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{{Antragsfabrikat
| Antragsteller = [[Benutzer:Uk|Uk]]
| Titel = Aufteilung Mitgliedsbeitrag aus Landessicht
| Kurzbeschreibung = Eine kurze(!) Beschreibung für die Übersichtsseite
| Satzung = [[Satzung/Landessatzung|Landessatzung]]
| Paragraph = § 29 (5)
| Antragstext =
Der Landesparteitag möge beschließen, die Landessatzung wie folgt zu ergänzen:
In Ergänzung zur Satzung der Piratenpartei Abschnitt B § 6 Abs. 2 in der Fassung vom 04.10.2011 wird die Aufteilung des Mitgliedsbeitages wie folgt geregelt:
§ 29 Kassen- und Kontoführung, Finanzen wird um einen Absatz 5 ergänzt:
(5) <sup>1</sup>Die Verteilung aller dem Landesverband nach Abzug des Anteils des Bundesverbands zustehender Mitgliedsbeitragsanteile wird wie folgt festgelegt: Der Landesverband erhält 50% des Beitragsanteils. <sup>2</sup>Der für das Mitglied zuständige Stadt-, Kreis- oder Regionalverband erhält 30%. <sup>3</sup>Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 20%. <sup>4</sup>Sollte im Falle einer Aufteilung kein für das Mitglied zuständiger Ortsverband und/oder Kreisverband und/oder Regionalverband existieren, fällt der ihm zustehende Anteil an die nächsthöhere Gliederung.
| Begründung =
Dieser Antrag löst ein Problem der aktuellen Finanzordnung.
| Typ = Satzungsänderungsantrag
| Gremium = LPT 2012.1
| Fabrik = Antragsfabrik/LPT 2012.1
| Nummer = (offen)
| Eingereicht =
}}
__NOTOC__ __TOC__
=== Unterstützung / Ablehnung ===
==== Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen ====
# ?
# ?
# ...
==== Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen ====
# ?
# ?
# ...
==== Piraten, die sich vrstl. enthalten ====
# ?
# ?
# ...
=== Diskussion ===
Bitte hier das für und wider eintragen.
==== Argument 1 ====
Dein Argument?
==== Argument 2 ====
...
| Antragsteller = [[Benutzer:Uk|Uk]]
| Titel = Aufteilung Mitgliedsbeitrag aus Landessicht
| Kurzbeschreibung = Eine kurze(!) Beschreibung für die Übersichtsseite
| Satzung = [[Satzung/Landessatzung|Landessatzung]]
| Paragraph = § 29 (5)
| Antragstext =
Der Landesparteitag möge beschließen, die Landessatzung wie folgt zu ergänzen:
In Ergänzung zur Satzung der Piratenpartei Abschnitt B § 6 Abs. 2 in der Fassung vom 04.10.2011 wird die Aufteilung des Mitgliedsbeitages wie folgt geregelt:
§ 29 Kassen- und Kontoführung, Finanzen wird um einen Absatz 5 ergänzt:
(5) <sup>1</sup>Die Verteilung aller dem Landesverband nach Abzug des Anteils des Bundesverbands zustehender Mitgliedsbeitragsanteile wird wie folgt festgelegt: Der Landesverband erhält 50% des Beitragsanteils. <sup>2</sup>Der für das Mitglied zuständige Stadt-, Kreis- oder Regionalverband erhält 30%. <sup>3</sup>Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 20%. <sup>4</sup>Sollte im Falle einer Aufteilung kein für das Mitglied zuständiger Ortsverband und/oder Kreisverband und/oder Regionalverband existieren, fällt der ihm zustehende Anteil an die nächsthöhere Gliederung.
| Begründung =
Dieser Antrag löst ein Problem der aktuellen Finanzordnung.
| Typ = Satzungsänderungsantrag
| Gremium = LPT 2012.1
| Fabrik = Antragsfabrik/LPT 2012.1
| Nummer = (offen)
| Eingereicht =
}}
__NOTOC__ __TOC__
=== Unterstützung / Ablehnung ===
==== Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen ====
# ?
# ?
# ...
==== Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen ====
# ?
# ?
# ...
==== Piraten, die sich vrstl. enthalten ====
# ?
# ?
# ...
=== Diskussion ===
Bitte hier das für und wider eintragen.
==== Argument 1 ====
Dein Argument?
==== Argument 2 ====
...