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Archiv/AG Satzung/Protokolle/2011-05-19

20.339 Bytes hinzugefügt, 08:22, 21. Mai 2011
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[http://satzung.piratenpad.de/34 Arbeitspad]
Teilnehmer:
[[Benutzer:Nr.75:in_spe|Lars]]
[[Benutzer:Bastian|Bastian]]
[[Benutzer:RicoB CB|Rico]]
[[Benutzer:FireFox|Firefox]] (Gast)
==Vorläufige Tagesordnung==
:TOP 1 Begrüßung
:TOP 2 Wahl eines Versammlungsleiters/Protokollführers
:TOP 3 Wahl des/der Koordinators/en
:TOP 4 Ladung KV Cottbus / Regionalverband
:TOP 5 Überarbeitung der Ergebnisse der letzten Sitzung
:TOP 6 Gesamtschau hinsichtlich der Mustersatzung für Regionalverbände
:TOP 7 Verschiedenes/ sonstige offene Aufgaben
:TOP 8 Nächste Sitzung/Schluss der Sitzung
==Vorläufige Tagesordnung==
==Detaillierte Darstellung==
 
===TOP 1 Begrüßung===
* Lars eröffnet die Sitzung um 21:20 h
Vorläufige ===TOP 2 Wahl eines Versammlungsleiters/Protokollführers===*2.1. Lars übernimmt die VL.*2.2. Gemeinsam wird das Protokoll geführt.:2.3. Tagesordnungwird so beschlossen
:TOP 1 Begrüßung:TOP 2 Wahl eines Versammlungsleiters/Protokollführers:===TOP 3 Wahl des/der Koordinators/en===*3.1. FireFox übernimmt die Wahlleitung.
Gemäß § 23 Abs 3 Satz 1 Landessatzung (LS) können bis zu drei Koordinatoren gewählt werden; es ist mindestens ein neuer Koordinator zu wählen.
:::d) die organisatorische (nicht inhaltliche) Abstimmung der Tätigkeit der Arbeitsgemeinschaften untereinander.
:TOP 4 Überarbeitung der Ergebnisse der letztem Sitzung:TOP 5 Gesamtschau hinsichtlich der Mustersatzung für Regionalverbände:TOP 6 Verschiedenes/ sonstige offene Aufgaben:TOP 7 Nächste Sitzung*3.2. Wahlvorschläge, Vorstellung des/Schluss der SitzungKandidaten.
* Lars kandidiert. Es gibt keine weiteren Kandidaten. Es wird ein Koordinator gewählt. Die Wahl findet offen statt.
*3.3. Koordinatorenwahl
 
Ja: Bastian, Rico
Nein:
Enthaltung: Lars
 
Somit ist Lars zum Koordinator gewählt.
Lars nimmt die Wahl an.
==Detaillierte Darstellung=TOP 4 Ladung KV Cottbus / Regionalverband=== Variante A (langer Weg) 1. Ladung der Mitglieder des KV Cottbus durch den Vorstand des KV Cottbus - persönliche Anrede, wenn möglich -Liebes Mitglied des Kreisverbandes Cottbus der Piratenpartei Deutschland, hiermit laden wir dich zum Kreisparteitag des Kreisverbandes Cottbus der Piratenpartei ein. Die Einberufung erfolgt aufgrund eines Vorstandsbeschlusses vom 02.05.2011. Der Kreisparteitag findet statt am: Datum: Samstag, 02.07.2011Zeit: Akkreditierung ab 10:00 Uhr; Beginn um 10:30 UhrOrt: quasiMONO, Erich-Weinert-Straße 2, 03046 Cottbus Weitere aktuelle Veröffentlichungen zum kommenden Kreisparteitag werden im Landeswiki: http://wiki.piratenbrandenburg.de/ gemacht.  Vorläufige Tagesordnung: TOP 01 - Eröffnung und Begrüßung durch den VorstandTOP 02 - Wahl der VersammlungsleiterTOP 03 - Wahl des ProtokollführersTOP 04 - Feststellung der satzungsgemäßen EinberufungTOP 05 - Feststellung der BeschlussfähigkeitTOP 06 - Beschluss der TagesordnungTOP 07 - Beschluss über die Zulassung von GästenTOP 08 - Beschluss über die Zulassung von Audio- und VideoaufnahmenTOP 09 - Beschluss der GeschäftsordnungTOP 10 - Wahl des Wahlleiters und der WahlhelferTOP 11 - Wahl der RechnungsprüferTOP 12 - Tätigkeitsberichte der VorständeTOP 13 - Bericht der RechnungsprüferTOP 14 - Entlastung des VorstandesTOP 15 - Bekundung des Willens zur Erweiterung des KV CottbusTOP 16 - Vorbereitung der Gründung eines RegionalverbandesTOP 16.1 Feststellung, dass das Liquidationsgebot des § 47 BGB nicht eingreiftTOP 16.2 Vorstellung des Verschmelzungsvertrages durch den Vorstand des KV CottbusTOP 16.3 BeschlussfassungenTOP 17 - Fortsetzung des KV Cottbus für den Fall des Scheiterns der Errichtung eines RegionalverbandsTOP 17.1 - Beschluss zur Zusammensetzung des VorstandesTOP 17.2 - Vorstellung der Kandidaten und Wahl des VorstandesTOP 17.3 - Vorstellung der Kandidaten und Wahl der Kassenprüfer TOP 18 - Sonstiges / weitere AnträgeTOP 19 - Schließen der Versammlung Erläuterung zu TOP 15: Der Kreisverband Cottbus plant, um die Arbeitsstrukturen aktiver Piraten vor Ort zu verbessern, die Errichtung eines Regionalverbandes dessen Tätigkeitsgebiet sich - neben dem der kreisfreien Stadt Cottbus - auf die Landkreise Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz sowie Elbe-Elster erstrecken wird. Aus diesem Grund werden die Mitglieder des KV Cottbus sowie die Mitglieder aus den genannten Landkreisen vom Landesvorstand zu diesem weiteren Termin am gleichen Tag eingeladen. Wir haben uns für die Errichtung des Regionalverbandes durch Neugründung entschlossen, bei der der KV Cottbus mit dem künftigen Regionalverband verschmolzen werden soll. In dem TOP 15 soll eine Aussprache zu diesem Vorhaben stattfinden.  Erläuterung zu TOP 16: Die Verschmelzung mit dem künftigen Regionalverband bedarf einiger Vorbereitung. So ist ein Verschmelzungsvertrag erforderlich, in dem die Übertragung des Vermögens an den Regionalverband geregelt wird und der der Zustimmung der Mitglieder des KV Cottbus bedarf. Der KV Cottbus wird im Wege der Verschmelzung mit dem Regionalverband aufgelöst. TOP 16 Vorbereitung der Gründung eines Regionalverbandes: Feststellung, dass das Liquidationsgebot des § 47 BGB nicht eingreift.
===TOP 1 Begrüßung===* Der Wirt des QuasiMONO erklärt sich damit einverstanden, dass seine Ansprüche aus dem Bewirtungsvertrag mit dem Kreisverband Cottbus durch den künftigen Regionalverband bedient werden.... eröffnet die Sitzung um ..... h===TOP 2 Wahl eines Versammlungsleiters/Protokollführers===
*2.1. .... übernimmt die VL.*2.2. .... übernimmt das ProtokollEs wird festgestellt, dass keine weiteren Verbindlichkeiten des KV Cottbus bestehen; eine Liquidation des Kreisverbandes Cottbus ist nicht erforderlich.
===TOP 3 Wahl Vorstellung des/der Koordinators/en===*3.1. .... übernimmt die Wahlleitung.*3.2. Wahlvorschläge, Vorstellung Verschmelzungsvertrages durch den Vorstand des/der Kandidaten.*3.3KV Cottbus. Koordinatorenwahl
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16.3 Beschlussfassungen: Der Kreisparteitag möge beschließen,  - § 11 Satz 2 und § 12 (2) der Kreissatzung werden ersatzlos gestrichen,- der Verschmelzungsvertrag aus TOP 16.2 wird vom Kreisparteitag genehmigt,- der Kreisverband Cottbus der Piratenpartei Deutschland wird unmittelbar nach Übertragung des Vermögens des KV Cottbus auf den Regionalverband „Süd-Brandenburg und Cottbus“ aufgelöst. XXX wird ermächtigt, die für die Vermögensübertragung an den Regionalverband erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und erforderliche Rechtshandlungen, etwa Verfügungen, vorzunehmen. Erläuterung zu TOP 17: Sollten sich die Mitglieder des KV Cottbus gegen eine Verschmelzung mit dem künftigen Regionalverband aussprechen, wird der Kreisparteitag fortgesetzt und Wahlen durchgeführt. Gewählt werden mindestens zwei Kassenprüfer und der Vorstand. Dieser besteht aus dem Vorsitzenden, dem Stellvertreter, dem Kreiskassierer und gegebenenfalls aus Beisitzern, sofern die Versammlung dies beschließt.  2. Ladung der Mitglieder der Piratenpartei in den Landkreisen & Cottbus durch den Landesvorstand: - persönliche Anrede, wenn möglich -Liebes Mitglied der Piratenpartei Deutschland im Landkreis Spree-Neiße,Liebes Mitglied der Piratenpartei Deutschland im Landkreis Oberspreewald-Lausitz,Liebes Mitglied der Piratenpartei Deutschland im Landkreis Elbe-Elster,Liebes Mitglied der Piratenpartei Deutschland in der kreisfreien Stadt Cottbus, hiermit laden wir dich zur Gründung eines Regionalverbandes, bestehend aus den Mitgliedern der Piratenpartei in den Landkreisen Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz und Elbe-Elster sowie den Mitgliedern des KV Cottbus (Piraten Cottbus), ein. Der künftige Regionalverband wird voraussichtlich die Bezeichnung "Südbrandenburg und Cottbus"(' wie immer er auch heißen soll) erhalten. Die Gründungsversammlung tagt: Datum: Samstag, 02.07.2011Zeit: Akkreditierung ab 11:00 Uhr; Beginn um 12:00 UhrOrt: quasiMONO, Erich-Weinert-Straße 2, 03046 Cottbus Vorläufige Tagesordnung:TOP 01 - Eröffnung der VersammlungTOP 02 - Wahl der VersammlungsleiterTOP 03 - Wahl des ProtokollführersTOP 04 - Feststellung der form- und fristgerechten EinberufungTOP 05 - Beschluss der TagesordnungTOP 06 - Beschluss über die Zulassung von GästenTOP 07 - Beschluss über die Zulassung von Audio- und VideoaufnahmenTOP 08 - Beschluss der GeschäftsordnungTOP 09 - Wahl des Wahlleiters und der WahlhelferTOP 10 - Gründung des RegionalverbandesTOP 10.1 - Feststellung der GründungsabsichtTOP 10.2 - Beschlussfassung über die SatzungTOP 11 - WahlenTOP 11.1 - Beschluss zur Zusammensetzung des Vorstandes des RegionalverbandesTOP 11.2 - Vorstellung der Kandidaten und Wahl des VorstandesTOP 11.3 - Vorstellung der Kandidaten und Wahl der KassenprüferTOP 12 - Verschmelzung mit dem KV CottbusTOP 13 - Übergabe von Sachmitteln und Abtretung von ForderungenTOP 14 - ProgrammänderungsanträgeTOP 15 - Sonstige AnträgeTOP 16 - SonstigesTOP 17 - Schließen der Versammlung Erläuterung zu TOP 10: Durch die Gründung, gegebenenfalls einhergehend mit einer Verschmelzung mit dem KV Cottbus, werden die Anwesenden zu Gründungsmitgliedern des Regionalverbandes. Die anderen Piraten der Landkreise Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz und Elbe-Elster sowie die Mitglieder des KV Cottbus werden gemäß § 3 Absatz 1 Nr. 2 der Bundessatzung der Piratenpartei Deutschland automatisch Mitglieder des neuen Regionalverbandes.Ob eine Verschmelzung mit dem KV Cottbus stattfindet, hängt zunächst von der Willensbildung innerhalb des KV Cottbus auf dem Kreisparteitag am 02.07.2011 ab. Dieser tagt voraussichtlich öffentlich und parteiöffentlich: Datum: Samstag, 02.07.2011Zeit: Akkreditierung ab 10:00 Uhr; Beginn um 10:30 UhrOrt: quasiMONO, Erich-Weinert-Straße 2, 03046 Cottbus  Auf der Gründungsversammlung ( ab um 12:00 Uhr) sind Anträge, einschließlich Satzungsänderungsanträge, ohne Einhaltung einer Frist zulässig. Jeder Pirat kann - ohne Einhaltung einer Frist - für Ämter des künftigen Regionalverbandes kandidieren.  Erläuterung zu TOP 11: Es wird der Vorstand des Regionalverbandes gewählt. Dieser besteht voraussichtlich aus dem Ersten und Zweiten Vorsitzenden, dem Kassenwart und gegebenenfalls aus Beisitzern, sofern die Versammlung dies beschließt. Im Weiteren werden auch mindestens zwei Kassenprüfer gewählt, die die Aufgabe haben, die Einhaltung der Finanzordnung durch den Vorstand zu überprüfen.  Erläuterung zu TOP 12: Durch den Verschmelzungsvertrag soll der Regionalverband einen Anspruch auf die Vermögenswerte des KV Cottbus erhalten. Der Verschmelzungsvertrag ist von der Hauptversammlung zu genehmigen. Hierzu liegen folgende Anträge vor: Die Hauptversammlung des Regionalverbandes möge beschließen, dass der Verschmelzungsvertrag von der Hauptversammlung genehmigt wird.Der Vorstand wird ermächtigt, die für die Übertragung des Vermögens an den Regionalverband erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und erforderliche Rechtshandlungen, etwa Verfügungen, vorzunehmen.  Erläuterung zu TOP 13: Die Übertragung der Vermögenswerte erfolgt in der Versammlung und wird protokolliert. Protokollvorlage: Der Versammlungsleiter stellt fest, 1. die folgenden Sach- und Barmittel wurden dem Vorstand zum Zwecke der Eigentumsverschaffung übergeben bzw. befanden sich bereits im Besitz desselben: - werden vom KV Cottbus aufgestellt (inkl. Barkasse) 2. die im Verschmelzungsvertrag bezeichneten Forderungen wurden dem Regionalverband übertragen, 3. die Vermögensübertragung ist damit abgeschlossen; die Verschmelzung ist vollzogen.  ===TOP 4 5 Überarbeitung der Ergebnisse der letztem letzten Sitzung ===
§ 7 Tagung
*(1) 1Die <sup>1</sup>Die Hauptversammlung findet mindestens einmal jährlich statt. <sup>2</sup> Die §§ 10, 11Absatz 2, 24 sowie die Absätze 1 und 3 des § 12 der Landessatzung in der jeweils geltenden Fasssung finden entsprechende Anwendung.  *(2) Für die Verfahren Approval-Voting und Gesamtwahl ist in dem Fall, dass mehrere Stimmen auf einem Stimmzettel abgegeben werden können, die Anzahl der abgegebenen Stimmzettel für die Anzahl der abgegebenen Stimmen maßgeblich.
*(2) Für die Verfahren Approval-- noch einmal prüfenVoting und Gesamtwahl ist in dem Fall, dass mehrere Stimmen auf einem Stimmzettel abgegeben werden können, ob §§ Landessatzung die Anzahl der abgegebenen Stimmzettel für Regionalverband passen; Zahl die Berechnung der Anzahl der Wahlhelfer etcabgegebenen Stimmen maßgeblich.; Erfassung von Verweisungen innerhalb der Landessatzung der in Bezug genommenen §§
- Gesamtwahl: s*konsent. §13 LPT-GO
==''3. Unterabschnitt - Der Regionalvorstand''==
===§ 11 Der Regionalvorstand===
:(1) Der Regionalvorstand besteht zum Zeitpunkt der Wahl mindestens aus:
::a) dem 1. Vorsitzenden,
::c) dem Schatzmeister, der die Bezeichnung Kassenwart führt,
::d) keinem oder einer geraden Anzahl an Beisitzern.
:(2) Der Regionalverband ____________ wird nach innen und außen von einem der Vorsitzenden zusammen mit dem Schatzmeister oder einem anderen Mitglied des in Absatz 1 aufgeführten Regionalvorstandes vertreten.
:(3) Der Vorstand führt die Geschäfte auf Grundlage der Beschlüsse der Parteiorgane und ist an diese im Rahmen der Gesetze der Bundesrepublik Deutschland gebunden.
:(4) Die §§ 18 bis 20 der Landessatzung finden entsprechende Anwendung.*Evtl. sollten An die Stelle des Bundesvorstandes tritt der Landesvorstand; an die Stelle des Landesparteitages tritt die §§ 18 bis 20 in Umsetzung eingefügt werdenHauptversammlung.:* Anregung: Regelung der Einzelvertretungsberchtigung für Schatzmeister/Vorsitzender (Bankkonto5).* ansonsten konsentDer Schatzmeister ist gegenüber den Kreditinstituten einzelvertretungsberechtigt.
* konsent.  ===§ 12 Satzung Satzungs- und Programmänderung === (1) Diese Satzung kann , sofern in dieser Satzung nichts anderes bestimmt ist, von der Hauptversammlung mit Zweidrittelmehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder geändert werden. Die mit Satzungsänderungen beabsichtigten Änderungen des Namens, des Zweckes, einschließlich des Tätigkeitsgebietes, bedürfen ebenfalls dieser Zweidrittelmehrheit. (2) Auf der Gründungsversammlung sind Anträge, einschließlich Satzungsänderungsanträgen, ohne Einhaltung einer Frist zulässig. (3) Das Grundsatz- und Wahlprogramm wird vom Landesverband übernommen und kann um kommunale und regionale Themen ergänzt werden. Solche Ergänzungen um kommunale und regionale Themen können nur von der Hauptversammlung mit einer einfachen Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen beschlossen werden. Dabei werden Enthaltungen nicht gezählt. (4) <sup>1</sup>Für Urabstimmungen, Auflösung und Verschmelzung finden die einschlägigen Bestimmungen der Landessatzung entsprechende Anwendung. <sup>2</sup>Bei einer Auflösung fällt das Vermögen des Regionalverbandes dem Landesverband Brandenburg zu.Diese Frage bleibt erst einmal offen* konsent===§ 13 Spaltung in Kreisverbände ===
===§13 Spaltung in Kreisverbände ===
:(1) <sup>1</sup>Der Regionalverband kann beschließen, sich in Kreisverbände bzw. Stadtverbände aufzuspalten, sofern die neu zu bildenden Kreisverbände mindestens jeweils 15 Mitglieder haben. <sup>2</sup>Dies erfolgt durch Beschluss des Regionalparteitages mit einfacher Mehrheit auf einer hierzu gesondert einberufenen Versammlung des Regionalparteitages. Es gilt die Antragsfrist aus § 9 Absatz 1 dieser Satzung.
:(2) <sup>1</sup>Vor dem Beschluss der Spaltung müssen der Hauptversammlung Entwürfe iSd. übernächsten Absatzes vorgelegt und ein mindestens dreiköpfiges Abwicklungsgremium gewählt werden. <sup>2</sup>Sind über § 14 dieser Satzung hinaus weitere Angelegenheiten zu regeln, so ist den Mitgliedern ein Entwurf dieser Regelungen vorzustellen.
:(4) <sup>1</sup>Auf dem die Aufspaltung beschließenden Regionalparteitag müssen die Mitglieder der entstehenden Gliederungen Ihre Gründungsabsicht dokumentieren, sich eine Satzung geben, Vorstände wählen und auch nach höheren Satzungen erforderliche Ämter besetzen.<sup>2</sup> Anderenfalls gilt die Spaltung als gescheitert und der Auflösungsbeschluss ist nichtig.
*grds. konsent. Nachfrage, ob noch Änderungsbedarf besteht.
===§ 14 Abwicklung der Aufspaltung===
 
:(1)<sup>1</sup>Das Abwicklungsgremium wickelt die Geschäfte des Regionalverbandes ab und verteilt dessen Vermögen auf die neu entstandenen Gliederungen.<sup>2</sup>Die Tätigkeit des Abwicklungsgremiums endet mit der Annahme des endgültigen Abwicklungsberichtes, der bis zum 31.12. des folgenden Jahres zu erstellen ist. <sup>3</sup>Der Abwicklungsbericht wird von den Vorständen der neu entstandenen Gliederungen entgegen genommen.<sup>4</sup> Ferner ist das Abwicklungsgremium auch für die Erstellung der Rechenschaftsberichte nach Parteiengesetz zuständig. <sup>5</sup> Ist das Abwicklungsgremium nicht in der Lage, die in diesem Absatz genannten Aufgaben zu erfüllen, übernimmt dies der Landesvorstand und entlässt das Abwicklungsgremium aus seiner Tätigkeit.
:(2) <sup>1</sup>Dem Abwicklungsgremium obliegt die Ausführung der Verteilung und insbesondere die Verfügung über die Sach- und Finanzmittel des Regionalverbandes. <sup>2</sup>Es ist anstelle des Vorstandes des Regionalverbandes in allen diesen betreffenden Angelegenheiten vertretungs- und verfügungsberechtigt.
:(4) <sup>1</sup>Bestehen keine offenen Verbindlichkeiten oder kann eine Einigung mit den Gläubigern erreicht werden, sind die Finanzmittel binnen vier Wochen nach Abspaltung zu übertragen.<sup>2</sup>Anderenfalls nimmt das Abwicklungsgremium die Liquidation nach bürgerlichem Recht vor.
*grds. konsent. Nachfrage, ob noch Änderungsbedarf besteht.
=== Abschnitt 4 - ''Pflichten der Inhaber von Parteiämtern'' === *§ 15 Pflichten der Inhaber von Parteiämtern
===§ 15 Pflichten der Inhaber von Parteiämtern ===
:(1) Die §§ 29, 30 und 31 der Landessatzung in der jeweils geltenden Fassung finden entsprechende Anwendung. Die Datenschutz-Richtlinie des Landesverbandes iSd § 30 Absatz 3 findet unmittelbare Anwendung.
 *grds. konsent. Nachfrage, ob noch Änderungsbedarf besteht.
===TOP 5 Gesamtschau hinsichtl. Mustersatzung f. Regionalverbände===
*Gesamtschau auf den [[AG_Satzung/Dokumente/Mustersatzung_für_Regionalverbände|Satzungsentwurf]] und Glättung der offenen Fragen.
 
*wird vertagt.
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===TOP 6 Verschiedenes/ sonstige offene Aufgaben ===
Überprüfung der [[http://wiki.piratenbrandenburg.de/Cottbus/Regionalverband#Entwurf_der_Einladung_zum_Parteitag|Einladung des KV Cottbus zum KPT]] Bereits unter TOP4 erledigt.
===TOP 7 Nächste Sitzung/Schluss der Sitzung===
:Die nächste Sitzung findet am **25.05.2011 um 21.00h 00 h statt.
:Die Regionalverbandssatzung muss zum 31.05.2011 fertig sein, da der KV Cottbus spätestens am 02.06.2011 einladen muss.
:Die Sitzung wurde um **00:12 h geschlossen.  ++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++Variante B ( beide Möglichkeiten) 1. Ladung der Mitglieder des KV Cottbus durch den Vorstand des KV Cottbus - persönliche Anrede, wenn möglich -Liebes Mitglied des Kreisverbandes Cottbus der Piratenpartei Deutschland, hiermit laden wir dich zum Kreisparteitag des Kreisverbandes Cottbus der Piratenpartei ein.**h Die Einberufung erfolgt aufgrund eines Vorstandsbeschlusses vom 02.05.2011. Der Kreisparteitag findet statt am: Datum: Samstag, 02.07.2011Zeit: Akkreditierung ab 10:00 Uhr; Beginn um 10:30 Uhr Ort: quasiMONO, Erich-Weinert-Straße 2, 03046 Cottbus Weitere aktuelle Veröffentlichungen zum kommenden Kreisparteitag werden im Landeswiki: http://wiki.piratenbrandenburg.de/ gemacht. (gem. KV-Satzung) Der Kreisverband Cottbus plant, um die Arbeitsstrukturen aktiver Piraten vor Ort zu verbessern, die Erweiterung des Tätigkeitsgebietes um die Landkreise Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz sowie Elbe-Elster und somit die Errichtung eines Regionalverbandes. Aus diesem Grund werden - mit Unterstützung des Landesvorstandes - auch ausdrücklich die Mitglieder dieser Landkreise zu diesem Termin eingeladen. Die Errichtung kann auf einfachste Weise in Form eines Erweiterungsbeschlusses durchgeführt werden. Dieser soll aus Rechtsgründen einstimmig durch die stimmberechtigten Mitglieder erfolgen. Solltest Du zu dem Kreisparteitag nicht erscheinen können, bitten wir Dich um Deine Zustimmung, indem Du die anliegende Zustimmungserklärung unterschreibst und zurücksendest. Anderenfalls erfolgt die Errichtung des Regionalverbandes durch Neugründung, bei dem gegebenenfalls der KV Cottbus mit dem künftigen Regionalverband verschmolzen wird. Vorläufige Tagesordnung: TOP 01 - Eröffnung und Begrüßung durch den VorstandTOP 02 - Wahl der VersammlungsleiterTOP 03 - Wahl des ProtokollführersTOP 04 - Feststellung der satzungsgemäßen EinberufungTOP 05 - Feststellung der BeschlussfähigkeitTOP 06 - Beschluss der TagesordnungTOP 07 - Beschluss über die Zulassung von GästenTOP 08 - Beschluss über die Zulassung von Audio- und VideoaufnahmenTOP 09 - Beschluss der GeschäftsordnungTOP 10 - Wahl des Wahlleiters und der WahlhelferTOP 11 - Wahl der RechnungsprüferTOP 12 - Tätigkeitsberichte der VorständeTOP 13 - Bericht der RechnungsprüferTOP 14 - Entlastung des Vorstandes TOP 15 - Bekundung des Willens zur Erweiterung des KV CottbusTOP 15.1 Erweiterungsbeschluss (kurzer Weg)Der Kreisparteitag Cottbus möge beschließen, der Kreisverband Cottbus führt künftig, den Namen „Regionalverband Brandenburg Süd und Cottbus“, das Tätigkeitsgebiet dieses Regionalverbandes sind die Landkreise Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz und Elbe-Elster sowie die kreisfreie Stadt Cottbus. Die folgende Satzung wird als neue Satzung des Regionalverbandes angenommen: Die Satzung des KV Cottbus vom 31. August 2009, zuletzt geändert vom Kreisparteitag am 4. Oktober 2010, tritt außer Kraft. Die Änderungen ( Ziffern 1-3) werden unmittelbar nach Beschluss wirksam.TOP 15.2 die Versammlung wird geschlossen. TOP 16 Neugründung (langer Weg)Feststellung, dass das Liquidationsgebot des § 47 BGB nicht eingreift Der Wirt des QuasiMONO erklärt sich damit einverstanden, dass seine Ansprüche aus dem Bewirtungsvertrag mit dem Kreisverband Cottbus durch den künftigen Regionalverband bedient werden. Es wird festgestellt, dass keine weiteren Verbindlichkeiten des KV Cottbus bestehen; eine Liquidation des Kreisverbandes Cottbus ist nicht erforderlich. Vorstellung des Verschmelzungsvertrages durch den Vorstand des KV Cottbus 16.3 Beschlussfassungen Der Kreisparteitag möge beschließen, § 11 Satz 2 der Kreissatzung wird ersatzlos gestrichen, der Verschmelzungsvertrag aus TOP 16.2 wird vom Kreisparteitag genehmigt, der Kreisverband Cottbus der Piratenpartei Deutschland wird unmittelbar nach Übertragung des Vermögens des KV Cottbus auf den Regionalverband „Süd-Brandenburg und Cottbus“ aufgelöst. Die derzeitigen Vorstandsmitglieder …. und … und …. werden ermächtigt, die für die Vermögensübertragung an den Regionalverband erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und erforderliche Rechtshandlungen, etwa Verfügungen, vorzunehmen. TOP 17 Fortsetzung des KV Cottbus für den Fall des Scheiterns der Errichtung eines Regionalverbands17.1 Beschluss zur Zusammensetzung des Vorstandes17.2 - Vorstellung der Kandidaten und Wahl des Vorstandes17.3 - Vorstellung der Kandidaten und Wahl der Kassenprüfer TOP 18 Sonstiges / weitere AnträgeTOP 19 Schließen der Versammlung 2. Ladung der Mitglieder der Piratenpartei in den Landkreisen & Cottbus durch den Landesvorstand - persönliche Anrede, wenn möglich -Liebes Mitglied der Piratenpartei Deutschland im Landkreis Spree-Neiße,Liebes Mitglied der Piratenpartei Deutschland im Landkreis Oberspreewald-Lausitz,Liebes Mitglied der Piratenpartei Deutschland im Landkreis Elbe-Elster,Liebes Mitglied der Piratenpartei Deutschland in der kreisfreien Stadt Cottbus, hiermit laden wir dich zur Errichtung eines Regionalverbandes, bestehend aus den Mitgliedern der Piratenpartei in den Landkreisen Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz und Elbe-Elster sowie den Mitgliedern des KV Cottbus (Piraten Cottbus), ein. Der künftige Regionalverband wird voraussichtlich die Bezeichnung "Südbrandenburg und Cottbus"(' wie immer er auch heißen soll) erhalten.Die Gründungsversammlung tagt:Datum: Samstag, 02.07.2011Zeit: Akkreditierung ab 11:00 Uhr; Beginn um 12:00 UhrOrt: quasiMONO, Erich-Weinert-Straße 2, 03046 Cottbus Die Errichtung erfolgt entweder durch einen Erweiterungsbeschluss des KV Cottbus oder durch Neugründung des Regionalverbandes. Im Falle eines einstimmigen Erweiterungsbeschlusses wird das Tätigkeitsgebiet des KV Cottbus auf die Landkreise Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitzund Elbe-Elster erweitert und alle Piraten dieser Landkreise werden gemäß § 3 Absatz 1 Nr. 2 der Bundessatzung der Piratenpartei Deutschland automatisch Mitglieder des neuen Regionalverbandes.Im Falle einer Neugründung, gegebenenfalls einhergehend mit einer Verschmelzung mit dem KV Cottbus, werden die Anwesenden zu Gründungsmitgliedern des Regionalverbandes. Auch hier werden die Piraten der Landkreise Spree-Neiße, Oberspreewald-Lausitz und Elbe-Elster gemäß § 3 Absatz 1 Nr. 2 der Bundessatzung der Piratenpartei Deutschland automatisch Mitglieder des neuen Regionalverbandes.In welcher Weise die Umsetzung erfolgt, hängt von der Willensbildung innerhalb des KV Cottbus auf dem Kreisparteitag 02.07.2011 ab. Dieser tagt voraussichtlich öffentlich und parteiöffentlich: Datum: Samstag, 02.07.2011Zeit: Akkreditierung ab 10:00 Uhr; Beginn um 10:30 UhrOrt: quasiMONO, Erich-Weinert-Straße 2, 03046 Cottbus Auf der Errichtungsversammlung sind Anträge, einschließlich Satzungsänderungsanträge, ohne Einhaltung einer Frist zulässig; dies gilt auch im Falle der Erweiterung des KV Cottbus zu einem Regionalverband. Jeder Pirat kann - ohne Einhaltung einer Frist - für Ämter des künftigen Regionalverbandes kandidieren. TOP 01 - Eröffnung der VersammlungTOP 02 - Wahl der VersammlungsleiterTOP 03 - Wahl des ProtokollführersTOP 04 - Feststellung der form- und fristgerechten EinberufungTOP 05 - Beschluss der TagesordnungTOP 06 - Beschluss über die Zulassung von GästenTOP 07 - Beschluss über die Zulassung von Audio- und VideoaufnahmenTOP 08 - Beschluss der GeschäftsordnungTOP 09 - Wahl des Wahlleiters und der WahlhelferTOP 10 - Errichtung des Regionalverbandes10.1 Feststellung der erfolgreichen Erweiterung des KV Cottbus zum Regionalverband / 10.2 Bekundung des Willens zur Neugründung eines Regionalverbandes10.2.1 Feststellung der Gründungsabsicht10.2.2 Beschlussfassung über die Satzung Die folgende Satzung wird durch den Regionalverband "..." angenommen. TOP 12 Wahlen12.1 Beschluss zur Zusammensetzung des Vorstandes des Regionalverbandes12.2 Vorstellung der Kandidaten und Wahl des Vorstandes12.3 Vorstellung der Kandidaten und Wahl der Kassenprüfer TOP 13 Verschmelzung mit dem KV CottbusDie Hauptversammlung des Regionalverbandes möge beschließen,der folgende Verschmelzungsvertrag ( TOP 16.2 des Kreisparteitages) wird von der Hauptversammlung genehmigt: Der Vorstand wird ermächtigt, die für die Übertragung des Vermögens an den Regionalverband erforderlichen Willenserklärungen abzugeben und erforderliche Rechtshandlungen, etwa Verfügungen, vorzunehmen. TOP 14 Übergabe von Sachmitteln und Abtretung von Forderungen Der Versammlungsleiter stellt fest,1. die folgenden Sachmittel wurden dem Vorstand zum Zwecke der Eigentumsverschaffung übergeben bzw. befanden sich bereits im Besitz desselben:----,2. die im Verschmelzungsvertrag bezeichneten Forderungen wurden dem Regionalverband übertragen,3. die Vermögensübertragung ist damit abgeschlossen; die Verschmelzung ist vollzogen. TOP 15 - ProgrammänderungsanträgeTOP 16 - Sonstige AnträgeTOP 17 - SonstigesTOP 18 - Schließen der Versammlung
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