Der Landesvorstand ist bereits durch Beschluss X006/2016.3 vom Landesparteitag beauftragt eine Programmkommission mit dem Status einer Arbeitsgemeinschaft einzurichten. Die Aufgaben der Programmkommission sind im Beschluss klar definiert. Was genau hindert den Landesvorstand seit 8 Monaten zur Gründung einer Arbeitsgemeinschaft einzuladen? Dazu braucht es keine Ausschreibung. --uk 17:45, 17. Jul. 2017 (CEST)