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§ 3 Die nutzende Gliederung meldet vorab die vollständigen Kontaktdaten von zwei Ansprechpartnern den Beauftragten des Landesverbandes Brandenburg.
§ 3 Für jeden Leihvorgang ist ein [[Media:Leihvetrag_GMLeihvetrag_GM_V2013.pdf|Leihvertrag]] zu unterschreiben und den Beauftragten des Landesverbandes Brandenburg zu übermitteln.
§ 4 Die Beauftragten der übergebenden und übernehmenden Untergliederung fertigen ein Übergabeprotokoll (Anlage zum Leihvertrag), das alle festgestellten Mängel aufführt und unaufgefordert an orga<at>glaesernesmobil.de geschickt wird.