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Stellungnahme zur Pruefung ders KV Brandenburg Doc
Sehr geehrte Parteifreunde der Piratenpartei Deutschland, Landesverband Brandenburg.
Gemäß der Satzung des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei Deuschlands, Ziffer 1.6.2 (8), wählt der Landesparteitag Kassenprüfer. Diesen obliegen die Vorprüfung des finanziellen Tätigkeitsberichtes für den folgenden Landesparteitag und die Vorprüfung, ob die Finanzordnung und das PartG eingehalten wird.
Daraus ergibt sich, daß die Prüfer des Landesverbandes für die Kasse des Landesverbandes zuständig sind.
Die Kreisverbände sind selbständige Untergliederungen des Landesverbandes, welche auf der Basis eigener Satzungen handeln.
Die aktuelle Kreissatzung für die Piratenpartei, Kreisverband Brandenburg an der Havel, vom 14.10.2009, geändert am 22.09.2010 sagt dazu aus:
"§ 7 Der Kreisparteitag
...
(11) Der Kreisparteitag wählt mindestens einen Rechnungsprüfer, der den finanziellen Teil des Tätigkeitsberichts des Kreisvorstandes, vor der Entlastung über ihn prüft. Das Ergebnis der Prüfung wird dem Parteitag verkündet und zu Protokoll genommen.
..."
(Dieser Teil ist identisch mit der ursprünglichen Satzung vom 14.10.2009.)
Die näheren Einzelheiten der Tätigkeit des Rechnungsprüfers sind nicht durch Satzung geregelt.
Woraus der Kreisverband den Schluß zieht, daß für die Prüfung der laufenden Geschäftsvorfälle die Kassenprüfer des Landesverbandes zuständig sind, ist nicht ersichtlich. Auf Grund der Selbständigkeit der Kreisverbände ist es aus unserer Sicht auch unzulässig, in die Integrität der jeweiligen Gliederung einzugreifen.
Wenn der Kreisverband die Ordnungsmäßigkeit seiner laufenden Geschäfte nicht durch Kassenprüfer abgleichen läßt, so ist dies aus unserer Sicht durch die Satzung bedingt. Sollte der Kreisverband der Auffassung sein, dies zu ändern, müßte diesem durch Satzungsänderung Rechnung getragen werden.
Entsprechend den obigen Ausführungen kommen die Landesrechnungsprüfer auf ihrer Zusammenkunft vom 02.12.2010 zu dem Schluß, daß eine Prüfung einzelner Kreisverbände durch sie unzulässig ist. Sollte dies unzutreffend sein, bitten wir darum, uns dies mit entsprechenden Rechtsgrundlagen/Quellen mitzuteilen.
Wir erklären uns jedoch bereit, im Rahmen von Prüfungen in der Landesgeschäftsstelle auf Grund vorliegender Unterlagen Empfehlungen an interessierte Kreisverbände zu geben.
Mit piratischen Grüßen
gez. M. Bellstedt
--[[Benutzer:Kola Colman|Bruder Kola]] 21:40, 2. Dez. 2010 (CET)
Gemäß der Satzung des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei Deuschlands, Ziffer 1.6.2 (8), wählt der Landesparteitag Kassenprüfer. Diesen obliegen die Vorprüfung des finanziellen Tätigkeitsberichtes für den folgenden Landesparteitag und die Vorprüfung, ob die Finanzordnung und das PartG eingehalten wird.
Daraus ergibt sich, daß die Prüfer des Landesverbandes für die Kasse des Landesverbandes zuständig sind.
Die Kreisverbände sind selbständige Untergliederungen des Landesverbandes, welche auf der Basis eigener Satzungen handeln.
Die aktuelle Kreissatzung für die Piratenpartei, Kreisverband Brandenburg an der Havel, vom 14.10.2009, geändert am 22.09.2010 sagt dazu aus:
"§ 7 Der Kreisparteitag
...
(11) Der Kreisparteitag wählt mindestens einen Rechnungsprüfer, der den finanziellen Teil des Tätigkeitsberichts des Kreisvorstandes, vor der Entlastung über ihn prüft. Das Ergebnis der Prüfung wird dem Parteitag verkündet und zu Protokoll genommen.
..."
(Dieser Teil ist identisch mit der ursprünglichen Satzung vom 14.10.2009.)
Die näheren Einzelheiten der Tätigkeit des Rechnungsprüfers sind nicht durch Satzung geregelt.
Woraus der Kreisverband den Schluß zieht, daß für die Prüfung der laufenden Geschäftsvorfälle die Kassenprüfer des Landesverbandes zuständig sind, ist nicht ersichtlich. Auf Grund der Selbständigkeit der Kreisverbände ist es aus unserer Sicht auch unzulässig, in die Integrität der jeweiligen Gliederung einzugreifen.
Wenn der Kreisverband die Ordnungsmäßigkeit seiner laufenden Geschäfte nicht durch Kassenprüfer abgleichen läßt, so ist dies aus unserer Sicht durch die Satzung bedingt. Sollte der Kreisverband der Auffassung sein, dies zu ändern, müßte diesem durch Satzungsänderung Rechnung getragen werden.
Entsprechend den obigen Ausführungen kommen die Landesrechnungsprüfer auf ihrer Zusammenkunft vom 02.12.2010 zu dem Schluß, daß eine Prüfung einzelner Kreisverbände durch sie unzulässig ist. Sollte dies unzutreffend sein, bitten wir darum, uns dies mit entsprechenden Rechtsgrundlagen/Quellen mitzuteilen.
Wir erklären uns jedoch bereit, im Rahmen von Prüfungen in der Landesgeschäftsstelle auf Grund vorliegender Unterlagen Empfehlungen an interessierte Kreisverbände zu geben.
Mit piratischen Grüßen
gez. M. Bellstedt
--[[Benutzer:Kola Colman|Bruder Kola]] 21:40, 2. Dez. 2010 (CET)