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PM/Vorstand/Antrag/2013-005

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{{Antrag
|nummer= PM/Vorstand/Antrag/2013-005

|datum= 18.04.2013

|gliederung= KV Potsdam-Mittelmark

|antragsteller= Wolfgang und Lutz

|termin= Vorstandssitzung am 18.04.2013

|status= neu

|thema=

'''Pressemitteilung zum "Thema Altanschließer"'''

|antrag=

Lieber Vorstand,

wir stellen folgenden Antrag:

Der Vorstand möge bitte beschließen zum Thema "Altanschließer" eine
Pressemitteilung rauszugeben und diese auch auf dem Blog
http://pm.piratenbrandenburg.de/ zu veröffentlichen.
möglichst innerhalb der nächsten 5 Tage.

|grund=

Begründung:
Die kurze Frist bitte wir (Wolfgang und Lutz) zu entschuldigen, Durch das Urteil des
Bundesverfassungsgerichts ist das Thema der Altanschließer JETZT gerade
aktuell. Wenn unsere Meinung wahr genommen werden soll, haben wir nur
jetzt eine Chance.

Um was geht es:
Grundstücke die bereits vor dem 03.10.1990 <callto:03101990> an das Abwassernetz
angeschlossen waren bzw. bereits vor diesem Stichtag einen Beitrag zur
Erstellung eines Abwassernetzes gezahlt haben, werden nochmals zur Kasse
gebeten. Dabei geht’s es nicht, wie oftmals behauptet, darum einen
Beitrag für die Erneuerung des Netzes zuleisten, sondern die
„Altanschließer“ werden mit dem gleichen Beitragssatz wie die
„Neuanschließer“ belastet (siehe www.mwa-gmbh.de <http://www.mwa-gmbh.de>). Die Tatsache, dass
bereits schon mal gezahlt wurde, wird dabei komplett ausgeblendet.
Dadurch entsteht bei den Betroffenen der Eindruck von staatlicher Willkür.

Siehe z.B.
http://www.maerkischeallgemeine.de/cms/beitrag/12501901/60889/Experte-sieht-Wende-im-Altanschliesser-Streit-Der-Verband.html

Oder auch hier http://www.pnn.de/brandenburg-berlin/741355/

|bemerkung=

Dieser Antrag wurde per Mail an den Vorstand gesendet.

Vorschlag für eine PM (Ihr dürft gerne überarbeite):

Die Piraten des Kreises PM erwarten von den Wasserzweckverbänden
angesichts des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes zur Verjährung von
Altanschließerbeiträgen, dass diese sofort die Altanschließerbescheide
zurücknehmen und aller geleisteten Beiträge zurückzahlen.

Alleine im Bereich des WAZV "Der Teltow" z.B. sind 1400 Haus- und
Grundstückseigentümer betroffen. Daneben traf es auch kommunale und
kirchliche Einrichtungen, wie z.B. das Diakonissenhaus in Teltow von
denen bis zu sechsstellige Beiträge eingefordert wurden. Im Teltower
Stadtteil Seehof sind sämtliche Grundstücke betroffen, auch die
Unbebauten, da jeder Parzellenkäufer in den 20er und 30er Jahren mit dem
Kauf seines Grundstücks zwangsweise den Abwasserbeitrag zu entrichten
hatte. Im Falle von Neubauten wurden die Bauherren daher zu Unrecht als
Neuanschließer veranlagt, obwohl für diese Parzellen bereits zuvor
Beiträge gezahlt worden waren. Die
vor 1945 bebauten Parzellen wurden doppelt veranlagt: in den 30er Jahren
beim Erwerb und jetzt im Zuge der "Altanschließer-Neubeiträge". Es geht
hier eben nicht, wie von der SPD geführten Landesregierung behauptet, um
eine "Gleichbehandlung" aller. Vielmehr entsteht hier der Eindruck, dass
der Staat nach Belieben Beiträge erheben kann. Das darf nicht sein.

„Die Lasten für die Erstellung und den Betrieb des Abwassernetzes müssen
gerecht verteilt werden. Es darf nicht der Eindruck von Willkür
entstehen.“ erklärte Wolfgang Köhn Stadtverordneter aus Teltow.

Die Landesregierung ist gefordert, bei der Überarbeitung der KAG das
Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu berücksichtigen.



|mitzeichner=

# ???
# ...

|gegner=

# ???
# ...


}} <!-- Ende Vorlage Antrag -->

<!--
== Protokoll ==

siehe Vorstandssitzung vom [[Kreisverband PM/Vorstandssitzung/2012-MM-DD|DD.MM.2012]]
-->

<!-- Kategorie -->
[[Kategorie:Kreisverband PM/Antrag|2012]]
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