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Ich finde 50 % eigentlich OK. Was meint ihr? '''kleine Umfrage - Meinungsbild'''* 50 % --[[Benutzer:Uk|Uk]] 19:36, 25. Aug. 2009 (CEST)* 50% sind anfänglich mit Sicherheit OK. Problematisch wird es, wenn Ihr irgendwann mal 100 Mitglieder seid. Dann müsst Ihr nämlich mindestens 50 stimmberechtigte Leute zusammenkriegen. [[Benutzer:Sven24|Sven24]] 22:12, 25. Aug. 2009 (CEST)* ich finde 50% auch erstmal ok. Komplizierte Formeln sind ja hier gehtnicht gewünscht, oder? Oder wir setzen es gleich niedriger an "25%, mindestens jedoch 5 Stimmberechtigte". [[Benutzer:Sgt Pepper|Sgt Pepper]] 12:53, 26. Aug. 2009 (CEST) Ich möchte mal anmerken, dass "mindestens 20 % der stimmberechtigten Mitglieder, jedoch mindestens 7 stimmberechtigte Mitglieder" totaler Humbug ist! Streicht das "mindestens" vor den 20% - nur dann ist es rechtlich zweifelsfrei! --[[Benutzer:Sven24|Sven24]] 00:00, 31. Aug. 2009 (CEST) {{GreyBox2|Vorschlag 1|(7) Der Kreisparteitag ist beschlussfähig, wenn mindestens 20 % der stimmberechtigten Mitglieder des Kreisverbandes anwesend sind, wobei deren Mindestanzahl 6 betragen muss.}}Das bedeutet, dass es ab 30 Piraten immer mehr werden. 6 Piraten würde ich ok finden, erstens wegen 2/3 Mehrheiten und zweitens damit der Vorstand (z.Z. 5 Piraten geplant) nicht sein eigenes Süppchen kocht. :-) Hat jemand eine bessere Formulierung? --[[Benutzer:Uk|Uk]] 16:43, 26. Aug. 2009 (CEST) : Grundsätzlich ok, allerdings sind bei momentan 8 Cottbuser Piraten, von denen bisher 6 aktiv an den Treffen teilnehmen, 6 ganz schön viel, wenn da mal einer krank ist. Also entweder wachsen wir ganz fix, verkleinern den Vorstand oder fordern "(7) Der Kreisparteitag ist beschlussfähig, wenn mindestens 20 % der stimmberechtigten Mitglieder (mindestens jedoch 5 und mindestens 1 Nichtvorstandsmitglied) des Kreisverbandes anwesend sind." [[Benutzer:Sgt Pepper|Sgt Pepper]] 18:12, 27. Aug. 2009 (CEST) :: Also unbedingt '''§ 6 Abs. 1d'''s weiterklären. Wir sind 9 Piraten - und bald werden es 10 sein. : -) Ich wäre für 6 wegen klarer Teilung durch 2 und 3. --[[DiskussionBenutzer:Kreisverband_CBUk|Uk]] 18:34, 27. Aug. 2009 (CEST) Ich bin für mindestens 6. Wir reden hier ja auch von einem Kreisparteitag. Da sollten soviel schon wenigstens anwesend sein bzw. werden auch anwesend sein. --[[Benutzer:Chr.Hanisch|Chr.Hanisch]] 19:42:34, 27. Aug. 2009 (CEST): Wenn ich das richtig verstehe, kann man das mit den 20% auch wegnehmen, dann reichen immer 6 Leute oder ? selbst bei 100 Leuten brauch ich nur 6 auch wenn 20 % da sind, damit die Sitzung beschlussfaehig wird, oder ? --[[Benutzer:Chr.Hanisch|Chr.Hanisch]] 20:34, 27. Aug. 2009 (CEST) Nein, so haben wir nicht gewettet. :-){{GreyBox2|Vorschlag 2|(7) Der Kreisparteitag ist beschlussfähig, wenn mindestens 20 % der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind; die Anzahl von 6 stimmberechtigten Mitgliedern darf dabei nicht unterschritten werden.}}Da kann man eigentlich wenig hinein interpretieren. --[[Benutzer:Uk|Uk]] 23:40, 27. Aug. 2009 (CEST) Wenn wir bald zweistellig sind, sind 6 Leute ok für mich. Aber die klare Teilung durch 2 und 3 führt doch dann gerade zu Patts. Wären da nicht 5 oder 7 doch besser? Und Verknüpf doch einfach mit "und". Informatiker sollten das verstehen. Und Juristen auch.{{GreyBox2|Vorschlag 3|(7) Der Kreisparteitag ist beschlussfähig, wenn mindestens 20 % und mindestens 6 stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind.}}Klingt vielleicht komisch, ist aber aussagenlogisch eindeutig. Sind eigentlich unsere Gastpiraten aus Welzow und Sachsen stimmberechtigt, wenn sie beim Landesverband den entsprechenden Antrag auf Mitarbeit gestellt haben? Ich hoffe doch mal. [[Benutzer:Sgt Pepper|Sgt Pepper]] 11:43, 28. Aug. 2009 (CEST) genauso muss es formuliert sein. --[[Benutzer:Mattiscb|Mattiscb]] 14:45, 28. Aug. 2009 (CEST) {{GreyBox2|Vorschlag 4|(7) Der Kreisparteitag ist beschlussfähig, wenn mindestens 20 % und mindestens 5 stimmberechtigte Mitglieder anwesend sind. Die Anzahl der dem Kreisparteitag angehörenden Mitglieder des Kreisvorstandes darf 1/Seite45 der Gesamtzahl nicht übersteigen. (Parteiengesetzt § 9)}}Nach Blick ins Parteiengesetzt § 9 (2) würde ich auch für 5 plädieren und den Absatz erweitern. 5 ist besser durch 5 teilbar und verhindert theoretisch ein Patt. Da bedeutet aber, dass mindestens 4 stimmberechtigte Nichtvorstandsmitglieder erscheinen müssen plus mindestens 1 und maximal 5 vom Vorstand. Macht in Summe maximal 9, was der jetzigen Mitgliederzahl entsprechen würde. Die Piraten der AG Satzung mögen sich bitte mal dazu äußern.--[[Benutzer:Uk|Uk]]13:45, 28. Aug. 2009 (CEST) Wenn das Parteiengesetz in Vorschlag 4 nicht zutrifft, könnten wir uns der Formulierung für Vorschlag 5 von Johannes widmen:{{GreyBox2|Vorschlag 5|(7) Der Kreisparteitag ist beschlussfähig, wenn mindestens 20 % der stimmberechtigten Mitglieder, jedoch mindestens 5 stimmberechtigte Mitglieder, des Kreisverbandes anwesend sind.}}Über die Zahlen sollten wir uns noch einig werden, ich finde die 7 als Vorschlag von Martin nicht schlecht. Ich bitte die Cottbuser um ein Meinungsbild (Vorschläge 3 oder 5), Martin rechnet dann zusammen. :-) --[[Benutzer:Uk|Uk]] 00:51, 29. Aug. 2009 (CEST) {{BlueBox2|Meinungsbild|* Vorschlag 5 mit 20 % und 7 Piraten --[[Benutzer:Uk|Uk]] 00:51, 29. Aug. 2009 (CEST) * Vorschlag 5 mit 20 % und 7 Piraten --[[Benutzer:Blueonyx|Blueonyx]] 11:11, 30. Aug. 2009 (CEST)* Vorschläge sind ja äquivalent, 20% und 7 Piraten find ich in Ordnung --[[Benutzer:Sgt Pepper|Sgt Pepper]] 13:11, 30. Aug. 2009 (CEST)* ...* ...* ...* ...* ...* ...* ...}} {{GreenBox2|Satzungsentwurf|(7) Der Kreisparteitag ist beschlussfähig, wenn mindestens 20 % der stimmberechtigten Mitglieder, jedoch mindestens 7 stimmberechtigte Mitglieder, des Kreisverbandes anwesend sind.}}
==zu § 7 Abs. 8==