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Änderungen

Parteitag/2011.1/Geschäftsordnung

1 Byte hinzugefügt, 21:07, 27. Jan. 2011
§ 5 Wahlleiter
:8. Frage an die gewählten Kandidaten, ob diese jeweils ihre Ämter antreten und
:9. Erstellung eines Wahlprotokolls.
:Die Aufgaben zu 1., 2. und 8. sowie die in § 8 kann der Wahlleiter dem Versammlungsleiter übertragen. Der Wahlleiter kann einen der Wahlhelfer zum stellvertretenden Wahlleiter ernennen und diesem einige seiner Aufgaben zur selbständigen Ausführung übertragen; dieser Stellvertreter hat das Protokoll zu Abs . 2 Nr. 9 zu unterschreiben.
(3) Nach Abschluss der Auszählung teilt der Wahlleiter der Versammlung unverzüglich das vollständige Ergebnis der Wahl mit.
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