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Änderungen

Vorstand/Dokumente/Geschäftsordnung 2021-01-14

8 Bytes hinzugefügt, 12:35, 16. Jan. 2021
Geschäftsordnung des Vorstandes
'''Art. 2 Tagungen'''
 
Der kommissarische Vorstand tagt in parteiöffentlichen Sitzungen und Arbeitstreffen. Klausurtagungen können mit einfacher Mehrheit des kommissarischen Vorstandes beschlossen werden.
Die Sitzungen und Arbeitstreffen erfolgen im Wechsel grundsätzlich alle 14 Tage. Klausurtreffen erfolgen nach Erfordernis. In dringenden Fällen kann die Ladungsfrist auf 3 Tage verkürzt werden. Die Dringlichkeit ist mit der Einladung zu begründen. Sämtliche Termine werden über die Mailingliste sowie im Wiki des Landesverbandes bekannt gegeben. Bei Vorstandssitzungen ist der Einladung eine vorläufige Tagesordnung beizufügen. Diese kann durch Beschluss des kommissarischen Vorstandes in der Sitzung erweitert werden.
'''Art. 2.1 Tagungsleitung und Rederecht'''
 
Der kommissarische Vorstand bestimmt eine Tagungsleitung. Die Tagungsleitung kann für eine oder mehrere Tagungstermine im Voraus benannt werden.
Jedes Mitglied des kommissarischen Vorstands hat während der Tagung Rederecht. Eine Wortmeldung ist der Tagungsleitung anzuzeigen. Die Redner erhalten das Wort in der Reihenfolge der Meldungen.
'''Art. 2.2 Protokollführung und Aufzeichnung'''
 
Die Tagungen werden durch die Mitglieder des kommissarischen Vorstandes protokolliert. Das Protokoll muss die wesentlichen Tagungsinhalte, insbesondere die Ergebnisse der Tagesordnungspunkte, sämtliche Beschlüsse und das dazugehörige Abstimmungsergebnis, sowie einen Link zu den Audioaufzeichnungen enthalten.
Das Protokoll wird zeitnah im Wiki veröffentlicht und auf der folgenden Tagung abgestimmt. Die Protokolldokumente sind zu archivieren.
'''Art. 2.3 Abstimmungen und Beschlüsse'''
 
Der kommissarische Vorstand ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der kommissarischen Vorstandsmitglieder an der Tagung teilnehmen. Als anwesend gilt, wer persönlich oder über ein geeignetes Kommunikationsmedium an der Sitzung teilnimmt, vorausgesetzt, dass die Identität eindeutig überprüfbar ist.
Stimmberechtigt sind alle Mitglieder des kommissarischen Vorstandes. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefasst. Enthaltungen werden bei der Berechnung der Mehrheit nicht mitgezählt.
'''Art. 3 Anfragen und Anträge an den kommissarischen Vorstand'''
 
Anfragen und Anträge können im Landeswiki unter https://wiki.piratenbrandenburg.de/Vorstand/Antrag bzw. https://wiki.piratenbrandenburg.de/Vorstand/Anfragen eingereicht werden.
Antragsberechtigt sind alle stimmberechtigten Mitglieder des Landesverbandes Brandenburg. Gliederungen des Landesverbandes Brandenburg und deren Vorstände haben Antragsrecht, wenn ein entsprechender gültiger Beschluss vorliegt.
'''Art. 4 Verwaltung, Zugriff und Sicherung der Mitgliederdaten'''
 
Die primäre Verwaltung der Mitgliederdaten erfolgt durch den Bundesvorstand bzw. die entsprechend Beauftragten. Die Mitgliederdaten des Landesverbandes Brandenburg werden durch den kommissarischen Schatzmeister und/oder seine Vertretung und etwaige Beauftragte verwaltet.
Jedes Mitglied des kommissarischen Vorstandes erhält Zugriff auf die Mitgliederdaten, sofern dies zur Ausführung der Aufgaben erforderlich ist. Dieser Zugriff ist an die Abgabe einer Datenschutzverpflichtung gebunden.
'''Art. 5 Vertretung gegenüber Banken und sonstigen Finanzinstituten'''
 
Die Vertretung gegenüber Banken und sonstigen Finanzinstituten erfolgt durch den kommissarischen Schatzmeister und seine Stellvertretung. Beide sind diesbezüglich jeweils einzelvertretungsberechtigt und können Untervollmachten erteilen.
'''Art. 6 Inkrafttreten'''
 
Diese Geschäftsordnung wurde am 14.01.2021 in dieser Form in Kraft gesetzt. Sie kann jederzeit auf Antrag eines Mitgliedes des kommissarischen Vorstandes durch einen Beschluss des kommissarischen Vorstandes geändert werden.
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