Subjektiver Bericht von der Sitzung des Bauausschusses in Kleinmachnow am 24.11.2014
- Als Sachkundiger Einwohner habe ich an der Sitzung des Bauausschusses am 24.11.2014 in Kleinmachnow teilgenommen. Es gab wieder eine lange Tagesordnung.
- Antrag 6.1.1 (Linke/PIRATEN) -bei welchem es um die Einrichtung von Schaukästen für den Kulturbereich geht- ging mit einer Massgabe glatt (5/1/1) durch.
- Spannendster Punkt der Tagesordnung war die weitere Beratung zur Erstellung eines B(ebauungs)-Planes für "Klein Moskau". Die Siedlung "Klein Moskau" befindet sich im sog. Außenbereich was eine Wohn-Bebauung nicht zulässt, um einer Zersiedelung vorzubeugen. Zulässig sind in derartigen Bereichen allenfalls sog. "privilegierte Vorhaben" (wie etwa landwirtschaftliche Betriebe). Seit vielen Jahren wohnen dort nun allerdings Menschen. Im Bauausschuss waren wieder viele der betrofffenen Bürger anwesend. Die Ausschussmehrheit von SPD/CDU einigte sich hier mit den zwei Ausschussmitgliedern von B90/Grünen auf die für die Betroffenen am wenigsten gewollte Variante der Erstellung eines B-Planes für eine Wochenendhausbebauung. Die vorliegend gewählte Form der weiteren Nutzung ist nur für wenige der Anwohner (wahrscheinlich 13 von 79) interessant, die Erstellung eines B-Planes als allgemeines Wohngebiet wurde abgelehnt. Selbst die mindestens 21 Anwohnern zugute kommende erweiterte Variante der Wochenendhausbebauung wurde abgelehnt. Begründet wurde die Ablehnung mit der Bodensituation, aber auch rechtlichen Bedenken. Andererseits hätte die (teilweise tatsächlich unbefriedigende Bodensituation) über Pfahlkonstruktionen etc. gelöst werden können. Klagen sind bei der jetzt gewählten Variante aus meiner Sicht sehr wahrscheinlich, weil die meisten Anwohner mit der weiteren Vorgehensweise der Gemeinde nicht einverstanden sind.
- Interessant war auch der Top 9.3.1. Hier zog die Verwaltung einen Antrag des Bürgermeisters zurück, nachdem es im Ausschuss massive Nachfragen/Kritik gegeben hat. Der Antrag sah nach einer "Gefälligkeit" des Bürgermeisters für den Grundstückseigentümer aus. Ein richtiger -die Gemeinde interessierender- Grund für Änderungen am B-Plan war nicht ersichtlich.
Andreas Schramm