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→zu § 7 Abs. 6
*::: Ich hau jetzt alles in die Ecke! Jammere nicht, mach doch bessere Vorschläge! --[[Benutzer:Uk|Uk]] 19:35, 30. Aug. 2009 (CEST)
Ist das sehr basisdemokratisch, wenn das gemeine Mitglied im Kreisverband keinen Antrag mehr zum Kreisparteitag stellen darf? Das ist noch nicht einmal in der Landessatzung so. [[Benutzer:Bastian|Bastian]] Ich denke mal, dass wir alle diese Farce vom letzten BPT nicht noch einmal erleben wollen, wo wirklich jeder einen Antrag stellen durfte.Anträge sind durch das "gemeine Mitglied" dennoch möglich, nur müssen jetzt eben 3 Leute hinter dem Antrag stehen. Es soll einfach erreicht werden, dass die Anträge besser ausgearbeitet sind, um so ein Chaos wie auf dem BPT zu vermeiden und Einzelgänge auszuschliessen.Wenn ein Antrag vernünftig ist (und wie gefordert rechtzeitig beim Kreisvorstand eingereicht wurde), findet er ganz von alleine seine Zustimmung. [[Benutzer:Sven24|Sven24]] 11:44, 27. Aug. 2009 (CEST) Da kann ich Sven nur voll zustimmen. --[[Benutzer:Thomas212-1|Thomas212-1]] 21:15, 27. Aug. 2009 (CEST) Die "Farce" war einer fehlenden Antragskommission und der Versammlungsleitung geschuldet.Aber beim jetzigen Mitgliederstand müssten sich fast alle Mitglieder des KV, die nicht im KV-Vorstand sind, zusammenfinden. Und wer entscheidet, welcher Antrag "vernünftig" ist. Der einzige Erfolg wäre, dass sich vor einem Kreisparteitag Gruppen bilden, die sich absprechen (müssen). Basisdemokratie ist nicht einfach. [[Benutzer:Bastian|Bastian]] Basisdemokratie ist keine Anarchie. Wenn ein einzelner Pirat einen Antrag stellt, braucht er immer noch eine demokratische Mehrheit, die seinem Antrag zustimmt, ansonsten wird der Antrag abgelehnt. Die kleinste Einheit sind drei Piraten, die einen Kreis- oder Ortsverband gründen können. Daher ist es sinnstiftend, wenn es auch mindestens drei Piraten sind, die gemeinsam einen Antrag stellen. Gelingt es einem einzelnen Piraten nicht einmal zwei weiter Piraten von der Richtigkeit seines Antrages zu überzeugen, wie soll es ihm dann gelingen die Mehrheit eines Parteitages hinter sich zu bringen? Außerdem haben wir bei Änderung dieser Regelung ein weiteres Problem geschaffen. Da MOL von drei Piraten ausgeht, die man mindestens für einen Antrag benötigt, würde Cottbus mit einer Regelung, das jeder Pirat einen Antrag stellen kann, ein Paradoxon schaffen. Dann wäre ein Pirat in Cottbus mehr Wert als ein Pirat in MOL, weil man in MOL drei Piraten für einen Antrag braucht und in Cottbus nicht. Eine derartige Regelung des Antragsrechts muss für ganz Brandenburg gleich sein, damit auch alle Piraten im Landesverband gleich behandelt werden. Kreisverbände sind nicht selbstständige Untergliederungen des Landesverbandes. Die gegenwärtige Landesatzung kann hier nicht als Vergleich herangezogen werden, da sie überhaupt keine Regelung zum Antragsrecht enthält und somit auch der Minderheitenschutz nicht per Satzung festgeschrieben ist (§ 15 Abs. 3 PartG). Gegenwärtig ist in der Landessatzung das Antragsrecht willkürlich. Eine Regelung zur demokratischen Willensbildung fehlt. Da auch in anderen Punkten der Landessatzung gegen geltendes Recht verstoßen wird, wird es eine Änderung der Landessatzung geben müssen. --[[Benutzer:Nixus Minimax|Nixus Minimax]] 00:05, 28. Aug. 2009 (CEST) * Ob es sinnstiftend ist, dass dem einzelnen Mitglied die Möglichkeit genommen wird, Anträge zu stellen, darf bezweifelt werden. Und natürlich haben alle Piraten den gleichen Wert. Aber wenn in MOL das Rad neu erfunden wird, muss das noch lange nicht für das ganze Land gelten. Da sich MOL eine Einmischung verbeten hat, kann diese Satzung - nur weil sie (eher) da ist - nach meiner Meinung nicht als Blaupause dienen. Suum cuique.* Aber wenn CB meint, dass MOL hier eine Art Urheberrecht hat, dann soll es so sein. Nur verstehe ich in diesem Fall nicht, dass überhaupt noch eine Diskussion stattfindet, wenn doch schon alles feststeht. Ist das dann ein performativer Widerspruch? [[Benutzer:Bastian|Bastian]] : Ich habe den kompletten Life-Stream des BPT gesehen. Die meisten Anträge waren "Antrag auf Änderung der Geschäftsordnung" und "Antrag auf Schließung der Rednerliste"". Ich hatte nicht den Eindruck, dass es um Anträge ging, die man 5 oder 7 Tage vorher schriftlich einreichen muss. Wenn die Bundespartei ein erneutes Chaos vermeiden will, dann soll sie Regeln für ihren Bundesparteitag aufstellen. Es ist doch z.B. lächerlich, wenn man Redezeiten auf 10 Sekunden begrenzt - da haben manche Redner noch nicht mal die Zettel für die Rede sortiert. Mir geht es jetzt aber nicht um die Bundessatzung. Zur Landessatzung möchte ich nicht viel sagen, die Schwachstellen wurden schon teilweise aufgezeigt. Natürlich muss die Antragsberechtigung für alle Kreisverbände im Land gleich sein. Aber warum sollte man sich gleich auf 3 Piraten festlegen, nur weil man einmal auf dem Bundesparteitag schlechte Erfahrungen gemacht hat? Wir haben keine Erfahrung auf der sehr viel geringeren Kreisebene. Was spricht dagegen, mit einem Piraten auf Kreisebene zu beginnen? Es kämme auf einen Versuch an! Dieser würde erstmal 1 Jahr bis zum nächsten Kreisparteitag laufen. Je nach Erfahrung kann man dann immer noch die Satzung ändern und/oder über eine Antragskommision diskutieren. Spätestens wenn der erste sorbische Pirat auf der Matte steht werden wir auch über Minderheiten reden müssen. Was macht eigentlich der Landesverband, wenn Vorschlag 3 auf der Gründungsversammlung beschlossen wird?--[[Benutzer:Uk|Uk]] 14:44, 28. Aug. 2009 (CEST) :: MOL erfindet weder das Rad neu, noch hatte sich MOL eine Einmischung verbeten, solange sie konstruktiv und begründet ist. Wir reden hier auch nicht über gefühlte Demokratie sondern über ein Antragsrecht. Ohne Regelung würden wir spätestens dann nicht mehr zurechtkommen, wenn es um die Aufstellung eines neuen Landesparteiprogramms geht. Würde dann jeder Pirat einen Antrag stellen können, ohne ihn wenigstens mit zwei anderen Piraten abzustimmen, würde ein Parteitag angesichts der Antragsflut handlungsunfähig werden. Natürlich können die Piraten in Cottbus entscheiden, wie sie wollen. Ich mache nur darauf aufmerksam, dass es in puncto Antragsrecht eine Änderung in der Landessatzung geben muss und wird. Dann werden anderslautende Regelungen in den Kreissatzungen ungültig. Egal ob MOL oder Cottbus oder sonst wo. Das entscheidet dann der Landesparteitag. Das sollte aber auch nicht weiter schlimm sein. Wir sind eine neue Partei und wollen neue Wege gehen. Von daher freue ich mich das Cottbus sich nun als zweiter Kreisverband gründet und hoffe auf einen regen Erfahrungsaustausch, damit wir gemeinsam den noch entstehenden Kreisverbänden weiterhelfen können. --[[Benutzer:Nixus Minimax|Nixus Minimax]] 16:39, 28. Aug. 2009 (CEST) ::: Wie schätz du die Chancen ein, dass es ein unterschiedliches Antragsrecht bei Parteitagen auf verschiedenen Ebenen (Bund, Land, Kreis) geben kann? Ich würde eine Staffelung völlig ok finden (ich gehe jetzt davon aus, dass das Antragsrecht nicht gleich sein muss). Wenn der Landesparteitag glaubt in einer Antragsflut zu versinken, dann sollte er das Antragsrecht für den Landesparteitag regeln. Die Gefahr einer Antragsflut sehe ich auf Kreisebene zur Zeit nicht. Die Frage ist, wie wir jetzt weiter machen. Die Cottbuser zur Abstimmung bitten? Vorher? Hier? Montag? Ohne Satzung starten? Fragen über Fragen. --[[Benutzer:Uk|Uk]] 17:09, 28. Aug. 2009 (CEST) :::: Das Antragsrecht ist eine gesetzliche Vorgabe. Ohne ein formuliertes Antragsrecht gehtes im Bund und im Land nicht. Wie sich der Landesverband das Antragsrecht ausformuliert ist nach meinem Kenntnisstand Sache des Landsverbandes selbst, da es die Organisation und die Willensbildung betrifft und nur diese Dinge kann der Landesverband eigenständig regeln. Jedoch muss das Antragsrecht im Landesverband gleich sein. Für gewöhnlich beschränken die Parteien das Antragsrecht auf einzelne Gruppierungen, z. B. auf min. 25 Mitglieder, die gemeinsam einen Antrag stellen können. Von daher ist aus meiner Sicht die Aussage, dass min. 3 Piraten gemeinsam einen Antrag stellen, schon sehr weit nach unten gegriffen. Ich sehe hier auch kein demokratisches Hemmnis. Wir sind ja keine Ansammlung von Einzelgängern, sonder eher eine Ansammlung von Individuen, die gemeinsam etwas bewegen wollen. Ein Einzelner kann mit seinem Antrag ohnehin nichts anfangen, wenn er nicht dafür eine demokratische Mehrheit bekommt. Damit aber der Einzelne sich dennoch Gehör verschaffen kann, hat er das Recht der freien Rede. Das räumen andere Parteien ihren Mitgliedern nicht ein. Zumindestens konnte ich ein solches Recht bislang in noch keiner Parteisatzung finden. Im Übrigen ist MOL nicht beratungsresistent. Im Zuge dessen, das wir versuchen eine einheitliche Kreissatzung auf den Weg zu bringen, ist angedacht, die Cottbusser Quorumsregelung in der Art zu übernehmen, das auch wir in MOL ein Quorum von mindestens 25 % der Mitglieder, jedoch mindestens 6 Piraten vorschreiben. Von daher finde ich es auch sehr positiv das sich beide Kreisverbände hier austauschen. Letzten Endes macht nur Einigkeit stark. --[[Benutzer:Nixus Minimax|Nixus Minimax]] 17:52, 28. Aug. 2009 (CEST) ::::: Kannst du dir bitte § 7 Abs. 7 Vorschlag 4 anschauen? --[[Benutzer:Uk|Uk]] 20:09, 28. Aug. 2009 (CEST) :::::: Ich würde vorschlagen es so zu formulieren: "Der Kreisparteitag ist beschlussfähig wenn mindestens 20 % der stimmberechtigten Mitglieder, jedoch mindestens 5 stimmberechtigte Mitglieder des Kreisverbandes anwesend sind." Die Mitglieder des Kreisvorstandes gehören dem Kreisparteitag nicht kraft Satzung an. Insofern greift hier die Regelung nicht, dass diese ein Fünftel der gewählten Mitglieder nicht übersteigen dürfen, da auch die Mitglieder des Parteitages selbst, nicht gewählt sind.--[[Benutzer:Nixus Minimax|Nixus Minimax]] 23:50, 28. Aug. 2009 (CEST) *:::::: Die Mitglieder des Kreisvorstandes gehören nicht dem Kreisparteitag an? Ach was. Welchem Kreis denn sonst? Es gäbe doch nur die höchst theoretische Möglichkeit, dass ein KV-Vorstand in einen anderen Kreis gewechselt ist und "vergessen" hat, sein Amt niederzulegen. Der KVo sollte sich doch wohl aus Mitgliedern des Kreises zusammensetzen oder habe ich da etwas übersehen? Insofern ist das Quorum mit 20% und mindestens 5 Mitgliedern (welches heute de facto über 50% bedeutet - aber es werden ja mehr - , angemessen). [[Benutzer:Bastian|Bastian]] :::::::Es würde der Qualität der Diskussion nicht schaden, wenn man vor dem Schreiben eines Beitrages aufmerksamer mitliest und auch die Lektüre des Parteiengesetzes empfiehlt sich. Ich hatte davon geschrieben, dass die Mitglieder des Kreisvorstandes dem Kreisparteitag nicht KRAFT Satzung angehören. Daher findet hier § 9 Abs. 2 PartG keine Anwendung.--[[Benutzer:Nixus Minimax|Nixus Minimax]] 00:48, 29. Aug. 2009 (CEST) *:::::::Ich versuche alles genau zu lesen. Da die Satzung nur vorsieht, dass ein KVo aus der Mitte der Kreismitglieder gewählt wird, sind ergo auch alle Mitglieder des Vorstandes Mitglieder der Kreisversammlung.[[Benutzer:Bastian|Bastian]] ::::::::Schön, dass du versuchst genau zu lesen. Dann lese bitte noch mal deinen wiederholten Vorschlag zum Quorum durch: "Insofern ist das Quorum mit 20% und mindestens 5 Mitgliedern (welches heute de facto über 50% bedeutet - aber es werden ja mehr - , angemessen)". Dein Vorschlag bedeutet 20 % von X plus 5. Cottbus hat derzeit 9 Mitglieder. Hieraus 20 % entspricht 2 Mitglieder. 2 plus 5 ergibt 7 Mitglieder. Bei derzeit 9 Mitgliedern ist das ein Quorum von ca. 77 %. Daher ist Cottbus mit einer Regelung von mindestens 20 % der stimmberechtigten Mitglieder, JEDOCH mindestens 5 stimmberechtigte Mitglieder des Kreisverbandes, besser beraten.--[[Benutzer:Nixus Minimax|Nixus Minimax]] 11:58, 29. Aug. 2009 (CEST) *::::::::O.k., ich kann das Problem nachvollziehen. Sofern zugestanden wird, dass die Mitglieder des KVo auch geborene Mitglieder des Kreisparteitages sind. Ich sehe keinen Unterschied bei den Mitgliedern. Ich muss die Anwendbarkeit des 9.2 PartG in den Kommentaren auch noch einmal prüfen, wenn man so extrem genau sein will. Aber muss man das? keep it simple. [[Benutzer:Bastian|Bastian]] * Ich erinnere daran, dass es einen Unterschied gibt, ob Anträge beim Vorstand vor einem Parteitag schriftlich eingereicht oder einfach von jedermann auf einem Parteitag gestellt werden können. Ein "Chaos" könnte höchstens dadurch entstehen, in dem man die Antragsfristen so kurz macht, dass der Vorstand resp. eine Antragskommission, die auch noch eingehend beraten muss, kaum Zeit zum sichten und ordnen hat. Wer schon bis nachts um 03.00h in Antragskommssionen gesessen hat und dann die ganzen Empfehlungen in gutem Schriftdeutsch am nächsten Tag veröffentlich muss, weiss von was ich rede. Jedenfalls sind "mutige" Fristenverkürzungen keine Ausrede für die Aberkennung des Antragsrechts. [[Benutzer:Bastian|Bastian]] : Die Antragsfrist wird in Absatz (4) geregelt: ''"Anträge zum Kreisparteitag sind mit einer '''Eingangsfrist von einer Woche vor der Versammlung schriftlich''' beim Kreisvorstand einzureichen."'' Das sollte erstmal ausreichend sein. --[[Benutzer:Uk|Uk]] 17:35, 28. Aug. 2009 (CEST) * Ich weiss, ich nerve: Aber 7 Tage sind knapp, wenn die Sachen bereits 5 Tage vorher veröffentlich werden sollen. Es soll auch Mitglieder geben, die keinem E-Mail-Versand zustimmen. Und die allgemein anerkannte Postlaufzeit beträgt 3 [[Werktage]]. Daher verweise ich auf Entscheidung des BGH: 's '"Ist der Gegenstand der Beschlussfassung in der Einladung zu einer Mitgliederversammlung nicht oder so ungenau bestimmt, dass den Mitgliedern eine sachgerechte Vorbereitung der Versammlung und eine Entscheidung, ob sie an der Versammlung teilnehmen wollen, nicht möglich ist, so sind die auf der Versammlung gefassten Beschlüsse nichtig."''. Das muss man schon etwas eng auslegen, da i.d.R. die Beschreibung (wichtiger) Anträge in der Einladung nicht stattfindet, sodern erst mit Bekanntgabe der eingereichten Anträge. [[Benutzer:Bastian|Bastian]]*: Kannst du zur Verifizierung bitte das Aktenzeichen des BGHs benennen?--[[Benutzer:Nixus Minimax|Nixus Minimax]] 00:27, 29. Aug. 2009 (CEST)* Danke für den Hinweis Bastian, ich habe dafür einen extra Abschnitt angelegt.--[[Benutzer:Uk|Uk]] 01:15, 29. Aug. 2009 (CEST) Eine Antragskommission ist aber in dieser Satzung ebenfalls nicht erwähnt - somit wäre es die gleiche Konstellation, wie sie auf dem BPT anzutreffen war. Ich möchte mal anmerken, dass der Bundesvorstand aus genau diesem Grunde nun AG´s einführt, welche später die Anträge einreichen sollen, und dort sind auch MINDESTENS 3 Mitglieder Voraussetzung. Sind es weniger, ist die AG ungültig. Man mag sich nun über Sinn und Zweck streiten, aber es sorgt definitiv für einen wesentlich geodneten und übersichtlicheren Ablauf.Was das "vernünftig" betrifft, so beziehe ich das ebenfalls auf den BPT, auf welchem Anträge gestellt wurden, welche an der Ernsthaftigkeit stark zweifeln liessen.Nochmal. Wenn ein Antrag Sinn macht und man diesen mit 2 weiteren zuvor erläutert, ist er wesentlich ausgearbeiteter und fundierter, als wenn jedes Mitglied "mal eben so" einen Antrag in den Raum schmeisst, welcher von keinem anderen Augenpaar zuvor evtl. mit einem anderen Blickwinkel begutachtet wurde. --[[Benutzer:Sven24|Sven24]] 23:58, 27. Aug. 2009 (CEST) * Eben mal so kann kein Mitglied einen Antrag in den "Raum schmeissen". Anträge müssen rechtzeitg vorher beim KV eingereicht werden. Was ist denn so schlecht daran, dass sich die Mitglieder in Vorbereitung auf einen Parteitag erst einmal in Ruhe mit einem Antrag befassen können, ohne einer Vorbereitung-/Kungelgruppe angehören zu müssen? [[Benutzer:Bastian|Bastian]] Regelungen zu Kommissionen wie Antragsberatungskommission, Wahlkommission oder Mandatsprüfungskommission werden nicht in der Satzung festgelegt.--[[Benutzer:Nixus Minimax|Nixus Minimax]] 00:08, 28. Aug. 2009 (CEST) Ähm, ja, richtig. Ich wollte auf den Punkt hinaus, dass OHNE eine solche Regelung (z.B. 3 Mitglieder aus dem KV) ansonsten die gleiche Konstellation vorhanden ist wie auf dem BP, nämlich dass jeder einen Antrag einreichen darf, was ja, wie bereits zuvor erläutert, nach Möglichkeit minimiert werden sollte, da es kontraproduktiv ist. --[[Benutzer:Sven24|Sven24]] 00:15, 28. Aug. 2009 (CEST) Ich versuche es mal mit 2 Vorschlägen:{{OrangeBox2|Vorschlag 1|(6) Antragsberechtigt ist jedes stimmberechtigte Mitglied des Kreisverbandes. Anträge zur Geschäftsordnung und Anträge zur Änderung zugelassener Anträge können alle Mitglieder des Kreisverbandes stellen.}}Ich sehe nicht die Gefahr, dass es zu einer unkontrollierten Antragsflut kommt, da die Anträge eine Woche vorher schriftlich eingereicht werden müssen. Spontane Schnellschüsse können jederzeit abgeblockt werden. Chaos wie auf dem BPT ist nicht zu erwarten, weil hier in nächster Zeit keine 300 Piraten tagen werden.{{OrangeBox2|Vorschlag 2|(6) Antragsberechtigt ist jedes stimmberechtigte Mitglied des Kreisverbandes. Im Regelfall sollte ein Antrag durch mindesten 3 stimmberechtigte Mitglieder des Kreisverbandes unterstützt werden. Anträge zur Geschäftsordnung und Anträge zur Änderung zugelassener Anträge können alle Mitglieder des Kreisverbandes stellen.}}Wäre Vorschlag 2 praktikabel? --[[Benutzer:Uk|Uk]] 14:15, 27. Aug. 2009 (CEST) Zu Vorschlag 1: Ich sehe keinen Unterschied in den beiden Sätzen, da es keine Mitglieder gibt, die nicht stimmberechtigt sind. Es gäbe nur eine theoretische Konstellation, wenn jemanden die Stimmberechtigung entzogen worden wäre oder er nicht bezahlt hat. Ist das so gewollt?Zu Vorschlag 2: Regelfall ist zu schwammig, da führt zu endlosen Diskussionen, da der KV noch keine "Regelfalltradition" hat. Daher meine Empfehlung Vorschlag 1 ohne Satz 2 (keep it simple). [[Benutzer:Bastian|Bastian]] {{OrangeBox2|Vorschlag 3|(6) Antragsberechtigt ist jedes stimmberechtigte Mitglied des Kreisverbandes.}}Ist das einfach genug? Das '''stimmberechtigte''' würde ich drin lassen. Wenn jemand nicht stimmberechtigt ist, dann hat das sicher seine Gründe. Was würde denn dagegen sprechen?--[[Benutzer:Uk|Uk]] 18:27, 27. Aug. 2009 (CEST)*Va bene! Natürlich sollte "stimmberechtigte" drin bleiben, sonst macht das keinen Sinn. [[Benutzer:Bastian|Bastian]] *Wodurch wird man denn nicht stimmberechtigt?[[Benutzer:Chr.Hanisch|Chr.Hanisch]]:: lies mal bitte '''§ 2 (3)''' - sollte klar sein. Wenn du z.B. aus der Partei fliegst, hast du auch kein Stimmrecht mehr. ;-) --[[Benutzer:Uk|Uk]] 20:01, 27. Aug. 2009 (CEST)::: ok. Wer nicht zahlt, hat keine Stimme. Find ich ok. Hat i ueberlesen. sorry![[Benutzer:Chr.Hanisch|Chr.Hanisch]] *Ich denke mal 3 Unterstützer bei einen sinnvollen Antrag zu finden sollte kein Problem sein. Wenn man nicht mal 3 Unterstützer findet, findet man bestimmt auch keine basisdemokratische Mehrheit. --[[Benutzer:Thomas212-1|Thomas212-1]] 20:32, 27. Aug. 2009 (CEST): Ich stehe da hinter Bastian, warum sollten wir hier etwas festzurren, was nicht einmal in der Landessatzung so geregelt ist?--[[Benutzer:Uk|Uk]] 23:56, 27. Aug. 2009 (CEST):: Dann zurrt man aber einen Fehler der Landessatzung fest, da in der Landessatzung ein Antragsrecht gänzlich fehlt. Die Landessatzung entspricht hier nicht den Bestimmungen des Parteiengesetzes.--[[Benutzer:Nixus Minimax|Nixus Minimax]] 23:30, 28. Aug. 2009 (CEST)*:: Ein Mitglied was in einem Kreis X als Außenseiter gilt muss trotzdem die Möglichkeit haben seinen Antrag ins Protokoll des KPT aufnehmen zu lassen bzw eine Abstimmung dazu zu erreichen. Ob das je der Fall sein wird, das ein Mitglied so Ausgegrenzt ist lass ich mal offen aber um auch solchen Mitglieder die rechtliche Chance einzuräumen bin ich für ein Mitglied reicht für das Antragsrecht. --[[Benutzer:701|701]] 22:22, 28. Aug. 2009 (CEST)*::: Es ist eine Illusion, wenn man glaubt, ein Außenseiter bekäme die Mehrheit eines kompletten Parteitages für seinen Antrag, obwohl es ihm nicht einmal gelingt, auch nur zwei Piraten dafür zu überzeugen. Geschweige denn, ob sein Antrag überhaupt die Prüfung einer Antragsprüfungskommission besteht. Außenseiter haben aber das Recht der freien Rede und das bringt sie in ihrem Anliegen viel weiterals einen Antrag zu stellen den noch nicht einmal zwei weitere Piraten befürworten wollen.--[[Benutzer:Nixus Minimax|Nixus Minimax]] 23:30, 28. Aug. 2009 (CEST) *:: : Das ist keine Illusion. Es soll schon vorgekommen, dass ein "Aussenseiter" einen Antrag gestellt hat, der dann ordentlich veröffentlicht und sogar einstimmig angenommen worden ist. Wieso darf er so einen Antrag nicht stellen und muss sich erst Mitstreiter in einer Art APO-Gruppe suchen? Dann können wir ja auch einfach wieder Delegierte einführen und alles ist so wie früher. Warum denkt man eigentlich immer für andere vor. Die sind auch nicht dümmer! Und eine Antragskommission entscheidet nicht über Anträge, sondern ordnet diese und gibt Empfehlungen aus. Die Zeiten, dass diesen Vorlagen bedingungslos gefolgt wird, sind auch schon eine Weile vorbei. Und es es auch kein Argument, dass die Landessatzung manches (noch) nicht hergibt. Die ist stark überholungsbedüftig, nicht wahr? [[Benutzer:Bastian|Bastian]] *::::Das ist keine Beschneidung des Rechtes eines Einzelnen, sondern der Schutz des Rechtes aller Mitglieder, einen Parteitag geregelt durchführen zu können. Deshalb wird das Antragsrecht auch im § 15 Abs. 3 PartG und in § 32 Abs. 1 BGB bestimmt. Sehr wohl kann eine Antragsberatungskommission auch Anträge zurückweisen, sofern sie nicht formgerecht oder nicht zur Sache gestellt sind. Das ist z. B. gerade bei Anträgen zur Änderung der Satzung nicht selten. Auch geheime Abstimmungen sind eher die Ausnahme und nicht die Regel. Wie sollte ein Parteitag das alles bewältigen. Der Tag hat nur 24 Stunden. Ich denke wir sind in der Diskussionan einem Punkt angelangt an dem zu viel hätte, wäre, wenn vorkommt und damit zu fiktiv wird.--[[Benutzer:Kreisverband_CB/Seite3Nixus Minimax|Nixus Minimax]] 00:27, 29. Aug. 2009 (CEST) *:::: Dieses Mitglied kann bei seinem Antrag dann auch den Zusatzantrag stellen auf Geheime Abstimmung. Damit ist gewährleistet das er Unterstützer finden könnte ohne das die sich dann öffentlich outen müssten als Unterstützer. Ob das Mitglied eine Mehrheit bekommt möchte ich nicht vorgreifen. Das ist dann immer der Mehrheitsfindung überlassen. Ich möchte jedoch jedem Piraten ein solches Antragsrecht einräumen. Ob es auf Landes und Bundesebene andere Regelungen gibt oder auf Kreisebene dann später wegen Chaos geändert werden muss, ist dann ein Thema was die Zukunft zeigen muss. Es gibt bis heute auch auf Landes und Kreisebene keine Notwendigkeit ein solches Recht eines einzelnen zu Beschneiden. --[[Benutzer:701|701]] 23:45, 28. Aug. 2009 (CEST)*:: Zumindest, auch wenn nicht die Mehrheit erhalten beim Parteitag usw., sollte das für alle nicht Anwesenden im Protokoll auftauchen. Ebenso, wenn an einem Antrag gearbeitet wird und dieser fristgerecht eingereicht werden soll, gibt es Situationen, wo keine 2 weiteren Piraten draufsehen können ohne die Frist nicht zu unterlaufen. Hier fiele es dann auf den nicht vorhandenen "Regelfall" bei mind. 3 Unterstützern. Ich persönlich würde Vorschlag 3 präferieren! --[[Benutzer:FireFox|FireFox]] 22:28, 28. Aug. 2009 (CEST) Weil die Landessatzung derzeit alles andere als gut geregelt ist. Wer hier jetzt auf die Bundessatzung vertraut, hängt ebenfalls in der Luft, denn auch der Bundesvorstand versucht gerade diesen Punkt abzuändern. --[[Benutzer:Sven24|Sven24]] 00:01, 28. Aug. 2009 (CEST) *Was ist mit der Möglichkeit, online an der Sitzung teilzunehmen und abzustimmen? Schliessen wir das grundsaetzlich aus, auch wenns technisch kein Probelm darstellt ? --[[Benutzer:Chr.Hanisch|Chr.Hanisch]] 20:43 27. Aug. 2009 (CEST): Ich sehe auf diesem Feld jede Menge Gesprächsbedarf. Lass uns diesen "''Staatsakt''" lieber in einer späteren Satzungsänderung machen.--[[Benutzer:Uk|Uk]]23:56, 27. Aug. 2009 (CEST)
==zu § 7 Abs. 7==