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Brandenburg ist „Transitland“ für Tiere, die die unter meist miserablen Bedingungen in Osteuropa vermehrt werden, um sie in Deutschland und anderen Ländern zu verkaufen. Für sogenannte Rassetiere können dabei von Vermehrern erhebliche Gewinne erzielt werden. Diesem tierschutzwidrigem Handel mit Tieren, die primär aus osteuropäischen Massenzuchtanlagen stammen, soll entgegengewirkt werden.
Derzeit können Hundewelpen gemäß § 2 Abs 4 Tierschutz-Hundeverordnung ab einem Alter von 8 Wochen abgegeben werden. Durch Zwischenhändler landen immer wieder Welpen, die diese Altersgrenze noch nicht erreicht haben, in sogenannten „Petshops“. Die Nachweisführung gestaltet sich häufig schwierig, da das tatsächliche Alter dieser Tiere nur schwer zu schätzen ist und die Tiere mit unzutreffenden Papieren und Kennzeichnungen versehen werden.