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Onlineparteitag/OPT/2017.1/Antragsportal/Positionspapier - 008

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Die Seite wurde neu angelegt: „{{DefaultAntrag |gliederung=Landesverband |parteitag=Onlineparteitag |jahreszahl=2017.1 |autor=Holger-DOS |antragstyp=Positionspapier |titel=Gesetzgebung nur d…“
{{DefaultAntrag
|gliederung=Landesverband
|parteitag=Onlineparteitag
|jahreszahl=2017.1
|autor=Holger-DOS
|antragstyp=Positionspapier
|titel=Gesetzgebung nur durch die Legislative
|zusammenfassung=Gesetzgebung nicht durch die Eyecutive
|text=Der Parteitag möge beschließen:

'''Gesetzgebung nur durch die Legislative'''<br />
Die Piratenpartei Brandenburg setzt sich für verbindliche Abstimmungen im Landtag über Zustimmungsgesetze des Bundes ein. <br />
Desweiteren dürfen Bundesratsinitiativen erst nach Zustimmung des Landtages durch die Landesregierung vorgenommen werden. <br />
Die Bundesratsmitglieder des Landes Brandenburg sind an das Abstimmungsergebnis des Landtages im Bundesrat zu binden.<br />
|begruendung=Das Grundgesetz sieht scheinbar die Gesetzgebungskompetenz teilweise bei der Executive (den Landesregierungen, Art. 51 GG). <br />
Es verbietet jedoch nicht, daß die Länder ihrerseits die Gesetzgebungskompetenz in den Händen der Legislative belassen. <br />
Es bestimmt lediglich, daß die Bundesratsmitglieder Mitglieder der Landesregierungen zu sein haben.<br />
Bisher wurden die Abstimmungen und Bundesratsinitiativen eines Landes nur zwischen den einzelnen Koalitionsparteien der jeweiligen Landesregierung ausgemacht. <br />
Dies entspricht nicht dem Grundsatz der Demokratie und Gewaltentrennung. <br />
Statt einem Parteiwillen ist bei der Gesetzgebung der Volkswillen maßgebend.<br />
Dieser wird in einer parlamentarischen Demokratie nicht durch die Regierung, sondern das Parlament -den Landtag- ausgedrückt.<br />
Wie parteipolitische Kungelei sich auf Abstimmungsverhalten im Bundesrat auswirken kann, hat Brandenburg beim Zuwanderungsgesetz 2002 eindrucksvoll demonstriert (siehe hierzu z.B. [https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2002/12/fs20021218_2bvf000102.html Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 18.12.2002]).<br />
|prüficon=1
|urltype=Onlineparteitag/OPT/2017.1
|abstimmung=1
|wikiBenutzer=Holger-DOS
}}
=== Unterstützung / Ablehnung ===

==== Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen ====
# ?
# ?
# ...

==== Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen ====
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# ...

==== Piraten, die sich vrstl. enthalten ====
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# ?
# ...

=== Diskussion ===
Bitte hier rein.

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Dein Argument?
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