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{{SAPO Antrag
|autor=Neythomas
|antragstyp=SO
|titel=Auflösung handlungsunfähiger Untergliederungen
|zusammenfassung=Auflösung handlungsunfähiger Untergliederungen
|text=Die Versammlung beschließt, gemäß §28a der Landessatzung,
'''Modul A:''' den handlungsunfähigen Kreisverband Teltow-Fläming aufzulösen.
'''Modul B:''' den handlungsunfähigen Kreisverband Märkisch-Oderland aufzulösen.
Die Auflösung ist gemäß §28a Abs. 4 Buchstabe c von den Mitgliedern des jeweiligen Kreisverbandes in einer schriftlichen Urabstimmung zu bestätigen. Der Landesvorstand wird aufgefordert, unverzüglich die Urabstimmung zu organisieren und durchzuführen.
|begruendung=Inaktive, handlungsunfähige Untergliederungen bieten der Partei keinen Mehrwert sondern binden Vermögenswerte und erzeugen Kosten (etwa im Bereich der Buchhaltung und Rechenschaftslegung). Zudem sind sie negativ für die Außenwirkung der Partei und verhindern eine Reorganisation im Landesverband - etwa durch Übernahme durch andere Regionalverbände.
Der letzte Vorstand des KV TF wurde im April 2013 gewählt. Seit 2016 wird der KV kommissarisch vom Landesvorstand verwaltet. Zur letzten Hauptversammlung 2018 erschienen keine stimmberechtigten Mitglieder. Ende 2023 hatte der KV TF noch 2 stimmberechtigte Mitglieder. Versuche einer Reaktivierung der Untergliederung sind somit gescheitert. Auch mittelfristig besteht keine Aussicht auf Besserung der Situation.
Der letzte Vorstand des KV MOL wurde im November 2013 gewählt. Die Hauptversammlung 2014 wurde ersatzlos abgesagt. Seit 2016 wird der KV kommissarisch vom Landesvorstand verwaltet. Ende 2023 hatte der KV MOL noch 1 stimmberechtigtes Mitglied. Versuche einer Reaktivierung der Untergliederung sind somit gescheitert. Auch mittelfristig besteht keine Aussicht auf Besserung der Situation.
|prüficon=1
|abstimmung=1
|wikiBenutzer=Neythomas
}}
{{SAPO Talk}}
|autor=Neythomas
|antragstyp=SO
|titel=Auflösung handlungsunfähiger Untergliederungen
|zusammenfassung=Auflösung handlungsunfähiger Untergliederungen
|text=Die Versammlung beschließt, gemäß §28a der Landessatzung,
'''Modul A:''' den handlungsunfähigen Kreisverband Teltow-Fläming aufzulösen.
'''Modul B:''' den handlungsunfähigen Kreisverband Märkisch-Oderland aufzulösen.
Die Auflösung ist gemäß §28a Abs. 4 Buchstabe c von den Mitgliedern des jeweiligen Kreisverbandes in einer schriftlichen Urabstimmung zu bestätigen. Der Landesvorstand wird aufgefordert, unverzüglich die Urabstimmung zu organisieren und durchzuführen.
|begruendung=Inaktive, handlungsunfähige Untergliederungen bieten der Partei keinen Mehrwert sondern binden Vermögenswerte und erzeugen Kosten (etwa im Bereich der Buchhaltung und Rechenschaftslegung). Zudem sind sie negativ für die Außenwirkung der Partei und verhindern eine Reorganisation im Landesverband - etwa durch Übernahme durch andere Regionalverbände.
Der letzte Vorstand des KV TF wurde im April 2013 gewählt. Seit 2016 wird der KV kommissarisch vom Landesvorstand verwaltet. Zur letzten Hauptversammlung 2018 erschienen keine stimmberechtigten Mitglieder. Ende 2023 hatte der KV TF noch 2 stimmberechtigte Mitglieder. Versuche einer Reaktivierung der Untergliederung sind somit gescheitert. Auch mittelfristig besteht keine Aussicht auf Besserung der Situation.
Der letzte Vorstand des KV MOL wurde im November 2013 gewählt. Die Hauptversammlung 2014 wurde ersatzlos abgesagt. Seit 2016 wird der KV kommissarisch vom Landesvorstand verwaltet. Ende 2023 hatte der KV MOL noch 1 stimmberechtigtes Mitglied. Versuche einer Reaktivierung der Untergliederung sind somit gescheitert. Auch mittelfristig besteht keine Aussicht auf Besserung der Situation.
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