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Kreisverband PM/Dokumente/Geschäftsordnung des Kreisvorstandes

7.643 Bytes hinzugefügt, 20:00, 17. Dez. 2012
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Diese Geschäftsordnung wurde am 0913.0212.2012 auf der 1. Vorstandssitzung PM beschlossen.
====1Geschäftsordnung des Vorstandes des Kreisverbandes Potsdam-Mittelmark der Piratenpartei Brandenburg beschlossen am 13. Allgemeines ====12.2012
*Art. 1. Der Vorstand führt die Geschäfte des Kreisverbandes nach den Vorschriften der Gesetze, der Satzung, sowie dieser Geschäftsordnung. Er arbeitet mit den übrigen Organen und Mitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen. : Allgemeines
*2. Jedes Vorstandsmitglied hat (1) Der Vorstand führt die PflichtGeschäfte des Kreisverbandes Potsdam-Mittelmark nach den Vorschriften der Gesetze, den übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben zeitweise nicht nachkommen könnender Satzung, so bestimmt es einen Vertretersowie dieser Geschäftsordnung. In dringenden Fällen ist jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigt Er arbeitet mit den übrigen Organen und verpflichtet. Tritt ein Vorstandsmitglied zurück, ist dies dem restlichen Vorstand schriftlich anzuzeigen und die Basis zu informierenMitgliedern der Partei zum Wohle der Partei vertrauensvoll zusammen.
*3(2) Jedes Vorstandsmitglied hat die Pflicht, den übertragenen Aufgaben nach bestem Wissen und Gewissen nachzukommen. Jedes Sollte ein Vorstandsmitglied seinen Aufgaben zeitweise nicht nachkommen können, so bestimmt es einen Vertreter. In dringenden Fällen ist im Rahmen seiner Zuständigkeit allein zu Entscheidungen jedes Vorstandsmitglied zur Vertretung berechtigtund verpflichtet. Je nach Schwere der Entscheidungen Tritt ein Vorstandsmitglied zurück, ist es angehalten, sich vorher mit dies dem Rest des Vorstands zu beraten bzwrestlichen Vorstand schriftlich anzuzeigen. Außerdem sind die Entscheidung gemeinsam Mitglieder des Kreisverbandes unverzüglich darüber zu treffen. Bei Überlappung der Kompetenzen entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder gemeinsaminformieren.
*4(3) Jedes Vorstandsmitglied ist im Rahmen seiner Zuständigkeit allein zu Entscheidungen berechtigt. Der Vorstand Je nach Schwere der Entscheidungen ist es angehalten, gravierende Entscheidungen auf einer möglichst großen Basis sich vorher mit dem Rest des Vorstands zu beraten bzw. die Entscheidung gemeinsam zu treffen. Bei Überlappung der Kompetenzen entscheiden die betroffenen Vorstandsmitglieder gemeinsam.
*5. Die Geschäftsordnung kann (4) Der Vorstand ist angehalten, gravierende Entscheidungen auf einer Vorstandssitzung mit einfacher Mehrheit geändert werden. Dafür ist ein ordnungsgemäßer Antrag zur Vorstandsitzung möglichst großen Basis zu stellentreffen.
====2(5) Die Geschäftsordnung kann auf einer Vorstandssitzung mit einfacher Mehrheit geändert werden. Anträge Dafür ist ein ordnungsgemäßer Antrag zur Vorstandssitzung zu einer Vorstandssitzung====stellen.
*Ein Antrag zur Vorstandssitzung kann von jedem Pirat gestellt werden. Die Anträge können per eMail (PM.Vorstand@PiratenBrandenburg.de), auf einem Stammtisch formuliert werden oder direkt auf einer Vorstandssitzung beantragt werden. Nach Möglichkeit werden die Anträge auf der nächsten Vorstandssitzung behandelt. Wann ein Antrag bearbeitet wird, entscheidet der VorstandArt. 2: Der Vorstand KV PM nummeriert die an ihn gestellten Anträge nach "JJJJ-XXX" z.B. 2012-001 laufend aufsteigend nach Eingang, auch rückwirkend für bereits getätigte Anträge. Die Anträge werden auf der WikiSeite auf einer gesonderten Seite aufgeführt und Abstimmungsergebnisse eingetragen.
====3(1) Die Zusammensetzung des Vorstandes ergibt sich aus der Satzung des Kreisverbandes Potsdam-Mittelmark. Öffentlichkeit Alle Vorstandsmitglieder sind angehalten, Informationen zum Kreisverband und deren Ausschluss====zu relevanten Themen über die entsprechenden Kanäle zu veröffentlichen.
*1. Piraten können (2) Die Tätigkeitsbereiche der Sitzung des Kreisvorstandes gerne beiwohnen. Sie werden vorab gemäß Satzung über das Stattfinden der Sitzung informiert. Gäste können zugelassen werden. In besonderen Ausnahmen kann auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder ein Teil der Sitzung nicht öffentlich abgehalten werden. Der Antrag ist zu begründen. Für virtuelle oder fernmündliche Sitzungen gelten die selben Regeln.sind:
*21. Der Vorstand verpflichtet sichVorsitzender: Vertretung der Partei nach außen (1), sofern die technischen Möglichkeiten gegeben sindEinberufung der Vorstandssitzungen (1), Sitzungen auch virtuell zu übertragen. Dieses gilt nicht für den nicht öffentlichen Teil.Vernetzung des Kreisvorstandes mit
====4den übergeordneten Gliederungen (1), Vernetzung des Kreisverbandes mit gleichrangigen Gliederungen , z. Rederecht====B. Marina Brandenburg (2),
*Jeder Pirat hat während Management des zeitnahen Informationsflusses im Rahmen der Vorstandssitzung Rederecht. Eine Wortmeldung ist der Versammlungsleitung durch Handzeichen anzuzeigen. Bei virtuellen Sitzungen wird eine Wortmeldung entweder per kurzen Zuruf und/oder per Mitteilung im Chat angezeigt. Dieses Recht gilt auch für Piraten die nur virtuell an einer Sitzung teilnehmenVernetzung (1), Wiki – Gärtnerei (Aktualisierung von Daten, Terminen) , obwohl eine Teilnahme vor Ort möglich wäre.
====5. Ordnungsmaßnahmen ====Ansprechpartner für Crews, Bearbeitung Crewleitfaden (2), Post LGS (1), Organisation von Infomaterial Streumaterial (2);
*Der Sitzungsleiter oder der Vorstandsvorsitzende können RednerÖffentlichkeitsarbeit, die vom Verhandlungsgegenstand erheblich abweichen, zur Sache verweisen. Ist ein Redner während einer Rede dreimal Kontakt zur Sache gerufen AG PrÖa (AG Presse- und beim zweiten Mal auf die Folgen des dritten Rufes hingewiesen worden, so kann ihm nach dem dritten Ruf das Wort entzogen werden. Sitzungsleiter oder Vorstandsvorsitzender können Teilnehmern, die die Ordnung der Versammlung erheblich störenÖffentlichkeitsarbeit)- (1), zur Ordnung rufen. Ist ein Teilnehmer dreimal zur Ordnung gerufen und beim zweiten Mal auf Ansprechpartner für die Folgen eines dritten Rufes hingewiesen worden, so kann er nach dem dritten Mal des Raumes verwiesen werden. Mitglieder zum
====6. Leitung der Vorstandssitzungen====einbringen konkreter Projekte (1), Ausschreibung, Planung und Vorbereitung/Einberufung von Hauptversammlungen (1),
*Die Leitung der Vorstandssitzungen bestimmt die Mehrheit der Vorstandsmitglieder.Mitgliederbetreuung, Ansprechpartner für Neumitglieder (2), Pressekontakt, Ansprechpartner für Anfragen (1)
====72. Abstimmungen====Vorsitzender: Vertretung der Partei nach außen (2), Einberufung der Vorstandssitzungen (2), Vernetzung des Kreisvorstandes mit
*Stimmberechtigt sind alle Mitglieder des Kreisvorstandes. Es gilt die einfache Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder. Die Beschlussfähigkeit des Kreisvorstandes ist sicher gestelltden übergeordneten Gliederungen (1), wenn mindestens 50% der Kreisvorstandsmitglieder anwesend sind.Wiki – Gärtnerei (Styling und Finetuning), Facebook (1), Organisation + Einladung Stammtische
==== 8. Umlaufbeschlüsse ====(1), Ansprechpartner für Crews, Bearbeitung Crewleitfaden (1); Öffentlichkeitsarbeit, Kontakt zur AG PrÖa (AG Presse- und
*Öffentlichkeitsarbeit)- (1); Verantwortung der technischen Infrastruktur ggf. Der Kreisvorstand kann Entscheidungen auch durch Umlaufbeschlüsse per eMail treffen, sofern dadurch die Geschäftsordnung nicht geändert wird und schutzwürdige Daten wie z.B. Personaldaten von Mitgliedern Gegenstand des Beschlusses sind Kontakt/Ansprechpartner zur AG Technik (Internet und aus diesem Grund eine Diskussion in der offenen Vorstandssitzung nicht tunlich ist.
*2. Wird ein Antrag auf Entscheidung im Umlaufbeschluss gestelltdigitales)- (1); Analysen, Konzepte, ist zugleich eine Frist zur Beschlussfassung zu setzen. Diese Frist soll nicht kürzer als 24 Stunden und nicht länger als 72 Stunden sein. Beschlüsse werden mit einer Mehrheit schriftliche Ausarbeitung von Vorlagen (2/3 der Stimmen gefasst, die innerhalb der so gesetzten Frist abgegeben werden, mindestens aber mit den Stimmen der Hälfte der Vorstandsmitglieder.)
*Kassenwart: Vertretung der Partei nach außen (3. Umlaufbeschlüsse werden in ), Einberufung der nächsten Vorstandssitzung veröffentlicht.Vorstandssitzungen (3), Wiki – Gärtnerei (1), Ansprechpartner für
====9. Protokollführung und Beurkundung====Crews, Bearbeitung Crewleitfaden (1), Post LGS (1), Finanzplanung, Buchführung, Controlling, Zuschüsse, laufende Meldungen
*1. Zu Beginn der Sitzung wird aus den Anwesenden ein Protokollant bestimmt. Die Vorstandssitzungen müssen protokolliert werden. Das Protokoll ist von dem für die Sitzung verantwortlichen Versammlungsleiter zu unterzeichnen. Das Protokoll ist im Wiki zu veröffentlichen. Die ausgedrucktenFinanzamt und andere Behörden und Träger, Spendenwesen, unterzeichneten Protokolle werden vom 1. Vorsitzenden gesammelt Kontakt zum Landesschatzmeister und archiviert.Steuerberater, Mitgliederverwaltung;
*2. Der Vorstand verpflichtet sichOrganisation von Infomaterial Streumaterial (1), sofern die Verantwortung der technischen Möglichkeiten gegeben sind, das Protokoll live während der Sitzung virtuell zugänglich zu machen. Dieses gilt nicht für den nicht öffentlichen TeilInfrastruktur ggf.Kontakt/Ansprechpartner zur AG
====10. VerwaltungTechnik; Mitgliederbetreuung, Zugriff und Sicherung der Mitgliederdaten====Ansprechpartner für Neumitglieder (1), Neumitgliederanschreiben (1); twitter (2)
*Die Verwaltung Beisitzer (Jeannette): Vertretung der Mitgliederdaten wird durch den Kreiskassierer verantwortet. Er verwaltet und sichert die Mitgliederdaten. Allen Vorstandsmitgliedern soll auf Begründung der Zugriff auf Mitgliedsdaten möglich seinPartei nach außen (3), Vernetzung des Kreisverbandes mit gleichrangigen Gliederungen, sofern sie die gemäß Satzung erforderliche Datenschutzverpflichtung unterzeichnet habenz. Die Verwaltung erfolgt im wesentlichen elektronischB.
====11. Tätigkeitsbericht====Marina Brandenburg (1), Blog, Facebook (1), Organisation + Einladung Stammtische (1), Ansprechpartner für die Mitglieder zum
*Jedes Vorstandsmitglied erstellt einen Tätigkeitsbericht und legt diesen dem Kreisparteitag vor. Form und Umfang ergibt sich aus den Tätigkeiten.einbringen konkreter Projekte (1), twitter (1)
====12Beisitzer (Raoul): Vernetzung des Kreisverbandes mit gleichrangigen Gliederungen, z. Aufgabenverteilung====B. Marina Brandenburg (1), Management des
*Der gesamte Vorstand übernimmt die politische Geschäftsführung des Kreisverbandeszeitnahen Informationsflusses im Rahmen der Vernetzung (1), Wiki – Gärtnerei (Grafiken z. Der Vorsitzende ist in besonderem Maße Repräsentant und wird durch alle Vorstandsmitglieder unterstützt. Der Kreiskassierer ist für die Verwaltung und Finanzplanung des Kreisverbandes zuständigB.zur Zahl der Piraten gemapped auf einer
====13Landkarte)-(1), Ansprechpartner für Crews, Bearbeitung Crewleitfaden (1), Verantwortung der technischen Infrastruktur ggf. Satzungsänderungsanträge====
ACHTUNGKontakt/Ansprechpartner zur AG Technik (außer proggen und scipten)- (1); Analysen, Konzepte, schriftliche Ausarbeitung von Vorlagen  (1); To-Do-Liste (Koordination)  Vorstand (mehrheitlich): Ziffer 13 wurde ersatzlos gestrichenWahlkampforganisation; Planung eines Jahresprogramms des Vorstandes; Mit – Erarbeitung eines  Kommunalwahlprogrammes  Art. 3: Vorstandssitzungen (1) Vorstandssitzungen finden parteiöffentlich statt. Piraten können der Sitzung des Kreisvorstandes beiwohnen. Gäste gelten als zugelassen, ssolange dem nicht ein Mehrheitsbeschluss des Kreisvorstandes entgegensteht.  (2) In besonderen Ausnahmen kann auf Antrag einer Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder ein Teil der Sitzung nichtöffentlich abgehalten werden. Der Ausschluss der Öffentlichkeit bzw. Parteiöffentlichkeit ist zu vermeiden und muss explizit begründet werden. Die Vorstandssitzung muss nach Abschluss des nichtöffentlichen Teils öffentlich fortgeführt werden. Nichtöffentlich getätigte Beschlüsse müssen nach Abschluss des nichtöffentlichen Teils öffentlich verlesen, begründet, protokolliert und im Landeswiki veröffentlicht werden. Art. 3.1: Einladung zu Vorstandssitzungen (1) Vorstandssitzungen werden von dem 1. Vorsitzenden oder bei dessen Verhinderung von dem 2. Vorsitzenden oder bei einer Verhinderung des 1. und 2. Vorsitzenden vom Kassenwart schriftlich mit einer Frist von sieben Tagen unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung und des Tagungsortes einberufen. Bei außerordentlichen Anlässen kann die Einberufung auch kurzfristiger erfolgen. Einladungen dürfen auf elektronischem Weg über den Vorstandsverteiler versandt werden, sofern die Mitglieder des Kreisvorstandes dieser Versandart nicht widersprochen haben. (2) Einladungen zur Sitzung erfolgen (auch bei fernmündlichen Sitzungen) mindestens über die Mailingliste des Kreisverbandes Potsdam-Mittelmark und das Landeswiki. Art. 3.2: Anträge an den Kreisvorstand (1) Der Kreisvorstand nimmt Wünsche und Anträge entgegen. Diese müssen an den Vorstand des Kreisverbandes schriftlich per Post oder E-Mail gerichtet werden. Der Eingang des Antrags wird vom Vorstand bestätigt. Auf der nächsten Vorstandssitzung werden diese behandelt. Alle Anträge werden, wenn möglich, im Landeswiki aufgelistet und vor der nächsten Sitzung veröffentlicht. Bei einer übergroßen Anzahl von Anträgen, die nicht alle behandelt werden können, werden diese auf die nächste Sitzung verschoben. Die Auswahl der Themen übernimmt in diesem Fall der Vorstand auf Mehrheitsbeschluss. (2) Jeder Mensch ist antragsberechtigt. Alle Anträge und Anfragen müssen innerhalb der nächsten zwei Vorstandssitzungen behandelt werden. Die Reihenfolge der Anträge soll sich aus dem Zeitpunkt des Einreichens ergeben. Wurden mehrere thematisch ähnliche Anträge eingereicht, werden diese bevorzugt direkt nacheinander behandelt. Anträge sind jährlich mit fortlaufender Nummer nach Zeitpunkt des Einganges zu erfassen. (3) Nach Feststellung der Tagesordnung dürfen weitere Anträge nur gestellt und beraten werden, wenn sie von einem Vorstandsmitglied des Kreisverbandes oder einer übergeordneten Gliederung eingebracht werden und wenn dem nicht von der Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder widersprochen wird. Art. 3.3: Online-Übertragung und Aufzeichnung Öffentliche Teile der Sitzung sollen, wenn möglich, in Echtzeit über ein Streaming-Medium und ein öffentliches Protokoll verfolgt werden können. Audio- und Videoaufzeichnungen sind zulässig, sofern der Vorstand nicht mehrheitlich gegen die Aufzeichnung stimmt. Art. 3.4: Sitzungsleitung und Protokollführung (1) Die Sitzung wird, wenn möglich, durch den 1. Vorsitzenden eröffnet. Daraufhin wird ein Versammlungsleiter von der Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder gewählt. Der Versammlungsleiter muss nicht Vorstandsmitglied sein. (2) Die Vorstandssitzungen werden protokolliert. Der oder die Protokollführer wird/werden zu Beginn der Sitzung aus den anwesenden Vorstandsmitgliedern gewählt. Es ist außerdem zulässig, einen Protokollführer, der nicht Vorstandsmitglied ist, zu wählen. (3) Das Protokoll muss Anträge, Beschlüsse, Abstimmungsergebnisse, Stellungnahmen sowie Schwerpunkte des Sitzungsverlaufes enthalten. (4) Das Protokoll ist von dem/den Protokollführer(n) und einem Vorstandsmitglied zu unterzeichnen. In der Regel ist das der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende. Das Protokoll ist im Landes – Wiki zu veröffentlichen. Die ausgedruckten, unterzeichneten Protokolle werden vom 1. Vorsitzenden gesammelt und archiviert. Art. 3.5: Abstimmungen und Beschlüsse Stimmberechtigt sind alle Mitglieder des Kreisvorstandes. Es gilt die einfache Mehrheit der anwesenden Vorstandsmitglieder. Der Vorstand ist beschlussfähig wenn mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder anwesend sind. Art. 3.6: Umlaufbeschlüsse (1) Es sind Umlaufbeschlüsse außerhalb von Veit Vorstandssitzungen möglich. Die Beschlüsse sind zu 2012protokollieren und schnellstmöglich im Landes-13 Wiki zu veröffentlichen. (2) Umlaufbeschlüsse können beschlossen werden, wenn es das politische Tagesgeschehen oder parteiliche Tagesgeschäfte betrifft oder die interne Arbeitsweise des Kreisvorstandes regeln soll. Bei zeitkritischen Beschlüssen kann eine Vorstandssitzung mit verkürzter Einladungsfrist einberufen werden. (3) Wird ein Antrag auf Entscheidung im Umlaufbeschluss gestellt, ist zugleich eine Frist zur Beschlussfassung zu setzen. Diese Frist soll nicht kürzer als 24 Stunden und nicht länger als 72 Stunden sein. Umlaufbeschlüsse sind angenommen, wenn bis zum Ablauf der Frist mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder an der Abstimmung teilgenommen haben und Beschluss Top mehr als die Hälfte der Vorstandsmitglieder, die abgestimmt haben, dem Umlaufbeschluss zugestimmt haben. Umlaufbeschlüsse können nur von Vorstandsmitgliedern initiiert werden. Art. 3.7: Rederecht (1) Jeder Pirat hat während der Vorstandssitzung Rederecht. Eine Wortmeldung ist der Versammlungsleitung durch Handzeichen anzuzeigen. Analog dazu reicht in fernmündlichen Sitzungen eine kurze Wortmeldung aus. (2) Das Rederecht ist zulässig, wenn über den zu behandelnden Gegenstand der Tagesordnung die Aussprache eröffnet ist. Die Redner erhalten das Wort in der Reihenfolge der Meldungen. Die Anzahl der Redebeiträge pro Redner und Redezeit liegt im Ermessen des Versammlungsleiters. Diese Regelung kann analog auch auf Gäste angewandt werden. Art. 3.8 : Entzug des Rederechts und Ausschluss von der Sitzung Der Versammlungsleiter kann Redner, die vom Verhandlungsgegenstand erheblich abweichen, zur Sache verweisen. Ist ein Redner während einer Rede dreimal zur Sache gerufen und spätestens beim zweiten Mal auf die Folgen des dritten Rufes hingewiesen worden, so kann ihm nach dem dritten Ruf das Wort entzogen werden. Der Versammlungsleiter kann Teilnehmern, die die Ordnung der Versammlung erheblich stören, zur Ordnung rufen. Ist ein Teilnehmer dreimal zur Ordnung gerufen und spätestens beim zweiten Mal auf die Folgen eines dritten Rufes hingewiesen worden, so kann er nach dem dritten Mal des Raumes verwiesen werden. Art. 4: Tätigkeitsbericht, Übergabe von Unterlagen nach Beendigung der Tätigkeit (1) Jedes Vorstandsmitglied ist verpflichtet, während seiner Amtszeit einen schriftlichen Tätigkeitsbericht zu erstellen und diesen zur Entlastung auf der Hauptversammlung, der den nächsten Vorstand wählt, zu Protokoll zu geben. Der Tätigkeitsbericht kann vor der Hauptversammlung veröffentlicht oder auf der Hauptversammlung mündlich vorgetragen werden. Die Tätigkeitsberichte werden anschließend im Rahmen des Protokolls veröffentlicht. (2) Vorstandsmitglieder sind verpflichtet, mit Beendigung Ihres Amtes alle im Rahmen ihrer Vorstandstätigkeit gesammelten Daten (zum Beispiel Arbeitsergebnisse, Dokumente, Kontaktdaten - sofern vom Kontakt genehmigt -, offiziellen Schriftverkehr) an den neugewählten Kreisvorstand zu übergeben. (3) Der Tätigkeitsbericht umfasst die Tätigkeit des jeweiligen Vorstandsmitglied im Rahmen der ihm in dieser Geschäftsordnung zugewiesenen Kompetenzen und als Vertretung anderer Vorstandsmitglieder. Optional kann der Tätigkeitsbericht weitere Tätigkeiten des Vorstandsmitgliedes im Rahmen seiner Parteiarbeit enthalten. Form und Umfang des Tätigkeitsberichts ergeben sich aus den jeweiligen Tätigkeiten des Vorstandsmitgliedes. Art. 5: Verwaltung, Zugriff und Sicherung der Mitgliederdaten (1) Die primäre Verwaltung der Mitgliederdaten erfolgt durch die Bundesgeschäftsstelle und den Landesschatzmeister. Dem Kassenwart obliegt die Aufgabe, Änderungen der Mitgliederdaten den zuständigen Stellen anzuzeigen. Der Kassenwart hat auf jeder Vorstandssitzung vom 25die jeweils bekannten und aktuellen Kennzahlen (Kontostände, Barkasse und Mitgliederzahl) öffentlich zu machen. (2) Jedes Vorstandsmitglied erhält Zugriff auf Teile von Mitgliederdaten, sofern es diese zur Ausführung seiner Aufgaben benötigt, begründet und beschlossen wurde. Der komplette Datenbestand obliegt allein dem für die Mitgliederverwaltung zuständigen Vorstandsmitglied. (3) Eine Weitergabe von Mitgliederdaten an nicht zugriffsberechtigte Personen ist untersagt. Jeder Zugriffsberechtigte hat dafür Sorge zu tragen, einen Zugriff durch nicht zugriffsberechtigte Personen auszuschließen. (4) Die Aufnahme von neuen Mitgliedern erfolgt durch Beschluss des Vorstandes nach Maßgabe der Satzung der Gliederung. Mit einfacher Mehrheit ist das Mitglied aufgenommen. Eine ablehnende Entscheidung ist gegenüber dem/der Antragsteller/in schriftlich zu begründen. Der Vorsitzende oder das dafür zuständige Vorstandsmitglied meldet die Entscheidung unverzüglich dem Landesvorstand bzw. dessen Beauftragten für die Mitgliederverwaltung. Art. 6: Gültigkeitsbereich Diese Geschäftsordnung verliert die Gültigkeit, wenn eine neue Geschäftsordnung beschlossen wird. Verliert eine der Regelungen ihre Gültigkeit, bleiben die übrigen Regelungen in Kraft. Art. 7: Inkrafttreten Diese Geschäftsordnung wurde am 13.0712.2012beschlossen und tritt zur nächsten Vorstandssitzung in Kraft.
"gestrichene Fassung lautete:
*Satzungsänderungsanträge können in schriftlicher, als auch in elektronischer Form (Email) eingereicht werden, wenn zuvor beim Kreisvorstand die Mailadresse und der dazugehörige öffentliche PGP/GnuPG Schlüssel hinterlegt wird."
====14. Inkrafttreten====
*Diese Geschäftsordnung tritt am 09.02.2012 in Kraft. Sie wurde am 18.10.2012 vom Vorstand für die weitere Tätigkeit bestätigt.
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