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Änderungen
→Beantragte Änderung
====Beantragte Änderung====
§ 5 Organe des Kreisverbandes
(1)Organe des Stadtverbandes sind die Gesamtheit der Mitglieder des Stadtverbandes, der <strike>Stadtparteitag </strike> Hauptversammlung und der Stadtvorstand.
====Begründung====