Hauptmenü öffnen

PiratenWiki β

Änderungen

Cottbus/Archiv/Diskussion zur Gründungssatzung

3.661 Bytes hinzugefügt, 13:43, 16. Okt. 2009
zu § 4
: '''Erledigt''' --[[Benutzer:Uk|Uk]] 14:21, 26. Aug. 2009 (CEST)
==zu § 4==
Der Satz '''"Städte werden als Stadtverband bezeichnet."''' sollte ersatzlos gestrichen werden. Begründung: Da wir in einer kreisfreien Stadt keine weiteren Städte haben, brauchen wir das nicht in der Satzung erwähnen. Für Stadtteile von Cottbus bleibt die Möglichkeit zur Bildung von Ortsverbänden offen. Ich denke da z.B. an Nutzberg oder Wilmersdorf - obwohl es da sicher so schnell keine Ortsverbände geben wird.  '''Der Ortsverband kann die Mitglieder in einer Stadt oder Gemeinde oder in einer Amtsgemeinde verbundene Orte umfassen.''' Der Satz scheint mir noch nicht optimal für eine kreisfreie Stadt. Kann man hier gehtvielleicht mit '''Stadt- oder Ortsteilen''' arbeiten?--[[Benutzer:Uk|Uk]] 21:03, 25. Aug. 2009 (CEST) '''Im Prinzip könnte $ 4 ganz raus!''' Oder? --[[Benutzer:Uk|Uk]] 21:24, 25. Aug. 2009 (CEST): oder kann man eventuell '''Ortsverband''' durch '''s weiterOrtsgruppe''' ersetzen? --[[Benutzer:Uk|Uk]] 21: 55, 25. Aug. 2009 (CEST) :: Kreisverband eines nicht vorhandenen Kreises ist ja eigentlich schon albern. Wir sollten uns aber trotzdem so nenen, damit die Hierachieebene klar wird. Das ganze Ortsverband etc. würde ich dann durch Stadtteilverband ersetzen. Auch wenn wir die in absehbarer Zeit nicht brauchen dürften. Also kann man es aus meiner Sicht auch ganz weglassen und falls man es in einigen Jahren doch meint zu brauchen, per Satzungänderung reinbringen. [[DiskussionBenutzer:Sgt Pepper|Sgt Pepper]] 12:Kreisverband_CB53, 26. Aug. 2009 (CEST)  Wenn Stadtteilverbände möglich sind, würde ich folgenden Vorschlag mache: {{GreyBox2|Vorschlag 1|'''§ 4 Gliederung''' (1) Der Kreisverband kann sich in Stadtteilverbände gliedern. (2) Ein Stadtteilverband kann die Mitglieder in einem Stadtteil umfassen. (3) Zur Gründung eines Stadtteilverbandes bedarf es mindestens drei Mitglieder in dem zu gründenden Stadteilverband. Nach Gründung eines Stadtteilverbandes muss dieser vom Kreisparteitag mit einfacher Mehrheit bestätigt werden. (4) Zusammenlegungen oder Auflösungen bestehender Stadtteilverbände werden durch einfacher Mehrheit des Kreisparteitags entschieden. (5) Die im Kreisverband gebildeten Stadtteilverbände können eine eigene Ortskasse unterhalten. Über die Zuteilung finanzieller Mittel an die Stadtteilverbände entscheidet der Kreisparteitag mit einfacher Mehrheit. Näheres regelt § 10 der Kreissatzung.}} § 10 müsste dazu minimal geändert werden (siehe unten). Wir leisten hier so etwas wie Pionierarbeit, weder die Bundes- oder Landessatzung bringen Klarheit über Gliederungen in '''kreisfreien Städten'''. Was in einem Kreisverband passiert bestimmen wir doch selbst - oder nicht? Sören soll sich das mal anschauen. --[[Benutzer:Uk|Uk]] 14:59, 26. Aug. 2009 (CEST) * Bundessatzung: §7(2) Die weitere Untergliederung der Landesverbände erfolgt in Orts-, Kreis- und Bezirksverbände, die deckungsgleich mit den politischen Grenzen der Regierungsbezirke, Kreise, kreisfreien Städte und Gemeinden sind. // Wäre möglich m.M. wenn es entsprechende politische Grenzen bei Ortsteilen gibt. Ich frage es nochmal an...//Seite2--[[Benutzer:Zetzsso|Zetzsso]]14:15, 27. Aug. 2009 (CEST)** Hier die Stadtteile von Cottbus: http://de.wikipedia.org/wiki/Cottbus#Stadtgliederung Ich gehe davon aus, dass das politische Grenzen sind. Oder? --[[Benutzer:Uk|Uk]] 14:32, 27. Aug. 2009 (CEST) * Mal ein Blick über den Tellerrand: http://cdu-cottbus.de/41/ --[[Benutzer:Uk|Uk]] 14:54, 27. Aug. 2009 (CEST) Nach Rücksprache mit Sören kommt folgende Reglung in den Satzungsentwurf. --[[Benutzer:Uk|Uk]] 11:21, 30. Aug. 2009 (CEST) {{GreenBox2|Satzungsentwurf|'''§ 4 Gliederung''' (1) Die Untergliederung in Ortsverbände richtet sich nach Landes- und Bundessatzung.}}
==zu § 5==
9.135
Bearbeitungen