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Vorstand/Beschluss/2011-032

12 Bytes hinzugefügt, 16:05, 25. Jul. 2011
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== Thema: Beauftragung und Vorbereitung einer Verfassungsklage ==
Der Vorstand möge beschließen, das Mitglied Sven Weller damit zu Beauftragenbeauftragen, eine Verfassungsklage gegen das Sammeln von Unterstützerunterschriften nur mit Amtseintrag vorzubereiten und in spätestens 3 Monaten dem Landesvorstand den Arbeitsstand vorzulegen , um eine daraus resultierende Verfassungsklage dann in Angriff zu nehmen.
== Begründung ==
Durch meine Erfahrungen beim Sammeln von UUs 2009 für den Bundestag, ; das Anschieben von UU Sammeln in LSA für die LTW, ; das sammeln Sammeln für den Direktkandidaten Robert in MVP für die LTW und besonders dem beim Vergleich zwischen der OB -Wahl in Potsdam 2010, wo ich mehr als 5 Tage half , die 112 UUs zusammen zu bekommen, und dem sammeln Sammeln der UUs auf dem Amt in BRB Juli 2011 und mehr als mind. 70h dort investieren zu müssen , um überhaupt es möglich zu machen , dort als OB -Kandidat antreten zu können , muss ich feststellen das , dass diese Hürde in Brandenburg unzulässig und unverhältnismäßig hoch ist. <br>Wir als Piraten Brandenburg haben im Grundsatzprogramm beschlossen , solche Hürden abbauen zu wollen. Wir wollen u.a. einen leichteren Zugang zu solchen Ämtern und Mandaten , um die demokratische Vielfalt zu fördern. Es muss den Bürgerinnen und Bürgern auch dann möglich sein , sich für ein solches Amt aufstellen zu lassen , wenn diese keine 70h und mehr Zeit haben für das Sammeln von UUs oder ohne einen keinen großen Verein hinter sich zu haben. Zumal - zumal die Hürde , die Unterschrift nur auf dem Amt mit Prüfung zu leisten , noch dazu diesen Vorgang enorm verstärkt.
== Anmerkung ==
Ich sehe es als meine Pflicht als Mitglied des Landesvorstands und als Wahlkampfkoordinator , hier eine Verfassungsklage einzureichen. Nur so können wir unsere Ziele aus dem Grundsatzprogramm versuchen nachzukommen , wenn wir gegen solche Hürden Aufbegehrenaufbegehren.
== Abstimmung ==
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