9.312
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" Sollte eine Bestimmung dieser Satzung undurchführbar sein, findet die einschlägige Bestimmung der Bundessatzung in der jeweils geltenden Fassung Anwendung. "
| Begründung = Die gegenwärtige Fassung der Landessatzung bezieht sich bei Regelungslücken noch auf eine alte Fassung der Bundessatzung und berücksichtigt nicht die zwischenzeitlich erfolgten Änderungen bzw. noch erfolgende Änderungen der Bundessatzung.
* http://www.piratenbrandenburg.de/partei/landessatzung/* https://wiki.piratenpartei.de/Bundessatzung
| Typ = Satzungsänderungsantrag