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K
→Antragsprüfung
Mitglieder der Piratenpartei, die eine solche Zusammenarbeit auf parteipolitischer und/oder öffentlicher Ebene pflegen verhalten sich parteischädigend im Sinne des § 6 Absatz 2 der Bundessatzung.
|begruendung=Da die ALFA sich aus dem Umkreis ehemaliger Mitglieder der AfD zusammensetzt, die die AfD zu dem gemacht haben, wie sie sich heute benimmt, ist es sinnvoll, sich von dieser Partei ebenfalls zu distanzieren, auch wenn sie nicht in Parlamenten und/oder Gemeindevertretungen vertreten ist.
|prüficon=12
|urltype=Potsdam/SPT2015.2
|abstimmung=1