8.113
Bearbeitungen
Änderungen
K
→Antragsprüfung
Der Antrag ändert den satzungsmäßigen Parteinamen an sich nicht ab. Bei Annahme des Antrages kann der Zusatz verwendet werden, ohne dass es einer weiteren Zustimmung oder Diskussion bedarf.
|prüficon=12
|urltype=Potsdam/SPT2015.2
|abstimmung=1