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298 Bytes hinzugefügt, 11:53, 20. Jun. 2019
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Gelungene Inklusion braucht geschultes Personal, entsprechende räumliche und materielle Ausstattung sowie einen adäquaten Personalschlüssel. Nur so kann Schule den Anforderungen aller Schüler gerecht werden. Eine entsprechende Ausstattung bzw. bauliche Anpassungen sind zu fördern. Hochschulen müssen standardmäßig sonderpädagogische Veranstaltungsangebote für zukünftige Lehrkräfte anbieten.
Im Blick auf die individuelle Förderung aller Kinder und die sonderpädagogischen Förderschwerpunkte bedarf es verstärkter Fortbildung, Beratung und Begleitung der Lehrkräfte und des gesamten anderen Personals. Zusätzliche Stunden für den sonderpädagogischen Förderbedarf werden den Schulen pauschal entsprechend ihrer Gesamtschülerzahl zugewiesen. Diese müssen tatsächlich Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf zugutekommen und dürfen nicht in das reguläre Lehrerstundenkontingent fließen.  Im Rahmen der inklusiven Schule setzen wir uns auch für einen Rechtsanspruch begabter Kinder auf besondere individuelle Förderung ein. Sprache ist ein wesentliches Kommunikationsmittel. Um zukünftig keine Menschen mehr auszuschließen, setzen wir uns dafür ein, dass perspektivisch an Schulen Kurse zum Erlernen der Deutschen Gebärdensprache (DGS) angeboten werden. Entsprechende Lehrkräfte sollen vom Land ausgebildet werden.