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Änderungen

Antragsfabrik/LPT 2012.2/Anhörung entsprechend der Bundessatzung

584 Bytes hinzugefügt, 23:52, 10. Jul. 2012
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| Kurzbeschreibung = Anpassung der Regelung zur Anhörung an die Bundessatzung.
| Satzung = [[Satzung/Landessatzung|Landessatzung]]
| Paragraph = Abschnitt A1: §0b (0)§ 6| Antragstext = Die Hauptversammlung möge folgende Änderung der Satzung beschließen:Text des Antrageszweite Zeile etcDie derzeit noch bestehende Fassung von § 6 (3) Satz 2 der Landessatzung in Abschnitt 1  "Der Vorstand muss dem Mitglied den Beschluss der in Absatz 2 Satz 2 oder 3 genannten Ordnungsmaßnahmen in Schriftform unter Angabe von Gründen mitteilen und ihm auf Verlangen eine Anhörung gewähren." wird geändert durch folgende neue Fassung von § 6 (3) Satz 2: "Der Vorstand muss dem Mitglied vor dem Beschluss der Ordnungsmaßnahme eine Anhörung gewähren. Der Beschluss ist dem Mitglied in Schriftform unter Angabe von Gründen zu überstellen."  
| Begründung =
Begründung des Antrages
9.312
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