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Vorstand/Anfragen/Nr-00257

1.578 Bytes hinzugefügt, 11:42, 4. Aug. 2020
Antwort
== Antwort ==
Antwort Frage 1:
: Der Landesvorstand hat die erste Gelegenheit nach Verkündung im BGBl. genutzt, die Aufstellungsversammlungen für die BTW21 anzuberaumen. Also nur gut zwei Wochen später. Das ist rekordverdächtig.
: Auch für Aufstellungsversammlungen gelten grundsätzlich die üblichen Ankündigungs- und Einladungsfristen. Hierzu ist aber erst ein geeigneter Ort zu finden, welches in Zeiten der Kontaktbeschränkungen nicht ganz einfach ist.
Antwort bitte hier rein!: Im Übrigen ist der LaVo im Vergleich ganz gut im Zeitplan:: Die AV für die BTW13 fand am 27./28. Oktober 2012 statt.: Die AV für die BTW17 fand am 12./13. Januar 2017 statt.
Antwort Frage 2:
: Das lässt aus den o.a. organisatorischen Gründen nicht umsetzen. Außerdem ist auf dem OPT2020.2 mit einer weiteren Ergänzung des Wahl- und Grundsatzprogramms zu rechnen. Dies wird vermutlich auf Kandidaturen einwirken.
 
Antwort Frage 3:
: Der Beschluss wurde am 16.07.2020 in der allgemeinen Urlaubszeit auf einer aufgezeichneten LaVo-Sitzung gefasst, ist öffentlich einsehbar und bereits 12 Tage später kommt eine Mahnung, alle Mitglieder anzuschreiben? Eine Information erfolgt direkt an die Mitglieder zusammen mit der Veröffentlichung des Newsletters 08/20.
 
Antwort Frage 4:
: Die Unart von Spontankandidaturen ist nicht förderungswürdig. Natürlich bemüht sich der LaVo um geeignete Kandidierende und hätte sich gewünscht, dass dies auch bei den vorhergehenden Wahlen geschehen wäre.
 
Antwort Frage 5:
: Dem Landesvorstand steht es nicht zu, Kandidierende zu qualifizieren. Sie werden durch die Mitglieder aufgestellt und gewählt.
<!-- Kategorie -->
[[Kategorie:Landesvorstand/Anfrage|Anfrage]]
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