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Änderungen

Cottbus/Antrag/SÄA-2010.2

1.040 Bytes hinzugefügt, 20:49, 31. Aug. 2010
Die Seite wurde neu angelegt: „Der Kreisparteitag möge folgende Änderung des § 6 (5) Satz 2 der aktuellen Kreissatzung des Kreisverbandes Cottbus beschli…“
Der Kreisparteitag möge folgende Änderung des [[Cottbus/Kreissatzung/Abschnitt 6|§ 6 (5) Satz 2]] der aktuellen Kreissatzung des Kreisverbandes Cottbus beschließen:

{{GreyBox2|1=Neue Version|2=
'''(5)''' [...] Er wird von dem/der Vorsitzenden oder bei Verhinderung von einem seiner/ihrer StellvertreterIn, schriftlich mit einer Frist von sieben Tagen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes einberufen. [...]
}}
{{GreyBox2|1=Alte Version|2=
'''(5)''' [...] Er wird vom Vorsitzenden / von der Vorsitzenden oder bei dessen/deren Verhinderung von einem seiner/ihrer StellvertreterIn, schriftlich mit einer Frist von sieben Tagen unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes einberufen. [...]
}}
'''Begründung:''' Ausschließlich sprachliche Überarbeitung des Satzes.

'''Anmerkung:''' Vielen Dank an den Hinweisgeber auf der [[Diskussion:Cottbus/Kreissatzung/Abschnitt 6|Diskussionsseite]].

'''Antragssteller:''' --[[Benutzer:RicoB CB|RicoB CB]] 21:49, 31. Aug. 2010 (CEST)

[[Kategorie:Cottbus Kreisparteitag 2010.1]]
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