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Änderungen
→Art. 3.3: Online-Übertragung und Aufzeichnung
==== Art. 3.3: Online-Übertragung und Aufzeichnung ====
Öffentliche Teile der Sitzung sollen, wenn möglich, in Echtzeit über ein Streaming-Medium und ein öffentliches Protokoll verfolgt werden können. Audio- und Videoaufzeichnungen sind nicht generell zulässig, sofern der Vorstand die Aufzeichnung nicht einstimmig beschließtkein Vorstandsmitglied dagegen Einspruch erhebt.
==== Art. 3.4: Sitzungsleitung und Protokollführung ====