Dies ist ein am 15.07.2011 eingereichter Programmantrag für den LPT 2011.2 von Clara Jongen, i.A. der Redaktionskommission. Bitte diskutiere den Antrag, und bekunde Deine Unterstützung oder Ablehnung auf dieser Seite. |
- Änderungsantrag Nr.
- GP02
- Beantragt von
- Clara Jongen, i.A. der Redaktionskommission
- Betrifft
- Parteiprogramm
- Beantragte Änderungen
Der Landesparteitag möge beschließen,
im "Grundsatzprogramm des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei
Deutschland ("Landesprogramm") den bisherigen Inhalt des Moduls GP05 02
"Mehr Demokratie und Bürgerrechte" durch die folgende überarbeitete
Fassung zu ersetzen.
GP05 Modul 02: Mehr Demokratie und Bürgerrechte
Mehr Demokratie und Bürgerrechte
Die öffentliche Willensbildung und der Aufbau einer starken Zivilgesellschaft ist unser zentrales Anliegen. Die Ausdehnung des Demokratieprinzips auf alle gesellschaftlichen Bereiche steht im Mittelpunkt. Die Versammlungsfreiheit darf nicht eingeschränkt werden.
Wir wollen nicht im Ist-Zustand verweilen, sondern Demokratie mit direkten Beteiligungsmöglichkeiten weiterentwickeln. Wir treten dauerhaft für eine Überprüfung und Offenlegung aller Entscheidungsabläufe ein. Die Brandenburger Piraten setzen sich dafür ein, dass der Bürger durch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien auf einfache Art und Weise Zugang zu amtlichen Informationen von und über die öffentlichen Institutionen erhält. Das Grundrecht auf Internetzugang, der dem jeweils durchschnittlichen technischen Standard (Breitband) entsprechen muss, ist hierfür eine Voraussetzung.
Wir wollen mehr Mitbestimmung bei kommunalen, regionalen und landesweiten Planungsvorhaben. Wir fordern ein unmittelbares Recht auf Mitbestimmung bei der Gesetzgebung ein. Auf Landes- und Bundesebene sind barrierefreie Volksbefragungen, Volksbegehren, Petitionen und Volksentscheide einzuführen. Bürgerforen und Bürgerhaushalte sollen der Mittelpunkt kommunaler Mitbestimmung werden. Wir treten für faire Wahlgesetze und Chancengleichheit für alle politischen Mitbewerber ein. Wir wollen das Wahlsystem reformieren, um den Wählern mehr Möglichkeiten zu bieten, ihre Meinungen mitteilen zu können. Dazu bedarf es eines modernen Wahlrechtes. Wir lehnen Hürden für Kleinparteien, sichere Listenplätze und willkürliche Änderungen der Wahlbezirksgrößen ab. Abgeordnete müssen frei entscheiden können und von Fraktionszwängen und Koalitionsverträgen unabhängig sein. Wir treten zudem für eine deutlichere Trennung von Amt und Mandat ein. Die kommunale Selbstverwaltung ist ein wesentliches Element staatlicher Dezentralisierung und Demokratisierung. Demokratie braucht starke Grund- und gelebte Bürgerrechte.
zum Vergleich das Original, welches ersetzt werden soll (nicht Teil des
Antrages):
Original:
GP05 Modul 02 "Mehr Demokratie und Bürgerrechte"
Mehr Demokratie und Bürgerrechte
Die öffentliche Willensbildung und der Aufbau einer starken Zivilgesellschaft ist unser zentrales Anliegen. Die Ausdehnung des Demokratieprinzips auf alle gesellschaftlichen Bereiche steht im Mittelpunkt. Wir wollen nicht im Ist-Zustand verweilen, sondern Demokratie mit direkten Beteiligungsmöglichkeiten weiterentwickeln.Wir treten dauerhaft für eine Überprüfung und Offenlegung aller Entscheidungsabläufe ein.
Die Brandenburger Piraten setzen sich für die Offenlegung aller Entscheidungsabläufe und die Vereinfachung von Auskunftsabläufen zwischen Institutionen und Bürgern, durch den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien, ein. Wir wollen Mitbestimmung in kommunalen, regionalen und landesweiten Planungsaufgaben. Wir fordern unser Recht auf Mitbestimmung über die Volksgesetzgebung ein. Auf Landes- und Bundesebene sind barrierefreie Volksbefragungen, Volksbegehren, Petitionen und Volksentscheide einzuführen. Bürgerforen und Bürgerhaushalte sollen der Mittelpunkt kommunaler Mitbestimmung werden. Die Versammlungsfreiheit darf nicht eingeschränkt werden.
Wir treten für faire Wahlgesetze und Chancengleichheit für alle politischen Mitbewerber ein. Wir wollen das Wahlsystem reformieren, um den Wählern mehr Möglichkeiten zu bieten, seine Meinung mitteilen zu können. Dazu braucht es ein modernes Wahlrecht. Wir lehnen Hürden für Kleinparteien, sichere Listenplätze und willkürliche Änderungen der Wahlbezirksgrößen ab. Abgeordnete müssen frei entscheiden können und von Fraktionszwängen und Koalitionsverträgen unabhängig sein. Wir treten zudem für eine deutlichere Trennung von Amt und Mandat ein. Die kommunale Selbstverwaltung ist ein wesentliches Element staatlicher Dezentralisierung und Demokratisierung. Demokratie braucht starke Grund- und gelebte Bürgerrechte.
Der Landesparteitag möge beschließen,
im "Grundsatzprogramm des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei
Deutschland ("Landesprogramm") den bisherigen Inhalt des Moduls 'GP05
03' "Mehr Transparenz des Staatswesens" durch die folgende
überarbeitete Fassung zu ersetzen:
GP05 Modul 03 "Mehr Transparenz des Staatswesens"
Mehr Transparenz des Staatswesens
Wir stehen für einen transparenten Staat, nicht für den gläsernen Bürger. Wir verstehen Transparenz als entscheidendes Gegengewicht in der Beziehung von Bürgern zur Politik und Verwaltung. Jeder Bürger hat das Recht, sich bei der Verwaltung über deren Tätigkeit zu informieren. Wir fordern die vollständige Offenlegung von Verwaltungsprozessen. Informationen, die in öffentlichen Stellen vorhanden sind, gehören der Allgemeinheit. Sie müssen deshalb auch öffentlich zugänglich sein. Ein diesen Forderungen entsprechendes Informationsfreiheitsgesetz ist uns ein wichtiges Anliegen und steht im Einklang mit den Schutzbestimmungen anderer Gesetze. Es definiert außerdem genau und in engen Grenzen Regelungen, etwa zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und dem Schutz der personenbezogenen Daten der Bürgerinnen und Bürger.
zum Vergleich das Original, welches ersetzt werden soll (nicht Teil des
Antrages):
Original:
GP05 Modul 03 "Mehr Transparenz des Staatswesens"
Mehr Transparenz des Staatswesens
Wir stehen für einen transparenten Staat, nicht für den gläsernen Bürger. Wir verstehen Transparenz als entscheidendes Gleichgewicht zwischen Bürger, Politik und Verwaltung. Jeder Bürger hat das Recht, sich bei der Verwaltung über deren Tätigkeit zu informieren. Wir fordern die vollständige Offenlegung von Verwaltungsprozessen. Informationen, die in öffentlichen Stellen vorhanden sind, gehören der Allgemeinheit. Sie müssen deshalb auch öffentlich zugänglich sein. Ein diesen Grundlagen entsprechendes Informationsfreiheitsgesetz ist uns ein wichtiges Anliegen und steht im Einklang mit den Schutzbestimmungen anderer Gesetze. Es definiert außerdem genau und in engen Grenzen Ausnahmeregelungen, etwa zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen und der Strafverfolgung.
Der Landesparteitag möge beschließen,
im "Grundsatzprogramm des Landesverbandes Brandenburg der
Piratenpartei Deutschland ("Landesprogramm") den bisherigen Inhalt des
Moduls 'GP05 04 "Privatsphäre und Datenschutz" durch die folgende
überarbeitete Fassung zu ersetzen:
GP 05 Modul 04 "Privatsphäre und Datenschutz"
Privatsphäre und Datenschutz
Der Schutz der Privatsphäre und der Datenschutz gewährleisten Würde und Freiheit des Menschen, sowie Meinungsfreiheit und demokratische Teilhabe. Die Wahrung der Privatsphäre ist unabdingbar für den Erhalt der Demokratie. Sie bildet die Voraussetzung für Meinungsfreiheit und die persönliche Entfaltung des Einzelnen. Dafür bedarf es unbeobachtete und unantastbare Freiräume, in denen die Privatsphäre geschützt ist. Dies muss grundsätzlich immer gewährleistet sein. Eine Überwachung öffentlicher Räume durch optische oder elektronische Einrichtungen ist nur in eng begrenzten und nachvollziehbar begründeten Ausnahmefällen hinnehmbar. Für alle Menschen in Brandenburg gilt die Unschuldsvermutung, daher darf es keine verdachtsunabhängige Überwachung geben. Jeder Bürger muss unbeobachtet mit anderen kommunizieren können. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung muss gestärkt und strikt eingehalten werden.
zum Vergleich das Original, welches ersetzt werden soll (nicht Teil des
Antrages):
Original:
GP05 Modul 04 "Privatsphäre und Datenschutz"
Privatsphäre und Datenschutz
Der Schutz der Privatsphäre und der Datenschutz gewährleisten Würde und Freiheit des Menschen, sowie Meinungsfreiheit und demokratische Teilhabe. Die Wahrung der Privatsphäre ist unabdingbar für den Erhalt der Demokratie. Sie bildet die Voraussetzung für Meinungsfreiheit und die persönliche Entfaltung des Einzelnen. Dafür bedarf es unbeobachtete und unantastbare Freiräume, in denen die Privatsphäre geschützt ist. Eine Überwachung öffentlicher Räume durch optische oder elektronische Einrichtungen ist nur in eng begrenzten und nachvollziehbar begründeten Ausnahmefällen hinnehmbar. Dies muss immer gewährleistet sein. Für alle Menschen in Brandenburg gilt die Unschuldsvermutung, daher darf es keine verdachtsunabhängige Überwachung geben. Jeder Bürger muss unbeobachtet mit anderen kommunizieren können. Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung muss gestärkt und strikt eingehalten werden.
Der Landesparteitag möge beschließen,
im "Grundsatzprogramm des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei
Deutschland ("Landesprogramm") den bisherigen Inhalt des Moduls 'GP05 05
"Bürgernahe Verwaltung" durch die folgende überarbeitete Fassung
zu ersetzen:
GP05 Modul 05 "Bürgernahe Verwaltung"
Bürgernahe Verwaltung
Digitale Kommunikations- und Informationstechniken (E-Government) ermöglichen eine koordinierte Abwicklung von Verwaltungsaufgaben, die sich an den Bedürfnissen der Bürger orientiert. Anträge an die Verwaltung müssen auf digitalem Wege gestellt werden können und der Status ihrer Bearbeitung muss online abrufbar sein. Dabei sollte dem Bürger ein einheitliches Online-Portal zur Verfügung stehen, um zu verhindern, dass er jedes Ressort einzeln anschreiben muss. Hier müssen der Schutz personenbezogener Daten und die informationelle Selbstbestimmung zwingend sichergestellt werden. In den öffentlichen Verwaltungen ist freie Software einzusetzen und deren Weiterentwicklungen sind ebenfalls unter einer freien Lizenz zur Verfügung zu stellen. Alle angebotenen Dienste müssen barrierefrei und plattformunabhängig nutzbar sein.
zum Vergleich das Original, welches ersetzt werden soll (nicht Teil des
Antrages):
Original:
GP05 Modul 05 "Bürgernahe Verwaltung"
Bürgernahe Verwaltung
Digitale Kommunikations- und Informationstechniken (E-Government) ermöglichen eine koordinierte Abwicklung von Verwaltungsaufgaben, die sich an den Bedürfnissen der Bürger orientiert. Anträge an die Verwaltung müssen auf digitalem Wege gestellt werden können und der Status ihrer Bearbeitung muss online abrufbar sein. Dabei ist ein einheitliches Online-Portal dem Ressortprinzip vorzuziehen. Der Schutz personenbezogener Daten und die informationelle Selbstbestimmung müssen zwingend sichergestellt werden. Außerdem muss freie Software eingesetzt werden und deren Weiterentwicklungen müssen ebenfalls unter einer freien Lizenz zur Verfügung stehen. Alle angebotenen Dienste müssen barrierefrei und plattformunabhängig nutzbar sein.
Die Module GP05 Modul 06: "Bildung und Wissenschaft", GP05 Modul 06.1
"Recht auf Bildung" und
GP05 Modul 06.2 "Vielfalt und Wahlfreiheit" sollen unverändert bleiben.
Der Landesparteitag möge beschließen,
im "Grundsatzprogramm des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei
Deutschland ("Landesprogramm") den bisherigen Inhalt des Moduls GP05
06.5 "Freier Zugang zu Wissen und wissenschaftlichen Ergebnissen"
durch die folgende überarbeitete Fassung zu ersetzen:
GP05 Modul 06.5 "Freier Zugang zu Wissen und wissenschaftlichen Ergebnissen"
Freier Zugang zu Wissen und wissenschaftlichen Ergebnissen
Die vorhandenen Forschungseinrichtungen im Land Brandenburg und ihr wissenschaftliches Spektrum bilden die Grundlage für freies und fruchtbares Forschen. Der Wert wissenschaftlicher Erkenntnisse hängt in einem erheblichen Maße von ihrer freien und öffentlichen Zugänglichkeit ab. Deshalb ist ein freier Zugang zu wissenschaftlicher Tätigkeit, wissenschaftlichen Diskursen und Forschungsergebnissen unabdingbar.
Der Wert von Wissenschaft lässt sich nicht auf wirtschaftliche oder infrastrukturelle Aspekte reduzieren. Um ihre Vielfalt und Freiheit zu wahren, darf wissenschaftliche Tätigkeit keinen politischen oder wirtschaftlichen Zwängen unterliegen. Die Vernetzung von Wissenschafts- und Bildungseinrichtungen, auch mit Einrichtungen anderer Bundesländer, muss gezielt gefördert werden. Forschungseinrichtungen sollen Kooperationen mit Bildungsinstitutionen anstreben und sich für Lernende aus allen anderen Bildungsbereichen öffnen.
Wir wollen die Chancen neuer technischer Möglichkeiten und Kommunikationsformen in der Wissensverbreitung stärker aufgreifen. Der Zugang zum wissenschaftlichen und kulturellen Erbeder Menschheit, nach dem Prinzip des "Offenen Zuganges" [oz], ist ein unerlässlicher Bestandteil des gegenwärtigen und zukünftigen Wissenschaftsbetriebs. Zudem muss jedem Bürgerder Zugang zu Wissen und Informationen, die mit Hilfe von Steuergeldern erforscht oder erworben wurden, ermöglicht werden. Dies gilt insbesondere für Schulen und Universitäten. Ein Grundrecht auf Zugang zu Wissen und Internet (Breitband) ist unabdingbar. Wissen darf kein Luxusgut werden!
<Beginn Fußnote>
[oz] = meint, dass diese [= die wissenschaftliche, Anm. d. Red.] Literatur kostenfrei und öffentlich im Internet zugänglich sein sollte, so dass Interessierte die Volltexte lesen, herunterladen, kopieren, verteilen, drucken, in ihnen suchen, auf sie verweisen und sie auch sonst auf jede denkbare legale Weise benutzen können, ohne finanzielle, gesetzliche oder technische Barrieren jenseits von denen, die mit dem Internet-Zugang selbst verbunden sind. In allen Fragen des Wiederabdrucks und der Verteilung und in allen Fragen des Copyright überhaupt sollte die einzige Einschränkung darin bestehen, den jeweiligen Autorinnen und Autoren Kontrolle über ihre Arbeit zu belassen und deren Recht zu sichern, dass ihre Arbeit angemessen anerkannt und zitiert wird. (http://open-access.net/de/allgemeines/was_bedeutet_open_access/)
<Ende Fußnote>
zum Vergleich das Original, welches ersetzt werden soll (nicht Teil des
Antrages):
Original:
GP05 Modul 06.5 "Freier Zugang zu Wissen und wissenschaftlichen
Ergebnissen"
Freier Zugang zu Wissen und wissenschaftlichen Ergebnissen
Die vorhandenen Forschungseinrichtungen im Land Brandenburg und ihr wissenschaftliches Spektrum bilden die Grundlage für freies und fruchtbares Forschen. Der Wert wissenschaftlicher Erkenntnisse hängt in einem erheblichen Maße von ihrer freien und öffentlichen Zugänglichkeit ab. Deshalb ist ein freier Zugang zu wissenschaftlicher Tätigkeit, wissenschaftlichen Diskursen und Forschungsergebnissen unabdingbar.
Der Wert von Wissenschaft lässt sich nicht auf wirtschaftliche oder infrastrukturelle Aspekte reduzieren. Um ihre Vielfalt und Freiheit zu wahren, darf wissenschaftliche Tätigkeit keinen politischen oder wirtschaftlichen Zwängen unterliegen. Die Vernetzung von Wissenschafts- und Bildungseinrichtungen, auch mit Einrichtungen anderer Bundesländer, muss gezielt gefördert werden.Forschungseinrichtungen sollen Kooperationen mit Bildungsinstitutionen anstreben und sich für Lernende aus allen anderen Bildungsbereichen öffnen.
Wir wollen die Chancen neuer technischer Möglichkeiten und Kommunikationsformen in der Wissensverbreitung stärker aufgreifen. Die Zugänglichmachung des wissenschaftlichen und kulturellen Erbes der Menschheit nach dem Prinzip des Open Access ist ein unerlässlicher Bestandteil gegenwärtigen und zukünftigen Wissenschaftsbetriebs. Jedem Bürger muss der Zugang zu Informationen und Wissen ermöglicht werden, zu deren Erforschung und Produktion mindestens mittels Steuergeldern beigetragen wurde.Dies gilt insbesondere für Schulen und Universitäten. Ein Grundrecht auf Zugang zu Wissen ist unabdingbar. Wissen darf kein Luxusgut werden!
GP15: Der Landesparteitag möge beschließen,
im "Grundsatzprogramm des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei
Deutschland ("Landesprogramm") das beschlossene Modul GP 15 zwischen
GP10 (Wirtschaft) und GP 05.8 (Soziales), inklusive der
Antragsüberschrift des Modul GP15 "Grundrecht auf Internetzugang (Breitband)"*, *einzubetten.
Der Landesparteitag möge beschließen,
im "Grundsatzprogramm des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei
Deutschland ("Landesprogramm") den bisherigen Inhalt des Moduls GP05
Modul 08 "Soziales" durch die folgende überarbeitete Fassung zu ersetzen:
Soziales
Die Piratenpartei setzt sich für Lösungen ein, die eine sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe individuell und bedingungslos garantieren und dabei auch wirtschaftliche Freiheit erhalten und ermöglichen. Frei kann jedoch nur sein, wer frei ist von Angst um seine Existenz und sich deshalb zu politischen und gesellschaftlichen Themen eine Meinung bilden kann. Sozialleistungen sollen in angemessener Höhe für alle betroffenen Bürger gerecht und unter Beachtung von Privatsphäre und Bürgerrechten bereitgestellt werden. Die gerechte und angemessene Vergütung aller Erwerbstätigkeiten ist Voraussetzung für eine soziale und gesellschaftliche Teilhabe. Eine gesellschaftliche Teilhabe ist heutzutage ohne Internetzugang nicht mehr denkbar. Daher treten die Piraten Brandenburg für ein Grundrecht auf Internetzugang, der dem jeweils durchschnittlichen technischen Standard (Breitband) entsprechen muss, ein.
zum Vergleich das Original, welches ersetzt werden soll (nicht Teil des
Antrages):
Original:
GP05 Modul 08 "Soziales"
Soziales
Die Piratenpartei setzt sich für Lösungen ein, die eine sichere Existenz und gesellschaftliche Teilhabe individuell und bedingungslos garantieren und dabei auch wirtschaftliche Freiheit erhalten und ermöglichen. Frei kann jedoch nur sein, wer frei ist von Angst um seine Existenz und sich deshalb zu politischen und gesellschaftlichen Themen eine Meinung bilden kann. Sozialleistungen sollen in angemessener Höhe für alle betroffenen Bürger gerecht und unter Beachtung von Privatsphäre und Bürgerrechten bereitgestellt werden. Die gerechte und angemessene Vergütung aller Erwerbstätigkeiten ist Voraussetzung für eine soziale und gesellschaftliche Teilhabe.
Die Ergebnisse der Redaktionskommission werden formal als Einzelanträge
eingebracht und können - mit Zustimmung des LPT - en bloc abgestimmt werden.
Die Bezeichnungen "Modul XY:" in den Überschriften sind nicht Teil des Antrages
und dienen lediglich der Orientierung.
- Begründung
Begründung des Antrages zweite Zeile etc.
Inhaltsverzeichnis
Unterstützung / Ablehnung
Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen
- ?
- ?
- ...
Piraten, die sich vrstl. enthalten
- ?
- ?
- ...
Diskussion
Bitte hier das für und wider eintragen.
Argument 1
Dein Argument?
Argument 2
...