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Diskussion:Datenschutzbeauftragter

3.571 Bytes hinzugefügt, 16:22, 7. Okt. 2009
Die Seite wurde neu angelegt: „Diskussion von Diskussion:Kreisverband BRB hierher verschoben! == Datenschutzerklärung == Der Vorschlag für die Datenschutzerklärung ist doch eigentlich …“
Diskussion von [[Diskussion:Kreisverband BRB]] hierher verschoben!

== Datenschutzerklärung ==

Der Vorschlag für die Datenschutzerklärung ist doch eigentlich Landesaufgabe (oder sogar Bund?), wieso taucht die beim Kreisverband auf? --[[Benutzer:Uk|Uk]] 14:09, 7. Okt. 2009 (CEST)
{{GreyBox1|
* Es existiert kein derartiges Dokument derzeit (es sei denn, wir haben uns vertan) beim LV. Es gibt zwar anscheinend einen Datenschutzbeauftragten des Landesverbandes Brandenburg (ehrenamtlich Steffen Thomas), nur gibt es dazu keinerlei erkenntliches Protokoll, wann er gewählt wurde.
* Die Datenschutzerklärung basiert vorrangig, wenn nicht sogar identisch, auf der Datenschutzerklärung von Sachsen [http://wiki.piratenpartei.de/Datei:Piratenpartei_Datenschutzerklaerung_final.odt]
* Datenschutzerklärungen sind nicht zwingend Ländersache. Vorstände - wie zB. Schatzmeister - und andere Mitglieder, die mit Mitgliederdaten hantieren, sind dazu verpflichtet eine Datenschutzerklärung zu unterschreiben. Gängige Praxis, dass ein gewählter Vorstand dies nicht braucht, ist meiner Meinung nach falsch. Auf Rechtsstreitigkeiten möchte ich es persönlich nicht ankommen lassen.

{{RedBox2|§ 5 Datengeheimnis BDSG|
Den bei der Datenverarbeitung beschäftigten Personen ist untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu erheben, zu verarbeiten oder zu nutzen (Datengeheimnis). Diese Personen sind, soweit sie bei nicht-öffentlichen Stellen beschäftigt werden, bei der Aufnahme ihrer Tätigkeit auf das Datengeheimnis zu verpflichten. Das Datengeheimnis besteht auch nach Beendigung ihrer Tätigkeit fort.
}}

* Es ist zwingend erforderlich, gemäß §5 BDSG die Personen auf die Einhaltung des Datenschutzes zu verpflichten. Dies regelt eine Datenschutzerklärung. Verstöße regelt zB. §43 (Bußgeldvorschriften) und §44 (Strafvorschriften) BDSG.
* Es wird nicht unterschieden, ob es höhere Strukturen/Organe gibt oder nicht. Jede Person, die in einer Organisation tätig ist und mit Daten (Mitgliederdaten) arbeitet, muss gemäß §5 BDSG eine Verpflichtung unterschreiben. Egal ob Kreisvorstand, Schatzmeister, Mitglieder aus AGs welche Portale mit Anmeldedaten bauen usw usw. Dies betrifft ebenso die Mitglieder des Landesvorstandes, die in irgendeiner gearteten Weise mit Mitgliederdaten arbeiten.
--[[Benutzer:FireFox|FireFox]] 14:32, 7. Okt. 2009 (CEST)
}}
Sollte man die DSE nicht für alle Verbände einheitlich machen? Muss die DSE eigentlich beschlossen werden? --[[Benutzer:Uk|Uk]] 15:03, 7. Okt. 2009 (CEST)
{{GreyBox1|
Meines Erachtens wäre es super, wenn sie einheitlich ist. Die Erklärung ist nach meinen Recherchen eine Mustervorlage, welche auch beim Landesdatenschutzbeauftragten BRB oder beim [[https://www.datenschutzzentrum.de/wirtschaft/verpflds.htm| Unabhängigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein]] (für Firmenmitarbeiter) öffentlich ist. Es werden lediglich zu den zusätzlichen §§ noch Leitwerke bezüglich Sicherheit der Daten, zwecks Online-Durchsuchung, Rechnersicherheit usw. mit aufgelistet.
Also zusammenfassend: diese Vorlage kann und sollte - nach derzeitiger Kenntnislage - als Verpflichtungserklärung defintiv für den LV Brandenburg genutzt werden.
--[[Benutzer:FireFox|FireFox]] 15:11, 7. Okt. 2009 (CEST)
}}
Ich würde die Diskussion gern auf die Seite des [[Datenschutzbeauftragter|Datenschutzbeauftragten]] verschieben. Dort könnte man die Dateien verlinken, auch das editierbare Original, und diese für alle verfügbar machen. Was hältst du davon? --[[Benutzer:Uk|Uk]] 16:32, 7. Okt. 2009 (CEST)
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