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Änderungen

Archiv/AG Satzung/Protokolle/2010-10-06

4.110 Bytes hinzugefügt, 08:57, 7. Okt. 2010
Protokoll
Teilnehmer:
#[[Benutzer:Bastian|Bastian]]#[[Benutzer:Sebastian Pochert|Sebastian Pochert]]#[[Benutzer:Nr_75:in_spe|Lars]]#[[Benutzer:701|701]]ab 23:08
Gäste:
#[[Benutzer:uk|uk]]#[[Benutzer:Kola_Colman|Kola]]#[[Benutzer:FireFox|Firefox]] ab 22:40#[[Benutzer:Christoph B.|Christoph]]
== Tagesordnung==
===TOP 1 Begrüßung===
*Lars eröffnet die Sitzung um 21:45h
== Tagesordnung=TOP 2 Wahl eines Versammlungsleiters===*Lars übernimmt die VL. Kein Widerspruch.*Das Protokoll wird gemeinsam geführt. ===TOP 3 Zeitplan weitere Arbeiten===
TOP 1 Begrüßung:Die Satzung sollte Mitte Dezember fertig sein, damit eine kleinteilige Diskussion vor dem LPT im Januar beendet ist.
TOP 2 Wahl eines Versammlungsleiters:Dies bedingt 3-4 Sitzungstermine.
===TOP 3 Bestandsaufnahme & Zeitplanung4 Offene Abschnitte===
TOP 4 Sonstiges /Offene Abschitte*§ 12 Beschlussfähigkeit
:(1) Der Versammlungsleiter stellt die Beschlussfähigkeit fest.
:(2) Der Landesparteitag ist beschlussfähig, wenn mindestens 10 von Hundert ein Zehntel der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind.
:Im Falle, dass ein Landesparteitag nicht beschlussfähig ist, wird unverzüglich ein neuer Landesparteitag einberufen, der immer beschlussfähig ist.
:Ein anderes gilt für Abstimmungen für § 27 dieser Satzung.
:(3) Beschlüsse des Landesparteitages werden mit der einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen der anwesenden Mitglieder gefasst, sofern diese Satzung nichts anderes bestimmt. Enthaltungen werden nicht berücksichtigt.
*§ 12 Beschlussfähigkeit:konsent bis auf "anwesende Mitglieder" (Problematik Enthaltungen).
*§ 15 Anträge und Rederecht
*§ 18 Handlungsunfähigkeit
 :Bearbeitung folgt(1) Tritt ein Vorstandsmitglied zurück bzw. kann dieses seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen, so geht sein Zuständigkeitsbereich auf andere Vorstandsmitglieder über - dies gilt auch für die Aufgaben des Vorsitzenden und/oder des Schatzmeisters. :Der Landesvorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind oder ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können. Es müssen jedoch mindestens drei Vorstandsmitglieder verbleiben. :Der Landesvorstand gilt als nicht handlungsfähig, wenn mehr als zwei Vorstandsmitglieder zurückgetreten sind oder ihren Aufgaben nicht mehr nachkommen können oder wenn die Ämter des Vorsitzenden, oder des Schatzmeisters unbesetzt sind. In einem solchen Fall ist unverzüglich eine außerordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen und vom restlichen Landesvorstand zur Weiterführung der Geschäfte eine kommissarische Vertretung zu ernennen. Diese endet mit der Neuwahl des gesamten Vorstandes. :(2) Tritt der gesamte Vorstand geschlossen zurück oder kann seinen Aufgaben nicht mehr nachkommen oder der Landesvorstand ist gemäß §18 (1) handlungsunfähig oder der Landesvorstand erklärt sich selbst für handlungsunfähig, ist unmittelbar durch den Bundesvorstand ein außerordentlicher Landesparteitag einzuberufen. Bis zur Wahl eines neuen Landesvorstandes bestellt der Bundesvorstand unmittelbar einen kommissarischen Landesvorstand. :(3) Die Mitglieder des Landesvorstandes können vom Landesparteitag insgesamt oder einzeln mit absoluter Mehrheit abgewählt werden, jedoch nicht aufgrund eines Dringlichkeitsantrages. :(4) Der Landesvorstand liefert zum Parteitag einen schriftlichen Tätigkeitsbericht ab. Dieser umfasst alle Tätigkeitsgebiete der Vorstandsmitglieder und werden in Eigenverantwortung des einzelnen Vorstandsmitgliedes erstellt. Tritt ein Vorstandsmitglied zurück, hat dieser unverzüglich einen Tätigkeitsbericht zu erstellen und dem Vorstand zuzuleiten.  *konsent.
*§ 19 Sitzungen, Zusammentritt
:Bearbeitung folgt(1) Der Landesvorstand tritt mindestens einmal pro Quartal zusammen. Er wird unter Angabe der Tagesordnung und des Tagungsortes einberufen und öffentlich angekündigt. :(2) Auf Antrag eines Zehntels der Mitglieder kann der Vorstand zum Zusammentritt aufgefordert und mit aktuellen Fragestellungen befasst werden. :(3) Der Landesvorstand tagt parteiöffentlich, sofern er nicht eine weitergehende Öffentlichkeit beschließt. :(4) Der Landesvorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens die Hälfte der Mitglieder des Landesvorstandes anwesend sind. *konsent. *§§20, 22-29 vertagt.
*§ 20 Geschäftsordnung
*§ 30 Inkrafttreten
:Bearbeitung folgt.
:(1) Diese Satzung tritt am ...01.2011 in Kraft. Zugleich tritt die Satzung des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei Deutschland vom 3. Oktober 2008 außer Kraft. :(2) Sollte eine Bestimmung dieser Satzung undurchführbar sein, findet die einschlägige Bestimmung der Bundessatzung in der auf der Gründungsversammlung am 10.September 2006 in Berlin beschlossenen, auf dem Bundesparteitag vom 15. - 16. Mai 2010 in Bingen geänderten Fassung entsprechende Anwendung. *konsent. ===TOP 5 Bestimmung des Termins der nächsten virtuellen ZusammenkunftVerschiedenes=== *keine Beiträge.
===TOP 6 Schließen Nächste Sitzung/Schluss der Sitzung ===
:Die nächste Sitzung findet an ...27.10.2010 um ..21.00Uhr statt.:Die Sitzung wurde um 00.....02 Uhr geschlossen.
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