Inhaltsverzeichnis
Geschäftsordnung für die AG Piraten.Radio, beschlossen am 28.02.2018
1. Selbstverständnis
Die AG PiratenRadio BB ist eine Arbeitsgemeinschaft im Sinne des § 23 der Landessatzung des LV Brandenburg.
2. Koordinatoren
Die AG PiratenRadio BB wird durch Koordinatoren vertreten, die aus ihrer Mitte gewählt werden. Die Wahl findet nach fristgemäßer Einladung von 2 Wochen einmal im Jahr statt. § 23 der Landessatzung findet Anwendung. Die Wahl kann in einer Online-Sitzung stattfinden. Wird bei einer Online-Sitzung eine geheime Wahl gewünscht, nimmt der Wahlleiter die Stimmabgaben per Mail auf einer gesonderten Adresse entgegen. Der Wahlleiter ist zur absoluten Verschwiegenheit im Sinne des § 107c StGB verpflichtet und gibt lediglich das Wahlergebnis bekannt (Ja/Nein/Enthaltung/ungültig/Anzahl der Stimmabgabe/Anzahl der Wahlberechtigten). §24 Landessatzung findet sinngemäß Anwendung. Dieses Verfahren gilt solange, bis ein besseres technisches Verfahren zur Verfügung steht. Eine Abwahl der Koordinatoren ist nach vorheriger Ankündung und fristgemäßer Einladung von 2 Wochen zur Sitzung mit 2/3 Mehrheit der anwesenden, aktiven Mitglieder der AG PiratenRadio BB möglich.
3. Beschlussfassung
Anträge für Beschlüsse können immer gestellt werden. In besonders dringenden Fällen gibt es keine Vorlaufzeit für die Sitzung, ansonsten soll mit einer Frist von sieben Tagen eingeladen werden. Jedes Mitglied der AG PiratenRadio BB hat das Recht, seine Meinung zu äußern. Beschlüsse werden grundsätzlich in einer Sitzung diskutiert und abgestimmt. Alternativ gibt es ein Umlaufverfahren, bei dem jedes zuständige Mitglied 3 Tage Zeit hat, seine Stimme abzugeben. Es gilt dabei eine einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder bei Sitzungen, im Umlaufbeschluss müssen 66% der aktiven AG-Mitglieder zustimmen. Angelegenheiten, die den normalen Betrieb betreffen, werden durch die Koordinatoren mit einfacher Mehrheit der anwesenden Koordinatoren gefällt. Die Entscheidungen bezüglich des Tagesgeschäftes werden von den Lenkungsteams getroffen.
3.1 Allgemeine Beschlüsse
Alle aktiven Mitglieder in der AG PiratenRadio BB haben ein einfaches Stimmrecht. Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit der Ja-Stimmen gefällt. Enthaltungen werden nicht mitgezählt.
3.2 Vetorecht für Koordinatoren
Jeder Koordinator hat innerhalb von sieben Tagen bei Entscheidungen zu 3.1. ein Vetorecht. In diesem Fall muss ein neuer Beschluss herbei geführt werden. Der Einspruch der Koordinatoren kann mit einer 3/4 Mehrheit der anwesenden, aktiven Mitglieder der AG PiratenRadio BB überstimmt werden.
4. Lenkungsteams
Die Leiter von Lenkungsteams werden von den Koordinatoren zur Bestätigung durch die aktiven Mitglieder der AG PiratenRadio BB vorgeschlagen. Diese werden auf der nächsten Sitzung der AG PiratenRadio mit einfacher Mehrheit der anwesenden, aktiven Mitglieder der AG PiratenRadio bestätigt oder abgelehnt.
5. Anwesenheits- und Beteiligungspflicht von Mitgliedern der AG PiratenRadio BB
Mitglieder der AG PiratenRadio BB, die zwei Monate in Folge unentschuldigt nicht an Sitzungen der AG Piraten Radio BB teilgenommen haben, werden als inaktives Mitglied geführt, da dies als Desinteresse gewertet wird. Bleibt das Mitglied weitere drei Monate inaktiv, wird es aus der Mitgliederliste der AG PiratenRadio BB gestrichen.
6. Kommunikation innerhalb der AG PiratenRadio/ Sitzungen
6.1 Sitzungen
Die AG PiratenRadio BB hat, wenn möglich, einmal im Monat eine formelle Sitzung. Diese Sitzung findet als Telefonkonferenz, Onlinekonferenz oder Realsitzung statt. Über die Sitzungen wird jeweils ein gemeinsames Protokoll (inkl. Anwesenheitsliste) geführt.
6.2 Mailingliste
Zwischen den Sitzungen sind alle wichtigen Informationen auf die Mailingliste (Link folgt) zu senden. Da auch ein Überblick über die Tätigkeiten der übrigen Teams wichtig ist, ist das regelmäßige Mitlesen dort notwendig, sowie eine rege Beteiligung erwünscht. Die Registrierung erfolgt über (Link folgt) . Unter Datenschutz / Vertraulichkeit fallende Informationen gehen nicht über die Mailingliste!!
7. Aufgabenverteilung
Die Verteilung der Aufgaben wird in den Sitzungen der AG PiratenRadio BB festgelegt und an geeigneter Stelle im Wiki veröffentlicht.
8. Inkrafttreten und sonstige Regelungen
Die Geschäftsordnung tritt nach Abstimmung und Bekanntgabe sofort in Kraft. Änderungen an dieser Geschäftsordnung bedürfen einer 2/3-Mehrheit der anwesenden aktiven Mitglieder der AG PiratenRadio BB. Protokolle sind zeitnah zu veröffentlichen.