Dies zitierten Rechtsvorschriften beziehen sich ausschließlich auf öffentliche Stellen und regeln nichts für die Piratenpartei. Für nichtöffentliche Stellen ist das BDSG zuständig. -- Bastian (Diskussion) 18:02, 3. Aug. 2016 (CEST)
Ähem... Mich dünkt hier ist etwas verwechselt wurden. Die Verfahrensverzeichnisse werden nicht vom DSB erstellt. Gerne kann ein Dritter mit der Erstellung beauftragt werden, jedoch nicht der DSB. Dies ist eine Lehre, ich als mal LaVo lernen musste (Nds.). Der böse DSB fragt eher nach den Verfahrensverzeichnissen und gibt sein "Urteil" ab. #vereinfacht. Zuständig für die Erstellung des Verfahrensverzeichnis ist die jeweilige "Abteilung". Wenn IT, dann IT, wenn Vorstand, dann der Vorstand. Wie gesagt, man kann sich der Hilfe Dritter bedienen. Bitte mal Rücksprache mit dem beauftragten DSB halten. - ThomasG (Diskussion) 20:18, 3. Aug. 2016 (CEST)