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Benutzer:Veit/Ideen

2.040 Bytes hinzugefügt, 11:54, 2. Sep. 2012
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{{Veit}}
 
=TO-Vorschlag für die Reihenfolge der Anträge auf Parteitagen=
 
Die Diskussion im Vorfeld zum LPT12.1 zeigt erneut wie schwierig es ist, die Interessen der verschiedenen Antragsteller unter einen Hut zu bekommen. Ich werde hier versuchen ein Verfahren für die Erstellung einer Tagesordnung zu finden, das alle Anträge fair behandelt und möglichst wenig Angriffsfläche bietet.
 
=====Ziele=====
*bekannte Reihenfolge der Anträge bereits vor dem LPT um Vorbereitung zu ermöglichen
*faire Gleichbehandlung aller Antragsgruppen
*keine Zeitverschwendung auf dem LPT
*Zufallskomponente um Bevorzugung/Benachteiligung von Anträgen durch Partikularinteressen auszuschließen
 
=====Verfahren=====
 
Innerhalb der einzelnen Antragstypen (Satzungsänderungsanträge, Grundsatzprogrammanträge, Wahlprogrammanträge, Positionspapiere, Sonstige Anträge) wird die Antragsreihenfolge wie folgt bestimmt:
*Die eingereichten Anträge werden zunächst mit einem Kürzel entsprechend des Antragstyps (SA,GP,WP,Q,X) nebst einer eindeutigen Nummer - in der Reihenfolge ihres Einreichens - durchnummeriert.
*Sollte die Anzahl der Anträge eines Antragstyps weniger als 23 betragen, werden die Anträge entsprechend ihrer Nummerierung - beginnend mit der kleinsten - behandelt.
*Bei 23 und mehr Anträgen werden die Anträge geeigneten Themengruppen untergeordnet.
*Die Reihenfolge der Themengruppen wird auf einer real stattfindenden Landesvorstandssitzung durch Losen festgelegt. Dazu werden mit den Namen der Themengruppen beschriftete Lose nacheinander aus einem blickdichten Behältnis gezogen. Der Vorstand muss dazu beschlussfähig sein.
 
=====Beurteilung=====
Das erwähnte Verfahren erreicht meiner Meinung nach die vorgegebenen Ziele ohne unverhältnismäßig hohem Aufwand. Die notwendigen Realtreffen des Landesvorstandes können dank frühzeitig bekannter Termine und Fristen gut geplant werden. Als von der Basis gewähltes Gremium genießt er zusätzlich das nötige Vertrauen um das Losverfahren ordnungsgemäß durchführen zu können.
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