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Vorstand/Anfragen/Nr-00069

1.593 Bytes hinzugefügt, 07:24, 3. Mär. 2013
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{{Anfrage
|Thema = Zurückweisung von OM-Anträgen
|Name = [[Benutzer:RicoB CB|RicoB CB]] ([[Benutzer Diskussion:RicoB CB|Diskussion]])
|Status = neu
}}

== Frage ==

In der Sitzung des Landesvorstandes am 15.02.2013 wurden eien Reihe von Anträgen auf Aussprechung von Ordnungsmaßnahmen "zurückgewiesen" - siehe http://wiki.piratenbrandenburg.de/Vorstand/Protokolle/2013-02-15#TOP_5.1_Antr.C3.A4ge_auf_OMs. Begründet wurde dies mit: "Eine Ordnungsmaßnahme darf nur durch den Landesvorstand initiiert werden."

Ich frage in diesem Zusammenhang: Liegt eine rechtliche schriftliche Bewertung eben dieses Umstandes vor - beispielsweise von der Rechtsabteilung oder eines Schiedsgerichtes? Wenn ja: wo kann diese Bewertung eingesehen werden? Wenn nein: auf welcher Grundlage wurden diese Anträge dann zurückgewiesen?

Darüber hinaus frage ich: Welche Auswirkungen hat die Zurückweisung dieser "OM-Anträge" auf bereits in der Vergangenheit beschlossene Ordnungsmaßnahmen?

Danke für die Beantwortung. --[[Benutzer:RicoB CB|RicoB CB]] ([[Benutzer Diskussion:RicoB CB|Diskussion]]) 07:24, 3. Mär. 2013 (CET)

== Antwort ==

Antwort bitte hier rein!


<!-- Kategorie -->
[[Kategorie:Landesvorstand/Anfrage|Anfrage]]
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