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Änderungen

Parteitag/2011.2

38.021 Bytes hinzugefügt, 12:53, 27. Aug. 2011
Protokoll
====WP01: Keine Zwangsmitgliedschaft in der IHK====
 
{{Antragsfabrikat
| Antragsteller = [[Benutzer:FireFox|FireFox]]
| Titel = GP01 - Keine Zwangsmitgliedschaft in der IHK
| Kurzbeschreibung = siehe Titel
| Programm = Parteiprogramm
| Schlagworte Pro =
| Schlagworte Contra =
| Antragstext =
'''Keine Zwangsmitgliedschaft in der IHK'''
 
Die PIRATEN Brandenburg lehnen die Zwangsmitgliedschaft in der IHK ab. Über den Bundesrat muss darauf hingewirkt werden, dass die Zwangsmitgliedschaft für Unternehmer in der IHK unverzüglich bundesweit verboten wird. Die IHK ist kein staatliches Organ, sie ist keine staatliche Verwaltung und sie ist eine intransparente Organisation, die politisch und meinungsbildend aktiv ist.
| Begründung =
Antrag enthält die Begründung - kein Unternehmen / Unternehmer darf ohne Möglichkeit eines "Ausstiegs" zur Mitgliedschaft gezwungen werden. Zudem ist die IHK mehr als intransparent und lenkt sehr stark politische Entscheidungen sowohl kommunal, als auch landes- und bundesweit.
 
Alternativ kann dieser Antrag auch als Positionspapier abgestimmt werden.
| Typ = Programmantrag
| Gremium = LPT 2011.2
| Fabrik = Antragsfabrik/LPT 2011.2
| Nummer = GP01
| Eingereicht = 13.07.2011
}}
- Michael Hensel stellt seinen Antrag vor
- Es wird bemerkt, dass der Antrag als Wahlprogramm und Positionspapier beschlossen werden kann
- Die Versammlung beschließt den Antrag als Wahlprogramm zu beschließen
- Die Versammlung wird beschließt hat den Antrag einstimmig[[Image:Symbol support vote.svg|15px]] '''Angenommen'''
====Anträge der Redaktionskommission====
- Es wird vorgeschlagen, danach abzustimmen ob die Änderungen im Block beschlossen werden sollen
- Danach wird abgestimmt, im Block oder Einzeln, wie der Parteitag wünscht
 
{{Antragsfabrikat
| Antragsteller = [[Benutzer:FireFox|FireFox]]
| Titel = GP03 - Alternativantrag für Einfügen GP15 in das Programm, wie auf LPT2011.1 vergessen
| Kurzbeschreibung = siehe Titel
| Programm = Parteiprogramm
| Schlagworte Pro =
| Schlagworte Contra =
| Antragstext =
Alternative zu GP15 Antrag der Redaktionskommission: Der Landesparteitag möge beschließen, im "Grundsatzprogramm des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei Deutschland "Landesprogramm") das beschlossene Modul GP 15 zwischen GP10 (Wirtschaft) und GP 05.8 (Soziales), inklusive der Antragsüberschrift des Modul GP15 "Grundrecht auf Internetzugang (Breitband)"*, als eigenständiges Modul (wie zB. GP10) *einzufügen.
| Begründung = Auf dem LPT 2011.1 wurde bei Beschluss vergessen den Ort des Antrages GP15 zu bestimmen - entweder eigenständig ODER (sowohl als auch) an geeigneter Stelle im Programm. Hierzu soll der Antrag inkl. Überschrift wie eigentlich gefordert auf dem LPT 2011.1. Fälschlicherweise wurde die Position auf dem LPT 2011.1 nicht behandelt und ist automatisch ohne Überschrift ins Modul Soziales hineingerutscht. Dieser Antrag spezifiziert die Position als Eigenständigkeit zwischen Modul Wirtschaft und Modul Soziales als eigenständiges Modul. Es ist nur ein Satz ABER eine zentrale Forderung der Piraten Brandenburg und wurde bereits in anderen Landesverbänden aufgenommen.
| Typ = Programmantrag
| Gremium = LPT 2011.2
| Fabrik = Antragsfabrik/LPT 2011.2
| Nummer = GP03
| Eingereicht = 16.07.2011
}}
- Michael stellt seinen Änderungsantrag vor
- Der Parteitag möge entscheiden, dass „GP3 Grundrecht auf Breitband“ als eigenständiger Bock und nicht unter Soziales gestellt werden soll
- Der Antrag wird angenommen[[Image:Symbol support vote.svg|15px]] '''Angenommen''' {{Antragsfabrikat| Antragsteller = [[Benutzer:Nr 75:in spe|Nr 75:in spe]]| Titel = Anträge der Redaktionskommission| Kurzbeschreibung = Formalfoo: Sachantrag auf dem LPT zu TOP 30 (GP02)| Antragstext = Der Landesparteitag möge beschließen, die Programmänderungsanträge mit -- der gemeinsamen Antragsnummer GP02 --  auf Neufassung von:1. GP05 Modul 02: Mehr Demokratie und Bürgerrechte :2. GP05 Modul 03 "Mehr Transparenz des Staatswesens" :3. GP 05 Modul 04 "Privatsphäre und Datenschutz" :4. GP05 Modul 05 "Bürgernahe Verwaltung" :5. GP05 Modul 06.5 "Freier Zugang zu Wissen und wissenschaftlichen Ergebnissen" :6. GP05 Modul 08 "Soziales" und:7. den Antrag 'Die Module GP05 Modul 06: "Bildung und Wissenschaft", GP05 Modul 06.1 "Recht auf Bildung" und GP05 Modul 06.2 "Vielfalt und Wahlfreiheit" sollen unverändert bleiben' en bloc in einer Abstimmung abzustimmen.  | Begründung =  Es handelt sich um sprachliche Überarbeitungen der vom Landesvorstand eingesetzten Redaktionskommission. In diesem Sachantrag wurde der Programmänderungsantrag ::GP15: Der Landesparteitag möge beschließen,::im "Grundsatzprogramm des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei Deutschland ("Landesprogramm") das beschlossene Modul GP 15 zwischen GP10 (Wirtschaft) und GP 05.8 (Soziales), inklusive der Antragsüberschrift des Modul GP15 "Grundrecht auf Internetzugang (Breitband)"*, *einzubetten.''  '''außen vor gelassen''', da ein alternativer Programmänderungsantrag [[Antragsfabrik/Alternativantrag_für_Einfügen_GP15|(GP03)]] eingereicht wurde.  | Typ = Sonstiger Antrag| Gremium = LPT 2011.2| Fabrik = Antragsfabrik/LPT 2011.2| Nummer = (offen)| Eingereicht = 20.08.2011}}
- Lars reicht seinen Sonstigen Antrag formell ein
- Lars stellt seinen Antrag (Sonstiger Antrag) vor
- Alle Anträge der Redaktionskommission sollen im Block oder Einzeln abgestimmt werden
- Die Versammlung beschließt, dass der Antrag im Block abgestimmt werden soll
- Der Antrag wird [[Image:Symbol support vote.svg|15px]] '''Angenommen'''
 
{{Antragsfabrikat
| Antragsteller = [[Benutzer:Clara|Clara]] Jongen, i.A. der Redaktionskommission
| Titel = GP02 - Überarbeitete Module
| Kurzbeschreibung = Die von der Redaktionskommission überarbeiteten Module des Grundsatzprogrammes
| Programm = Parteiprogramm
| Schlagworte Pro =
| Schlagworte Contra =
| Antragstext =
Der Landesparteitag möge beschließen,<br>
im "Grundsatzprogramm des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei
Deutschland ("Landesprogramm") den bisherigen Inhalt des Moduls GP05 02
"Mehr Demokratie und Bürgerrechte" durch die folgende überarbeitete
Fassung zu ersetzen.
 
GP05 Modul 02: Mehr Demokratie und Bürgerrechte
 
 
Mehr Demokratie und Bürgerrechte
 
Die öffentliche Willensbildung und der Aufbau einer starken
Zivilgesellschaft ist unser zentrales Anliegen. Die Ausdehnung des
Demokratieprinzips auf alle gesellschaftlichen Bereiche steht im
Mittelpunkt. Die Versammlungsfreiheit darf nicht eingeschränkt werden.
 
Wir wollen nicht im Ist-Zustand verweilen, sondern Demokratie mit
direkten Beteiligungsmöglichkeiten weiterentwickeln. Wir treten
dauerhaft für eine Überprüfung und Offenlegung aller
Entscheidungsabläufe ein.
Die Brandenburger Piraten setzen sich dafür ein, dass der Bürger durch
den Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien auf
einfache Art und Weise Zugang zu amtlichen Informationen von und über
die öffentlichen Institutionen erhält. Das Grundrecht auf
Internetzugang, der dem jeweils durchschnittlichen technischen Standard
(Breitband) entsprechen muss, ist hierfür eine Voraussetzung.
 
Wir wollen mehr Mitbestimmung bei kommunalen, regionalen und
landesweiten Planungsvorhaben. Wir fordern ein unmittelbares Recht auf
Mitbestimmung bei der Gesetzgebung ein. Auf Landes- und Bundesebene
sind barrierefreie Volksbefragungen, Volksbegehren, Petitionen und
Volksentscheide einzuführen. Bürgerforen und Bürgerhaushalte sollen der
Mittelpunkt kommunaler Mitbestimmung werden. Wir treten für faire
Wahlgesetze und Chancengleichheit für alle politischen Mitbewerber
ein. Wir wollen das Wahlsystem reformieren, um den Wählern mehr
Möglichkeiten zu bieten, ihre Meinungen mitteilen zu können. Dazu bedarf
es eines modernen Wahlrechtes. Wir lehnen Hürden für Kleinparteien,
sichere Listenplätze und willkürliche Änderungen der Wahlbezirksgrößen
ab. Abgeordnete müssen frei entscheiden können und von Fraktionszwängen
und Koalitionsverträgen unabhängig sein. Wir treten zudem für eine
deutlichere Trennung von Amt und Mandat ein. Die kommunale
Selbstverwaltung ist ein wesentliches Element staatlicher
Dezentralisierung und Demokratisierung. Demokratie braucht starke
Grund- und gelebte Bürgerrechte.
 
 
----
 
 
zum Vergleich das Original, welches ersetzt werden soll (nicht Teil des
Antrages):<br>
Original:
GP05 Modul 02 "Mehr Demokratie und Bürgerrechte"
 
Mehr Demokratie und Bürgerrechte
Die öffentliche Willensbildung und der Aufbau einer starken
Zivilgesellschaft ist unser zentrales Anliegen. Die Ausdehnung des
Demokratieprinzips auf alle gesellschaftlichen Bereiche steht im
Mittelpunkt. Wir wollen nicht im Ist-Zustand verweilen, sondern
Demokratie mit direkten Beteiligungsmöglichkeiten weiterentwickeln.Wir
treten dauerhaft für eine Überprüfung und Offenlegung aller
Entscheidungsabläufe ein.
Die Brandenburger Piraten setzen sich für die Offenlegung aller
Entscheidungsabläufe und die Vereinfachung von Auskunftsabläufen
zwischen Institutionen und Bürgern, durch den Einsatz von Informations-
und Kommunikationstechnologien, ein. Wir wollen Mitbestimmung in
kommunalen, regionalen und landesweiten Planungsaufgaben. Wir fordern
unser Recht auf Mitbestimmung über die Volksgesetzgebung ein. Auf
Landes- und Bundesebene sind barrierefreie Volksbefragungen,
Volksbegehren, Petitionen und Volksentscheide einzuführen. Bürgerforen
und Bürgerhaushalte sollen der Mittelpunkt kommunaler Mitbestimmung
werden. Die Versammlungsfreiheit darf nicht eingeschränkt werden.
Wir treten für faire Wahlgesetze und Chancengleichheit für alle
politischen Mitbewerber ein. Wir wollen das Wahlsystem reformieren, um
den Wählern mehr Möglichkeiten zu bieten, seine Meinung mitteilen zu
können. Dazu braucht es ein modernes Wahlrecht. Wir lehnen Hürden für
Kleinparteien, sichere Listenplätze und willkürliche Änderungen der
Wahlbezirksgrößen ab. Abgeordnete müssen frei entscheiden können und von
Fraktionszwängen und Koalitionsverträgen unabhängig sein. Wir
treten zudem für eine deutlichere Trennung von Amt und Mandat ein. Die
kommunale Selbstverwaltung ist ein wesentliches Element staatlicher
Dezentralisierung und Demokratisierung. Demokratie braucht starke Grund-
und gelebte Bürgerrechte.
 
 
----
 
 
Der Landesparteitag möge beschließen, <br>
im "Grundsatzprogramm des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei
Deutschland ("Landesprogramm") den bisherigen Inhalt des Moduls 'GP05
03' "Mehr Transparenz des Staatswesens" durch die folgende
überarbeitete Fassung zu ersetzen:
 
GP05 Modul 03 "Mehr Transparenz des Staatswesens"
 
 
Mehr Transparenz des Staatswesens
 
Wir stehen für einen transparenten Staat, nicht für den gläsernen
Bürger. Wir verstehen Transparenz als entscheidendes Gegengewicht in der
Beziehung von Bürgern zur Politik und Verwaltung. Jeder Bürger hat das
Recht, sich bei der Verwaltung über deren Tätigkeit zu informieren. Wir
fordern die vollständige Offenlegung von Verwaltungsprozessen.
Informationen, die in öffentlichen Stellen vorhanden sind, gehören der
Allgemeinheit. Sie müssen deshalb auch öffentlich zugänglich sein. Ein
diesen Forderungen entsprechendes Informationsfreiheitsgesetz ist uns ein
wichtiges Anliegen und steht im Einklang mit den Schutzbestimmungen
anderer Gesetze. Es definiert außerdem genau und in engen Grenzen
Regelungen, etwa zum Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen
und dem Schutz der personenbezogenen Daten der Bürgerinnen und Bürger.
 
 
----
 
 
zum Vergleich das Original, welches ersetzt werden soll (nicht Teil des
Antrages):<br>
Original:
GP05 Modul 03 "Mehr Transparenz des Staatswesens"
 
Mehr Transparenz des Staatswesens
Wir stehen für einen transparenten Staat, nicht für den gläsernen
Bürger. Wir verstehen Transparenz als entscheidendes Gleichgewicht
zwischen Bürger, Politik und Verwaltung. Jeder Bürger hat das Recht,
sich bei der Verwaltung über deren Tätigkeit zu informieren. Wir fordern
die vollständige Offenlegung von Verwaltungsprozessen. Informationen,
die in öffentlichen Stellen vorhanden sind, gehören der Allgemeinheit.
Sie müssen deshalb auch öffentlich zugänglich sein. Ein diesen
Grundlagen entsprechendes Informationsfreiheitsgesetz ist uns ein
wichtiges Anliegen und steht im Einklang mit den Schutzbestimmungen
anderer Gesetze. Es definiert außerdem genau und in engen Grenzen
Ausnahmeregelungen, etwa zum Schutz von Betriebs- und
Geschäftsgeheimnissen und der Strafverfolgung.
 
 
----
 
 
Der Landesparteitag möge beschließen, <br>
im "Grundsatzprogramm des Landesverbandes Brandenburg der
Piratenpartei Deutschland ("Landesprogramm") den bisherigen Inhalt des
Moduls 'GP05 04 "Privatsphäre und Datenschutz" durch die folgende
überarbeitete Fassung zu ersetzen:
 
GP 05 Modul 04 "Privatsphäre und Datenschutz"
 
 
Privatsphäre und Datenschutz
 
Der Schutz der Privatsphäre und der Datenschutz gewährleisten Würde und
Freiheit des Menschen, sowie Meinungsfreiheit und demokratische
Teilhabe. Die Wahrung der Privatsphäre ist unabdingbar für den Erhalt
der Demokratie. Sie bildet die Voraussetzung für Meinungsfreiheit und
die persönliche Entfaltung des Einzelnen. Dafür bedarf es unbeobachtete
und unantastbare Freiräume, in denen die Privatsphäre geschützt ist.
Dies muss grundsätzlich immer gewährleistet sein. Eine Überwachung
öffentlicher Räume durch optische oder elektronische Einrichtungen ist
nur in eng begrenzten und nachvollziehbar begründeten Ausnahmefällen
hinnehmbar. Für alle Menschen in Brandenburg gilt die Unschuldsvermutung,
daher darf es keine verdachtsunabhängige Überwachung geben. Jeder Bürger
muss unbeobachtet mit anderen kommunizieren können. Das Recht auf
informationelle Selbstbestimmung muss gestärkt und strikt eingehalten
werden.
 
 
----
 
 
zum Vergleich das Original, welches ersetzt werden soll (nicht Teil des
Antrages):<br>
Original:
GP05 Modul 04 "Privatsphäre und Datenschutz"
 
Privatsphäre und Datenschutz
Der Schutz der Privatsphäre und der Datenschutz gewährleisten Würde und
Freiheit des Menschen, sowie Meinungsfreiheit und demokratische
Teilhabe. Die Wahrung der Privatsphäre ist unabdingbar für den Erhalt
der Demokratie. Sie bildet die Voraussetzung für Meinungsfreiheit und
die persönliche Entfaltung des Einzelnen. Dafür bedarf es unbeobachtete
und unantastbare Freiräume, in denen die Privatsphäre geschützt ist.
Eine Überwachung öffentlicher Räume durch optische oder elektronische
Einrichtungen ist nur in eng begrenzten und nachvollziehbar begründeten
Ausnahmefällen hinnehmbar. Dies muss immer gewährleistet sein. Für alle
Menschen in Brandenburg gilt die Unschuldsvermutung, daher darf es keine
verdachtsunabhängige Überwachung geben. Jeder Bürger muss unbeobachtet
mit anderen kommunizieren können. Das Recht auf informationelle
Selbstbestimmung muss gestärkt und strikt eingehalten werden.
 
 
----
 
 
Der Landesparteitag möge beschließen,<br>
im "Grundsatzprogramm des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei
Deutschland ("Landesprogramm") den bisherigen Inhalt des Moduls 'GP05 05
"Bürgernahe Verwaltung" durch die folgende überarbeitete Fassung
zu ersetzen:
 
GP05 Modul 05 "Bürgernahe Verwaltung"
 
 
Bürgernahe Verwaltung
 
Digitale Kommunikations- und Informationstechniken (E-Government)
ermöglichen eine koordinierte Abwicklung von Verwaltungsaufgaben, die
sich an den Bedürfnissen der Bürger orientiert. Anträge an die
Verwaltung müssen auf digitalem Wege gestellt werden können und der
Status ihrer Bearbeitung muss online abrufbar sein. Dabei sollte dem
Bürger ein einheitliches Online-Portal zur Verfügung stehen, um zu
verhindern, dass er jedes Ressort einzeln anschreiben muss. Hier müssen
der Schutz personenbezogener Daten und die informationelle
Selbstbestimmung zwingend sichergestellt werden.
In den öffentlichen Verwaltungen ist freie Software einzusetzen und
deren Weiterentwicklungen sind ebenfalls unter einer freien Lizenz zur
Verfügung zu stellen. Alle angebotenen Dienste müssen barrierefrei und
plattformunabhängig nutzbar sein.
 
 
----
 
 
zum Vergleich das Original, welches ersetzt werden soll (nicht Teil des
Antrages):<br>
Original:
GP05 Modul 05 "Bürgernahe Verwaltung"
 
Bürgernahe Verwaltung
Digitale Kommunikations- und Informationstechniken (E-Government)
ermöglichen eine koordinierte Abwicklung von Verwaltungsaufgaben, die
sich an den Bedürfnissen der Bürger orientiert. Anträge an die
Verwaltung müssen auf digitalem Wege gestellt werden können und der
Status ihrer Bearbeitung muss online abrufbar sein. Dabei ist ein
einheitliches Online-Portal dem Ressortprinzip vorzuziehen. Der Schutz
personenbezogener Daten und die informationelle Selbstbestimmung müssen
zwingend sichergestellt werden. Außerdem muss freie Software eingesetzt
werden und deren Weiterentwicklungen müssen ebenfalls unter einer freien
Lizenz zur Verfügung stehen. Alle angebotenen Dienste müssen
barrierefrei und plattformunabhängig nutzbar sein.
 
 
----
 
 
Die Module GP05 Modul 06: "Bildung und Wissenschaft", GP05 Modul 06.1
"Recht auf Bildung" und
GP05 Modul 06.2 "Vielfalt und Wahlfreiheit" sollen unverändert bleiben.
 
 
----
 
 
Der Landesparteitag möge beschließen, <br>
im "Grundsatzprogramm des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei
Deutschland ("Landesprogramm") den bisherigen Inhalt des Moduls GP05
06.5 "Freier Zugang zu Wissen und wissenschaftlichen Ergebnissen"
durch die folgende überarbeitete Fassung zu ersetzen:
 
GP05 Modul 06.5 "Freier Zugang zu Wissen und wissenschaftlichen Ergebnissen"
 
 
Freier Zugang zu Wissen und wissenschaftlichen Ergebnissen
 
Die vorhandenen Forschungseinrichtungen im Land Brandenburg und ihr
wissenschaftliches Spektrum bilden die Grundlage für freies und
fruchtbares Forschen. Der Wert wissenschaftlicher Erkenntnisse hängt in
einem erheblichen Maße von ihrer freien und öffentlichen Zugänglichkeit
ab. Deshalb ist ein freier Zugang zu wissenschaftlicher Tätigkeit,
wissenschaftlichen Diskursen und Forschungsergebnissen unabdingbar.
 
Der Wert von Wissenschaft lässt sich nicht auf wirtschaftliche oder
infrastrukturelle Aspekte reduzieren. Um ihre Vielfalt und Freiheit zu
wahren, darf wissenschaftliche Tätigkeit keinen politischen oder
wirtschaftlichen Zwängen unterliegen. Die Vernetzung von Wissenschafts-
und Bildungseinrichtungen, auch mit Einrichtungen anderer Bundesländer,
muss gezielt gefördert werden. Forschungseinrichtungen sollen
Kooperationen mit Bildungsinstitutionen anstreben und sich für Lernende
aus allen anderen Bildungsbereichen öffnen.
 
Wir wollen die Chancen neuer technischer Möglichkeiten und
Kommunikationsformen in der Wissensverbreitung stärker aufgreifen. Der
Zugang zum wissenschaftlichen und kulturellen Erbeder Menschheit, nach
dem Prinzip des "Offenen Zuganges" [oz], ist ein unerlässlicher
Bestandteil des gegenwärtigen und zukünftigen Wissenschaftsbetriebs.
Zudem muss jedem Bürgerder Zugang zu Wissen und Informationen, die mit
Hilfe von Steuergeldern erforscht oder erworben wurden, ermöglicht
werden. Dies gilt insbesondere für Schulen und Universitäten. Ein
Grundrecht auf Zugang zu Wissen und Internet (Breitband) ist
unabdingbar. Wissen darf kein Luxusgut werden!
 
'''<Beginn Fußnote>'''<br>
''[oz] = meint, dass diese [= die wissenschaftliche, Anm. d. Red.] Literatur kostenfrei und öffentlich im Internet zugänglich sein sollte, so dass Interessierte die Volltexte lesen, herunterladen, kopieren, verteilen, drucken, in ihnen suchen, auf sie verweisen und sie auch sonst auf jede denkbare legale Weise benutzen können, ohne finanzielle, gesetzliche oder technische Barrieren jenseits von denen, die mit dem Internet-Zugang selbst verbunden sind. In allen Fragen des Wiederabdrucks und der Verteilung und in allen Fragen des Copyright überhaupt sollte die einzige Einschränkung darin bestehen, den jeweiligen Autorinnen und Autoren Kontrolle über ihre Arbeit zu belassen und deren Recht zu sichern, dass ihre Arbeit angemessen anerkannt und zitiert wird. (http://open-access.net/de/allgemeines/was_bedeutet_open_access/)''<br>
'''<Ende Fußnote>'''
 
 
----
 
 
zum Vergleich das Original, welches ersetzt werden soll (nicht Teil des
Antrages):<br>
Original:
GP05 Modul 06.5 "Freier Zugang zu Wissen und wissenschaftlichen
Ergebnissen"
 
 
Freier Zugang zu Wissen und wissenschaftlichen Ergebnissen
 
Die vorhandenen Forschungseinrichtungen im Land Brandenburg und ihr
wissenschaftliches Spektrum bilden die Grundlage für freies und
fruchtbares Forschen. Der Wert wissenschaftlicher Erkenntnisse hängt in
einem erheblichen Maße von ihrer freien und öffentlichen Zugänglichkeit
ab. Deshalb ist ein freier Zugang zu wissenschaftlicher Tätigkeit,
wissenschaftlichen Diskursen und Forschungsergebnissen unabdingbar.
 
Der Wert von Wissenschaft lässt sich nicht auf wirtschaftliche oder
infrastrukturelle Aspekte reduzieren. Um ihre Vielfalt und Freiheit zu
wahren, darf wissenschaftliche Tätigkeit keinen politischen oder
wirtschaftlichen Zwängen unterliegen. Die Vernetzung von Wissenschafts-
und Bildungseinrichtungen, auch mit Einrichtungen anderer Bundesländer,
muss gezielt gefördert werden.Forschungseinrichtungen sollen
Kooperationen mit Bildungsinstitutionen anstreben und sich für Lernende
aus allen anderen Bildungsbereichen öffnen.
 
Wir wollen die Chancen neuer technischer Möglichkeiten und
Kommunikationsformen in der Wissensverbreitung stärker aufgreifen. Die
Zugänglichmachung des wissenschaftlichen und kulturellen Erbes der
Menschheit nach dem Prinzip des Open Access ist ein unerlässlicher
Bestandteil gegenwärtigen und zukünftigen Wissenschaftsbetriebs. Jedem
Bürger muss der Zugang zu Informationen und Wissen ermöglicht werden, zu
deren Erforschung und Produktion mindestens mittels Steuergeldern
beigetragen wurde.Dies gilt insbesondere für Schulen und Universitäten.
Ein Grundrecht auf Zugang zu Wissen ist unabdingbar. Wissen darf kein
Luxusgut werden!
 
 
----
 
 
GP15: Der Landesparteitag möge beschließen,<br>
im "Grundsatzprogramm des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei
Deutschland ("Landesprogramm") das beschlossene Modul GP 15 zwischen
GP10 (Wirtschaft) und GP 05.8 (Soziales), inklusive der
Antragsüberschrift des Modul GP15 "Grundrecht auf Internetzugang (Breitband)"*, *einzubetten.
 
 
----
 
 
Der Landesparteitag möge beschließen, <br>
im "Grundsatzprogramm des Landesverbandes Brandenburg der Piratenpartei
Deutschland ("Landesprogramm") den bisherigen Inhalt des Moduls GP05
Modul 08 "Soziales" durch die folgende überarbeitete Fassung zu ersetzen:
 
 
Soziales
 
Die Piratenpartei setzt sich für Lösungen ein, die eine sichere Existenz
und gesellschaftliche Teilhabe individuell und bedingungslos garantieren
und dabei auch wirtschaftliche Freiheit erhalten und ermöglichen. Frei
kann jedoch nur sein, wer frei ist von Angst um seine Existenz und sich
deshalb zu politischen und gesellschaftlichen Themen eine Meinung bilden
kann. Sozialleistungen sollen in angemessener Höhe für alle betroffenen
Bürger gerecht und unter Beachtung von Privatsphäre und Bürgerrechten
bereitgestellt werden. Die gerechte und angemessene Vergütung aller
Erwerbstätigkeiten ist Voraussetzung für eine soziale und
gesellschaftliche Teilhabe. Eine gesellschaftliche Teilhabe ist
heutzutage ohne Internetzugang nicht mehr denkbar. Daher treten die
Piraten Brandenburg für ein Grundrecht auf Internetzugang, der dem
jeweils durchschnittlichen technischen Standard (Breitband) entsprechen
muss, ein.
 
 
----
 
 
zum Vergleich das Original, welches ersetzt werden soll (nicht Teil des
Antrages):<br>
Original:
GP05 Modul 08 "Soziales"
 
 
Soziales
 
Die Piratenpartei setzt sich für Lösungen ein, die eine sichere
Existenz und gesellschaftliche Teilhabe individuell und bedingungslos
garantieren und dabei auch wirtschaftliche Freiheit erhalten und
ermöglichen. Frei kann jedoch nur sein, wer frei ist von Angst um seine
Existenz und sich deshalb zu politischen und gesellschaftlichen Themen
eine Meinung bilden kann. Sozialleistungen sollen in angemessener Höhe
für alle betroffenen Bürger gerecht und unter Beachtung von Privatsphäre
und Bürgerrechten bereitgestellt werden. Die gerechte und angemessene
Vergütung aller Erwerbstätigkeiten ist Voraussetzung für eine soziale
und gesellschaftliche Teilhabe.
 
 
----
 
 
Die Ergebnisse der Redaktionskommission werden formal als Einzelanträge
eingebracht und können - mit Zustimmung des LPT - en bloc abgestimmt werden.
Die Bezeichnungen "Modul XY:" in den Überschriften sind nicht Teil des Antrages
und dienen lediglich der Orientierung.
 
 
| Begründung =
Begründung des Antrages
zweite Zeile etc.
| Typ = Programmantrag
| Gremium = LPT 2011.2
| Fabrik = Antragsfabrik/LPT 2011.2
| Nummer = GP02
| Eingereicht = 15.07.2011
}}
- Clara stellt die Änderungen im Antrags der Redaktionskommission kurz vor
- Frage zur Entfernung der 5%-Hürde
- Der Punkt kann nicht durch die Redaktionskommission geändert werden und ist bereits in Cottbus beschlossen worden
- Anmerkung, dass Michaels Antrag hätte im Abschluss abgestimmt werden müssen, damit er wieder nicht durch diesen Antrag geändert wird
- Die Versammlungsleitung merkt an, dass die Änderungen aus Michaels Antrag sich auch auf diesen Antrag bezogen und durch die Annahme Michaels Antrag auch auf diesen Antrag angewendet werden
- Der Antrag wird abgestimmt
- Der Antrag wird mit der benötigten Mehrheit angenommen[[Image:Symbol support vote.svg|15px]] '''Angenommen'''
- Meinungsbild an den Parteitag, ob die Redaktionskommission ihre Arbeit fortsetzen soll
====Abschaffung des Amtseintrages====
 
{{Antragsfabrikat
| Antragsteller = [[Benutzer:Nr 75:in spe|Nr 75:in spe]]
| Titel = PP19 - Abschaffung des "Amtseintrages" für Unterstützerunterschriften im Kommunalwahlrecht
| Kurzbeschreibung = siehe Titel
| Antragstext = Der Landesparteitag möge das Positionspapier 'Abschaffung des „Amtseintrages“ für Unterstützerunterschriften im Kommunalwahlrecht' verabschieden.
 
 
<center>'''Abschaffung des „Amtseintrages“ für Unterstützerunterschriften im Kommunalwahlrecht'''</center>
 
<center>'''Positionspapier der PIRATEN Brandenburg'''</center>
 
 
<center>'''I. Formales'''</center>
 
Dieses Positionspapier beruht auf dem Modul GP05 02&nbsp;:"Mehr Demokratie und Bürgerrechte" des Landesprogramms. Es soll Bestandteil künftiger Wahlprogramme werden.
 
 
<center>'''II. Exzerpt'''</center>
 
Für Bewerber zu Kommunalwahlen – etwa der Wahl des Bürgermeisters oder der Wahl der Stadtverordnetenversammlung – besteht im brandenburgischen Kommunalwahlgesetz das Erfordernis, Unterstützungsunterschriften zu sammeln. Diese können nicht wie bei Landtags- oder Bundestagswahlen in der Öffentlichkeit gesammelt werden. Stattdessen sieht das Kommunalwahlgesetz vor, dass die Unterschrift vom Unterstützer de facto nur in einer Behörde geleistet werden kann. Diese Einschränkung wird im Volksmund gemeinhin „ Amtseintrag“ genannt.
 
 
Die Piraten setzen sich für die Abschaffung dieser Hürde ein, da sie kleinere Parteien und Einzelbewerber unangemessen benachteiligt.
 
 
<center>'''III. Positionierung'''</center>
 
Die Hürde für die Gewinnung von Unterstützern für die Kandidatur für ein kommunales Amt, darf nicht höher sein als die für die Kandidatur zum Landtag. Daher gehört der sogenannte „Amtseintrag“ abgeschafft.
 
 
Den Bewerbern muss es ermöglicht werden, in der Bevölkerung, öffentlich und final um Unterstützung zu werben. Dies kann sich nicht darin erschöpfen, einen potentiellen Unterstützer und Wähler auf die Möglichkeit einer Unterstützungsunterschrift hinzuweisen. Vielmehr ist ein Bewerber darauf angewiesen, Bürger im öffentlichen Raum, also etwa auf der Straße, anzusprechen, ihn von seinem Programm und seiner persönlichen Eignung zu überzeugen und den – in der Unterschrift verkörperten – Akt der Unterstützung einer Kandidatur unmittelbar zu ermöglichen.
 
Demgegenüber will der Bürger von der Verwaltung in der Regel unbehelligt bleiben. Der Gang zum Amt kostet ihn ein hohes Maß an Überwindung. Erfahrungen zeigen zudem, dass aufgrund personeller oder organisatorischer Engpässe die Möglichkeit die Unterschrift innerhalb der üblichen Geschäftszeiten zu leisten, nicht immer gewährleistet wird. Überhaupt kann der Bewerber kaum überprüfen, inwieweit dies von der Behörde angemessen ermöglicht wird.
 
Das Vorhalten von Unterschriftenlisten mit den Adressen der Unterstützer, in die zwangsläufig durch Vorlage zur Unterschrift Einblick gewährt wird, ist zudem unter Aspekten des Datenschutzes bedenklich.
 
Auch die Möglichkeit, die Unterschrift beim ehrenamtlichen Bürgermeister kleinerer Gemeinden zu leisten, stellt keine Erleichterung dar. Dies dürfte in vielen Fällen dazu führen, dass der Bürger den Eindruck gewinnt, er müsse die Unterschrift für den Herausforderer beim Amtsinhaber erbringen, und dann von einer Unterschrift absieht.
 
Die unmittelbare Wahl von Bürgermeistern, Oberbürgermeistern und Landräten darf kein Placebo sein. Nur etablierte Parteien und Amtsinhaber sind ohne weiteres in der Lage Wahlvorschläge einzureichen. Für andere Bewerber gilt es neben dem Erfordernis der Unterstützerunterschriften auch noch den „Amtseintrag“ zu überwinden. Damit liegt die „Bewerbervorauswahl“ weiterhin in der Hand der Parteien und ein wesentlicher Zweck der unmittelbaren Wahl dieser Amtsinhaber, nämlich der Möglichkeit des Wählenden seine Entscheidung nach personellen Kriterien wie Kompentenzeinschätzung oder Persönlichkeit des Bewerbers auszurichten, kann nicht erreicht werden.
 
 
<center>'''IV. Umsetzung'''</center>
 
Die einschlägigen Normen des Kommunalwahlrechtes (im Wesentlichen [http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.47177.de#28a §§ 28a Absätze 4 und 5], 63, 84 BbgKWahlG; [http://www.bravors.brandenburg.de/sixcms/detail.php?gsid=land_bb_bravors_01.c.46338.de#32 §§ 32,33 BbgKWahlV] und die auf § 93 BbgKWahlV beruhende Verwaltungsvorschrift, einschließlich der Erstellung von Muster-Formblättern), die vorschreiben, dass die Unterstützungsschriften nur bei der Wahlbehörde, einem Notar oder „bei einer anderen zur Beglaubigung der Unterschrift ermächtigten Stelle“ geleistet werden können, werden so abgeändert, dass die Unterschriften auch auf Formblättern erbracht werden und vom Bürger auf der Straße geleistet werden können. Eine hinreichende Überprüfbarkeit kann – wie bei anderen Wahlen auch – durch die Bestätigung der Unterstützungsunterschriften durch das Einwohnermeldeamt gewährleistet werden.
 
| Begründung =
| Typ = Sonstiger Antrag
| Gremium = LPT 2011.2
| Fabrik = Antragsfabrik/LPT 2011.2
| Nummer = PP19
| Eingereicht = 15.07.2011
}}
 
- Lars stellt seinen Antrag (Positionspapier) vor
- Fürsprechen für dieses Antrag
- Die Erfolgsaussichten, gegen den Amtseintrag vorzugehen, sind vermutlich nicht schlecht
- Der Antrag wird vom Parteitag angenommen[[Image:Symbol support vote.svg|15px]] '''Angenommen'''
====Statement zur Forderung der Klarnamenspflicht====
 
{{Antragsfabrikat
| Antragsteller = [[Benutzer:Nr 75:in spe|Nr 75:in spe]]
| Titel = Statement zur Forderung nach einem "Klarnamen"-Zwang im Internet
| Kurzbeschreibung = Ein Standpunkte-Papier
| Antragstext = Der Landesparteitag möge das Positionspapier 'Statement zur Forderung nach einem "Klarnamen"-Zwang im Internet für Unterstützerunterschriften im Kommunalwahlrecht' verabschieden.
 
<center>'''Statement zur Forderung nach einem "Klarnamen"-Zwang'''</center>
 
<center>'''Standpunkte-Papier* des LPT 2011.2 der PIRATEN Brandenburg'''</center>
 
 
<center>'''I. Formales'''</center>
 
:Dieses Positionspapier beruht auf dem Modul GP 02.3 "Privatsphäre und Datenschutz" des Landesprogramms. Es bildet den Stand derzeit im LV vorherrschenden Auffassungen ab*.
 
 
<center>'''II. Exzerpt'''</center>
 
:In einem aktuellen tagespolitischen Diskurs wird (mal wieder) die Abschaffung von Pseudonymen gefordert; dies entspreche, so behauptet ein CSU-Politiker, der geltenden Rechtsordnung.
:Die PIRATEN Brandenburg lehnen einen "Klarnamen"-Zwang ab. Die Möglichkeit seine Meinung auch anonym oder pseudonym äußern zu können, wird von der Rechtsordnung geschützt und ist in dieser fest verankert.
 
:Marktbeherrschende "Community-Unternehmen" erzwingen in ihren Vertragsbedingungen den Gebrauch von Klarnamen, um die persönlichen Daten ihrer Nutzer bestmöglichst gewinnbringend verwerten zu können.
:Den Verwertungswünschen von Unternehmen hinsichtlich der persönlichen Daten von Nutzern sind Grenzen zu setzen. Nutzern ist eine vollumfängliche Kontrollmöglichkeit hinsichtlich der Veröffentlichung und Zugänglichmachung ihrer persönlichen Daten, einschließlich ihrer sozialen Kontaktdaten über Beziehungen zu Dritten und ihrer Lebensumstände zu gewähren.
 
 
<center>'''III. Positionierung'''</center>
 
 
:Ein "Klarnamen"-Zwang liefe auf eine Beschränkung der Meinungsfreiheit aus Art 5 GG hinaus, die auch die Meinungsäußerungsfreiheit umfasst. Denn dies würde dazu führen, dass jede im Internet getätigte Äußerung einer bestimmten Person zugeordnet werden könnte. Diese Person wäre damit in jedem Fall dazu verpflichtet, sich namentlich zu der in der Äußerung verkörperten Meinung zu bekennen.
:Dies würde jeden Einzelnen dazu bewegen, besser abzuwägen, ob er sich überhaupt zu einem Thema oder ob er gar eine Meinung äußern sollte, die nicht seiner tatsächlichen Einstellung entspricht.
:Angesichts der vielgestaltigen wirtschaftlichen, sozialen und staatsbürgerlichen Abhängigkeiten des Einzelnen, wird dieser im Zweifel davon absehen, sich Gehör zu verschaffen oder darauf verzichten, an einem Meinungsaustausch teilzunehmen. Anderenfalls müsste er womöglich mit negativen Konsequenzen rechnen, wenn seine Meinung nicht den Geschmack seiner Mitmenschen trifft.
 
:Die Forderung nach einem "Klarnamen"-Zwang beruht weniger auf einer Besorgnis vor vermeintlich von ihrer sozialen Umgebung isolierten Bloggern, sondern offenbart vielmehr den Wunsch nach einer durch Selbstzensur bedingten Jubelperser-Öffentlichkeit im Internet.
 
 
:Mit dem aus Art. 2 Abs. 1 GG iVm. Art. 1 Abs. 1 GG abzuleitenden Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung erscheint es unvereinbar, den Nutzer einer Community-Plattform eine Vertragspflicht zur Veröffentlichung seiner persönlichen Daten Dritten gegenüber aufzuerlegen.
:Hierbei ist von einer mittelbaren Drittwirkung dieses Grundrechtes auszugehen, die den Schutz von Verhaltensfreiheit und Privatheit auch innerhalb dieses Privatrechtsverhältnisses sicherstellt. In diesem Grundrecht ist eine objektive Wertentscheidung des Grundgesetzes zu erblicken, die die Ausübung anderer Freiheitsrechte erst ermöglicht. Der Einzelne muss Herr der Entscheidung bleiben, wem er persönliche Daten, die sein unmittelbares Lebensumfeld betreffen, offenbart. Diese Entscheidung muss ferner effektiv reversibel sein, um späteren Entwicklungen Rechnung tragen zu können. Dabei muss der Umfang der Offenbarung der Bereiche der eigenen Persönlichkeitssphäre ([http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeines_Persönlichkeitsrecht#Allgemeines_Pers.C3.B6nlichkeitsrecht Öffentlichkeits-, Sozial-, Privat-, Intimsphäre)] jederzeit bestimmbar sein. Dies ist von dem diese Daten verwertenden Unternehmen zu gewährleisten. Diese Entscheidung muss frei sein, sie sollte nicht von - durch marktbeherrschende Stellung oder ähnlich - eingeschränkte Handlungsmöglichkeiten beeinträchtigt werden dürfen.
 
 
<center>'''IV. Umsetzung'''</center>
 
 
:1. Durch den Gesetzgeber werden keine weiteren Einschränkungen der Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 GG iVm. Art. 1 Abs. 1 GG ) und Meinungsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG)., und der hieraus abgeleiteten Kommunikationsfreiheit, vorgenommen.
 
 
:2. Die Notwendigkeit einer generellen Impressumspflicht im Telemediengesetz gehört auf den "Prüfstand". Grundsätzlich sollte nur eine eindeutig gewerbliche Nutzung von Blogs eine Impressumspflicht begründen. Dazu sollen nicht die Erzielung geringer Entgelte aus Partnerprogrammen und ähnlichem zählen, sofern hieraus nicht Gewinne von mehr als 500 € im Jahr resultieren. Auszunehmen sind Blogs, die erkennbar wirtschaftlichen Zielen dienen, selbst wenn unmittelbar keine Gewinne erzielt werden, etwa im Bereich des viralen Marketings etc..
 
 
:3. Die Nutzung persönlicher Daten durch Unternehmen, deren Geschäftsmodell sich ausschließlich oder nahezu ausschließlich auf der Nutzung fremder persönlicher Daten gründet, ist durch den Gesetzgeber mit einem wirksamen und handhabbaren Gesetz zu begegnen, das über das BDSG hinausgeht. Den Nutzern muss die Möglichkeit eingeräumt werden, in einfacher und verständlicher Weise der weiteren Nutzung ihrer Daten zu widersprechen, deren zu dokumentierende und für sie kostenfreie Löschung sowie zu dokumentierende und für sie kostenfreie Rückabwicklung von Geschäften mit ihren Daten einzufordern. Als Rückabwicklung ist die verbindliche Erklärung anzusehen, dass die Daten des Nutzers aus den Datenbanken gelöscht, nicht an Dritte weitergereicht und nicht wiederhergestellt werden, anzusehen. Dieses Recht soll, ohne dass durch das Unternehmen daran Voraussetzungen geknüpft werden können, auch partiell hinsichtlich einzelner Daten oder deren Bestandteile eingeräumt werden. Vertragsbestimmungen, die darauf abzielen, den Nutzer zu einer Offenlegung des eigenen Namens oder von Adressdaten gegenüber der Öffentlichkeit zu verpflichten, sind für nichtig zu erklären.
 
 
('''*''' abgeleitet aus S. 2 "Status-Beschluss")
 
| Begründung =
 
| Typ = Sonstiger Antrag
| Gremium = LPT 2011.2
| Fabrik = Antragsfabrik/LPT 2011.2
| Nummer = (offen)
| Eingereicht = 20.08.2011
}}
 
- Lars reicht sein Positionspapier formell ein
- Lars stellt seinen Antrag (Positionspapier) vor
- Im Antrag geht es um die Forderungen der Regierung (Innenministerium – inzwischen zurückgerudert), sowie denen von Unternehmen (Facebook, Google+) zur Klarnamenspflicht
- Der Antrag wird vom Parteitag angenommen[[Image:Symbol support vote.svg|15px]] '''Angenommen'''
====call-for-papers-Konzept====
 
{{Antragsfabrikat
| Antragsteller = --[[Benutzer:Nr 75:in spe|Nr 75:in spe]] 12:50, 28. Jul. 2011 (CEST)
| Titel = Entwicklung eines Call-for-papers-Konzeptes
| Kurzbeschreibung = (Aussprache ohne Beschlussfassung)
| Antragstext = Die Mitglieder möchten darüber diskutieren, ob ein Konzept, wie es im Folgenden kurz umrissen wird, zustimmungsfähig wäre.
 
Zu einer zukünftigen Versammlung (das muss kein Parteitag sein) wird ein call for papers initiert, wobei es sich inhaltlich um Beiträge handeln soll,die sich an einem dafür ausgewählten Modul aus dem Landesprogramm orientieren. Für den besten oder die drei besten Beiträge kann ein Sachpreis ausgelobt werden; außerdem werden sie vom Vorstand zur Veröffentlichung in einer Mitgliederzeitschrift (Flaschenpost oder Kompass) eingereicht ( gegebenenfalls gekürzt). Es wäre auch denkbar, dies zusammen mit anderen Landesverbänden zu machen etc...
 
| Begründung =
| Typ = Sonstiger Antrag
| Gremium = LPT 2011.2
| Fabrik = Antragsfabrik/LPT 2011.2
| Nummer = (offen)
| Eingereicht = 20.08.2011
}}
 
- Lars reicht sein Positionspapier formell ein
- Lars stellt seinen Antrag (Positionspapier) vor
- Es soll ein Konzept entwickelt werden, welches zur Programmentwicklung anregt
- Programmentwicklungskreislauf aufbauen, eventuell mit einem Preis belohnen
- Der Antrag wird vom Parteitag angenommen[[Image:Symbol support vote.svg|15px]] '''Angenommen'''
- Nachfrage aus der Versammlungsleitung ob der Antragssteller das Konzept zur Entscheidungsfindung im Bund analysiert hat
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