4.328
Bearbeitungen
Änderungen
keine Bearbeitungszusammenfassung
An dieser Stelle ist dann folgender Absatz einzufügen:
"Die Einladung erfolgt durch E-Mail an die Mitglieder. Einer Signatur nach § 126a Absatz 1 BGB in Verbindung mit dem Signaturgesetz bedarf es nicht. Es obliegt den Mitgliedern, dem Vorstand ihre aktuelle E-Mail-Adresse mitzuteilen und die technischen Zugangsvoraussetzungen in ihrem Bereich selbst sicherzustellen. Ist die E-Mail an die vom Mitglied mitgeteilte E-Mail-Adresse nicht zustellbar, so genügt der Vorstand seiner Einladungspflicht mit der Veröffentlichung des Inhaltes der Tagesordnung gemäß Absatz 3 durch Verlinkung auf der Hauptseite des Wikis des Landesverbandes Brandenburg. Alternativ kann die Einladung auch durch einfachen Brief übermittelt werden."
| Begründung =
Mit dieser Änderung kann das aufwändige Einladungsverfahren per Brief entfallen. Das spart zusätzliche Kosten, die besser für die politische Arbeit angelegt sind.
| Fabrik = Antragsfabrik/MOL/KPT 2012.1
| Nummer = (offen)
| Eingereicht = 21.09.2012
}}