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Kreisverband BAR

686 Bytes hinzugefügt, 20:36, 16. Okt. 2009
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** (4) Die im Kreisverband organisierten Mitglieder werden geschlechtsneutral als "Piraten" bezeichnet.
* '''§ 3 Beendigung der Mitgliedschaft '''
** (1) Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss oder Tod.
**(2) Der Austritt ist gegenüber dem Kreisvorstand schriftlich zu erklären.
**(3) Bei Beendigung der Mitgliedschaft ist der Mitgliedsausweis an den Kreisvorstand zurückzugeben.
* '''§4 Gliederung'''
** (1) Die Untergliederung in Ortsverbände richtet sich nach der Landes- und Bundessatzung.
 
* '''§5 Organe des Kreisverbandes'''
** (1) Organe des Kreisverbandes sind die Gesamtheit der Mitglieder des Kreisverbandes, der Kreisparteitag und der Kreisvorstand.
** (2) Der Kreisverband überträgt schiedsgerichtliche Angelegenheiten auf das Landesschiedsgericht.
[[Kategorie:Kreisverband]]
[[Kategorie:Barnim]]
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