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K
→Antragsprüfung
Mitglieder der Piratenpartei, die eine solche Zusammenarbeit auf parteipolitischer und/oder öffentlicher Ebene pflegen verhalten sich parteischädigend im Sinne des § 6 Absatz 2 der Bundessatzung.
|begruendung=Mit der AfD ist aufgrund ihrer rassistischen und undemokratischen Gesinnung eine Zusammenarbeit nicht möglich. Hier muss klare Kante gezeigt werden
|prüficon=25
|urltype=Potsdam/SPT2015.2
|abstimmung=1