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== Antrag 2010.29 ==
===Änderung der Geschäftsordnung des Landesvorstandes zu Vorstandssitzungen===
'''<s>beschlossen am 19.08.2010</s> <u>zuletzt geändert am 10.09.2010</u>'''
<font size===3>'''1. Ankündigung zu einer Vorstandssitzung==='''</font><br><br>
Vorstandssitzungen werden in der Regel zwei Wochen und spätestens eine Woche vor Beginn mit Ort und Zeit öffentlich bekannt gegeben. Die Tagesordnung wird mit den bis dahin gestellten Anträgen veröffentlicht. Die Bekanntgabe erfolgt (auch bei telefonischen Sitzungen) über die Mailingliste Brandenburg ([mailto:brandenburg@lists.piratenpartei.de brandenburg@lists.piratenpartei.de]) und das Landeswiki (http://wiki.piratenbrandenburg.de).
<font size===3>'''2. Anträge zu einer Vorstandssitzung==='''</font><br><br>
Der Landesvorstand nimmt Wünsche und Anträge der Landesverbandsmitglieder entgegen. Diese müssen an den gesamten Vorstand des Landesverbandes über [mailto:vorstand@piratenbrandenburg.de vorstand@piratenbrandenburg.de] gerichtet werden. Auf der nächsten Vorstandssitzung werden diese behandelt. Alle Anträge werden<u>, wenn möglich</u> im „Landeswiki“ unter http://wiki.piratenbrandenburg.de/Vorstand/Antrag aufgelistet und vor der nächsten Sitzung veröffentlicht. Bei einer übergroßen Anzahl von Anträgen, die nicht alle behandelt werden können, werden diese auf die nächste Sitzungen verschoben. Die Auswahl der Themen übernimmt in diesem Fall der Vorstand auf Mehrheitsbeschluss.<br> Antragsberechtigt sind alle Piraten des Landesverbands Brandenburg. Alle <u>Anträge und</u> Anfragen müssen innerhalb der nächsten zwei Vorstandssitzungen behandelt werden. Die Reihenfolge der Anträge soll sich aus dem Zeitpunkt des Einreichens ergeben. Wurden mehrere thematisch ähnliche Anträge eingereicht, werden diese bevorzugt direkt nacheinander behandelt.<br> Kann ein Vorstandsmitglied nicht an einer Sitzung teilnehmen, kann er seine Stimme zu Anträgen vorher schriftlich per E-Mail an die restlichen Vorstandsmitglieder über den Verteiler [mailto:vorstand@piratenbrandenburg.de vorstand@piratenbrandenburg.de] senden, damit seine Stimme gezählt wird. <u>Eine im Voraus abgegebene Stimme wird gewertet, wenn der Antragstext nach Abgabe ebendieser Stimme nicht mehr sinngemäß geändert worden ist.</u>
<font size===3>'''3. Öffentlichkeit und deren Ausschluss==='''</font><br><br>
Interessierte Piraten können der Sitzung des Landesvorstandes beiwohnen. Sie werden vorab, wie oben angegeben, informiert. <u>Weitere</u> Gäste können durch Mehrheitsbeschluss des Landesvorstandes zugelassen werden. In besonderen Ausnahmen kann auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen. Für virtuelle oder fernmündliche Sitzungen gelten die gleichen Regeln.<br>
Die Vorstandssitzung muss nach Abschluss des nichtöffentlichen Teils öffentlich fortgeführt werden. Nichtöffentlich getätigte Beschlüsse müssen nach Abschluss des nichtöffentlichen Teils öffentlich verlesen, begründet, protokolliert und im Landeswiki unter http://wiki.piratenbrandenburg.de/Vorstand/Beschluss veröffentlicht werden.
<font size====2>'''3(a) Online-Übertragung und Aufzeichnung===='''</font><br><br>
Öffentliche Teile der Sitzung sollen, wenn möglich, über ein Streaming-Medium und ein öffentliches Pad (http://lavo-bb.piratenpad.de/#) verfolgt werden können.
Audioaufzeichnungen vor Ort oder des Streams sind nicht zulässig, sofern der Vorstand die Zulässigkeit nicht <s>mehrheitlich</s> <u>einstimmig</u> beschließt.
<font size===3>'''4. Sitzungsleitung==='''</font><br><br>
Die Sitzung wird, wenn möglich, durch den Vorstandsvorsitzenden eröffnet. Daraufhin wird ein Versammlungsleiter von der Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder bestimmt. Der Versammlungsleiter muss nicht Vorstandsmitglied sein.
<font size===3>'''5. Abstimmungen und Beschlüsse==='''</font><br><br>
Stimmberechtigt sind alle Mitglieder des Landesvorstandes. Es gilt die einfache Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder. Der Vorstand ist beschlussfähig wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind.
<font size====2>'''5(a) Umlaufbeschlüsse===='''</font><br><br>
Es sind Umlaufbeschlüsse außerhalb fernmündlich und fernschriftlich von Vorstandssitzungen möglich. Die Beschlüsse sind zu protokollieren und schnellstmöglich unter http://wiki.piratenbrandenburg.de/Vorstand/Beschluss zu veröffentlichen.
Umlaufbeschlüsse können beschlossen werden, wenn das <s>zugrundeliegende</s> <u>zugrunde liegende</u> Thema als dringend erachtet wird, das politische Tagesgeschehen oder parteiliche Tagesgeschäfte betrifft oder die interne Arbeitsweise des Landesvorstands regeln soll.
Wird ein Antrag auf Entscheidung im Umlaufbeschluss gestellt, ist zugleich eine Frist zur Beschlussfassung zu setzen. Diese Frist soll nicht kürzer als 24 Stunden und nicht länger als 72 Stunden sein. Umlaufbeschlüsse sind gültig, wenn bis zum Ablauf der Frist mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder an der Abstimmung teilgenommen haben und mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder, die abgestimmt haben, dem Umlaufbeschluss zugestimmt haben.
<font size===3>'''6. Anträge während der Vorstandssitzung==='''</font><br><br>
Nach Feststellung der Tagesordnung dürfen weitere Anträge nur gestellt und beraten werden, wenn sie von einem Vorstandsmitglied des Landesverbandes oder einer übergeordneten Gliederung eingebracht werden und wenn dem nicht von der Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder widersprochen wird.
<font size===3>'''7. Rederecht==='''</font><br><br>
Jeder Pirat hat während der Vorstandssitzung Rederecht. Eine Wortmeldung ist der Versammlungsleitung durch Handzeichen anzuzeigen. Analog dazu reicht in telefonischen Sitzungen eine kurze Wortmeldung aus. Das Rederecht ist zulässig, wenn über den zu behandelnden Gegenstand der Tagesordnung die Aussprache eröffnet ist. Die Redner erhalten das Wort in der Reihenfolge der Meldungen. Worterteilung soll in einer Sache höchstens dreimal an den gleichen Redner erfolgen. Die Redezeit in der Aussprache sollte drei Minuten pro Redner nicht überschreiten. Zur Begründung von Anträgen kann dem Antragssteller eine Redezeit von fünf Minuten eingeräumt werden. Die Regelung kann analog auf Gäste angewandt werden.
<font size===3>'''8. Ordnungsmaßnahmen==='''</font><br><br>
Der Versammlungsleiter oder der Vorstandsvorsitzende können Redner, die vom Verhandlungsgegenstand erheblich abweichen, zur Sache verweisen. Ist ein Redner während einer Rede dreimal zur Sache gerufen und spätestens beim zweiten Mal auf die Folgen des dritten Rufes hingewiesen worden, so kann ihm nach dem dritten Ruf das Wort entzogen werden. Versammlungsleiter oder Vorstandsvorsitzender können Teilnehmern, die die Ordnung der Versammlung erheblich stören, zur Ordnung rufen. Ist ein Teilnehmer dreimal zur Ordnung gerufen und spätestens beim zweiten Mal auf die Folgen eines dritten Rufes hingewiesen worden, so kann er nach dem dritten Mal des Raumes verwiesen werden.
<font size===3>'''9. Protokollführung==='''</font><br><br>
Die Vorstandssitzungen werden protokolliert. Der Protokollführer wird zu Beginn der Sitzung aus den anwesenden Vorstandsmitgliedern bestimmt.<br>
Es ist außerdem zulässig, einen Protokollanten, der nicht Vorstandsmitglied ist, zu bestimmen. In diesem Fall muss das Protokoll während des Verfassens von <u>mindestens</u> einem Vorstandsmitglied mitverfolgt werden.<br>
Diskussionsbeiträge werden, wenn nicht anders vom Beitragenden gewünscht, unpersonalisiert und stichpunktartig festgehalten.
<font size===3>'''10. Verwaltung, Zugriff und Sicherung der Mitgliederdaten==='''</font><br><br>
Die Verwaltung der Mitgliederdaten wird durch den Schatzmeister verantwortet. Er verwaltet die Mitglieder und sichert die Daten. Allen Landesvorstandsmitgliedern soll in nötigen Fällen nach Vereinbarung mit mehreren weiteren Landesvorstandsmitgliedern der Zugriff auf Mitgliedsdaten möglich sein. Die Verwaltung erfolgt im Wesentlichen elektronisch.
<font size===3>'''11. Aufgabenverteilung des Landesvorstandes==='''</font><br><br>
Der Vorsitzende ist in besonderem Maße Repräsentant und wird durch alle Vorstandsmitglieder unterstützt. Die <s>folgenden</s> <u>Zuständigkeiten folgender</u> Aufgabenbereiche werden <s>zuständigkeitshalber</s> auf die Mitglieder des Vorstandes verteilt:
Der Datenschutzbeauftragte ist nicht weisungsgebunden und nicht Mitglied des Vorstands.
<font size===3>'''12. Tätigkeitsbericht==='''</font><br><br>
Jedes Vorstandsmitglied ist verpflichtet<s> über das Jahr hinweg</s><u>, während seiner Amtszeit</u> einen schriftlichen Tätigkeitsbericht zu erstellen und diesen auf dem nächsten Landesparteitag <s>vorzulegen</s> <u>zu Protokoll zu geben</u>. Der Tätigkeitsbericht kann vor dem Landesparteitag veröffentlicht oder auf dem Landesparteitag mündlich vorgetragen werden.<br>
Form und Umfang des Tätigkeitsberichts ergeben sich aus den jeweiligen Tätigkeiten des Vorstandsmitgliedes.<br>
Ein Tätigkeitsbericht, der mehrmals pro Jahr aktualisiert und veröffentlicht wird, ist nicht notwendig, wird aber gewünscht.
<font size===3>'''13. Gültigkeitsbereich ==='''</font><br><br>
Diese Geschäftsordnung verliert die Gültigkeit, wenn eine neue Geschäftsordnung beschlossen wird.<br>
Verliert eine der Regelungen ihre Gültigkeit, bleiben die übrigen Regelungen in Kraft.
<font size===3>'''14. <s>Inkraftreten</s><u>Inkrafttreten</u>==='''</font><br><br>
Diese Geschäftsordnung tritt mit der Veröffentlichung und Verknüpfung im Landeswiki vom <s>19.08.2010</s> <u>10.09.2010</u> in Kraft.}}
====Begründung====
Eine Begründung ist vermutlich nicht nötig, wird aber, wenn gewünscht, auf der entsprechenden Vorstandssitzung vorgetragen.
====Antragssteller====
[[Benutzer:Sebastian Pochert|Sebastian Pochert]] 11:14, 5. Sep. 2010 (CEST)
====Unterstützer====