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Diskussion:Datenschutzbeauftragter

1 Byte hinzugefügt, 16:36, 1. Nov. 2009
keine Bearbeitungszusammenfassung
Ich würde die Diskussion gern auf die Seite des [[Datenschutzbeauftragter|Datenschutzbeauftragten]] verschieben. Dort könnte man die Dateien verlinken, auch das editierbare Original, und diese für alle verfügbar machen. Was hältst du davon? --[[Benutzer:Uk|Uk]] 16:32, 7. Okt. 2009 (CEST)
Die Punkte (d) und (e) können NICHT verpflichtend in eine DSE integriert werden! Da die Nutzung von "gezogenen" Kopien eh eine Straftat darstellt, ist eine Erwähung Erwähnung dessen vollkommen überflüssig.
Auch kann niemandem vorgeschrieben werden, mit welchem System Daten bearbeitet werden. Dieses dennoch zu tun bedeutet, dass der Nutzer das entsprechende Gerät hierfür gestellt bekommt! Der Nutzer kann max. aufgerufen werden, alles in seinem möglichen zu tun, um die Bearbeitung weitestgehend sicher zu machen. Werden Daten über unsichere Wege verschickt (z.B. eMail), stellt die Bearbeitung eine wesentlich geringere Gefahr dar, als das Versenden selbst. --[[Benutzer:Sven24|Sven24]] 16:3436, 1. Nov. 2009 (CET)
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