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(1) Die Zusammensetzung des Vorstandes ergibt sich aus der Satzung des Landesverbandes Brandenburg. Alle Vorstandsmitglieder sind angehalten, Informationen zum Landesverband und zu relevanten Themen über die parteiüblichen Kanäle zu veröffentlichen.
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[[Kategorie:Landesvorstand/Dokumente|GO 2013]]
(2) Die Tätigkeitsbereiche der Vorstandsmitglieder werden durch einen gesonderten Beschluss geregelt.