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|titel=Erweiterung des '''§ 6 Ordnungsmaßnahmen''' der Landessatzung
|zusammenfassung=Rassistische, beleidigende und verleumderische Äußerungen auf öffentlich zugänglichen Parteimedien sind parteischädigend
|text=Die Hauptversammlung Der Landesparteitag möge beschließen, nach '''§ 6 Abs. 1''' der Landessatzung einen '''Abs. 1a''' einzufügen, der wie folgt lautet:
(1a)Als gegen die Grundsätze der Piratenpartei Deutschland verstoßend und somit parteischädigend im Sinne des § 10 Absatz 4 des Parteiengesetzes gelten auch rassistische, beleidigende und verleumderische Äußerungen auf öffentlich zugänglichen Parteimedien.