Hauptmenü öffnen

PiratenWiki β

Änderungen

Parteitag/2011.1/Geschäftsordnung

715 Bytes hinzugefügt, 20:57, 23. Dez. 2010
keine Bearbeitungszusammenfassung
<div style="border:1px solid #000; background-color:#FF8800; padding:0.2em 0; margin: 5px 5px 0; font-size:110%; font-weight:bold; color:#FFF; text-indent:0.5em;">Inhaltliche Änderungen im Überblick</div>
<div style="border:1px solid #000; border-top: 0; background-color: #FFE1BF; margin: 0 5px 5px; padding:0.2em 0.5em 0.5em 0.5em;">
* Änderung 1 01 - § 1 (2):* alte FassungALT: Die Akkreditierungspiraten erstellen vor Beginn der Versammlung eine Anwesenheitsliste, kontrollieren die Wahlberechtigung und teilen Stimmkarten aus. Dabei erhält jeder stimmberechtigte Pirat eine Stimmkarte.:* neue FassungNEU: Die Akkreditierungspiraten erstellen vor Beginn der Versammlung eine Anwesenheitsliste, kontrollieren die Wahlberechtigung und teilen Stimmkarten aus. Dabei erhält jeder stimmberechtigte Pirat zwei Stimmkarten und einen Stimmzettelblock.  * Änderung 02 - § 2 (1):* ALT: Möchte ein Pirat die Teilnahme an der Versammlung länger unterbrechen oder die Versammlung komplett verlassen, so gibt er seine Stimmkarte bei den Akkreditierungspiraten ab und verliert somit sein Stimmrecht.:* NEU: Möchte ein Pirat die Teilnahme an der Versammlung länger unterbrechen oder die Versammlung komplett verlassen, so gibt er seine Stimmkarten bei den Akkreditierungspiraten ab und verliert somit sein Stimmrecht. * Änderung 03 - § 2 (2):* ALT: Ein stimmberechtigtes Mitglied Pirat, der Parteidie Versammlung verlassen hat, welches erst nach kann sich erneut akkreditieren lassen, um seine Stimmkarte und das damit verbundene Stimmrecht wiederzuerlangen. Nach Beginn der Versammlung hinzustößthinzutretende Piraten haben das Recht, akkreditiert zu werden.:* NEU: Ein Pirat, der die Versammlung verlassen hat ebenfalls , kann sich erneut akkreditieren lassen, um seine Stimmkarten und das damit verbundene Stimmrecht wiederzuerlangen. Nach Beginn der Versammlung hinzutretende Piraten haben das Recht , akkreditiert zu werden.  (1)  (2)   
<div style="clear: both;"></div>
</div>
(1) Akkreditierungspiraten sind jene Piraten, die vom Landesvorstand als solche beauftragt wurden, oder der Landesvorstand selbst.
(2) Die Akkreditierungspiraten erstellen vor Beginn der Versammlung eine Anwesenheitsliste, kontrollieren die Wahlberechtigung und teilen Stimmkarten aus. Dabei erhält jeder stimmberechtigte Pirat zwei Stimmkarten und einen Stimmzettelblock. Ein stimmberechtigtes Mitglied der Partei, welches erst nach Beginn der Versammlung hinzustößt, hat ebenfalls das Recht akkreditiert zu werden.
(3) Auf Anfrage des Versammlungsleiters oder des Wahlleiters teilen sie die Anzahl anwesender, stimmberechtigter Piraten mit.
====§ 2 Betreten und Verlassen der Versammlung====
(1) Möchte ein Pirat die Teilnahme an der Versammlung länger unterbrechen oder die Versammlung komplett verlassen, so gibt er seine Stimmkarte Stimmkarten bei den Akkreditierungspiraten ab und verliert somit sein Stimmrecht.
(2) Ein Pirat, der die Versammlung verlassen hat, kann sich erneut akkreditieren lassen, um seine Stimmkarte Stimmkarten und das damit verbundene Stimmrecht wiederzuerlangen. Nach Beginn der Versammlung hinzutretende Piraten haben das Recht, akkreditiert zu werden.
====§ 3 Versammlungsleiter====
6.723
Bearbeitungen