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Diskussion:MOL/Antrag/2013-006

202 Bytes hinzugefügt, 21:14, 8. Dez. 2013
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<br>Wir haben sehr wohl führende Vorstandsmitglieder. Den geschäftsführenden Vorstand, auch den BGB Vorstand genannt. Beisitzer verfügen nicht über die gleichen Befugnisse wie der geschäftsführende Vorstand. Siehe [http://de.wikipedia.org/wiki/Beisitzer hier] Nixus Minimax (Diskussion)
* Dieser Auslegung vermag ich nicht zu folgen. Siehe Sauter Rn 250, Reichert Rz 2553. Der Vorstand ist gleichberechtigt, Titel sind Schall und Rauch. Im Übrigen bestehen Bedenken gegen die Regelung des §6 Abs. 2 der Kreissatzung. Abs. 3 erwähnt übrigens nur _den_ Kreisvorstand, der sich nach den Vorschriften des Abs. 1 zusammensetzt. Wäre die Auslegung w.o.a. gewollt gewesen, hätte ein "erweiterter" Vorstand definiert werden müssen. In diesem Sinne ist auch der Wikipedia-Artikel zu verstehen.<br /> [[Benutzer:Bastian|Bastian]] ([[Benutzer Diskussion:Bastian|Diskussion]]) 21:11, 8. Dez. 2013 (CET)
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Also wenn Namen nur Schall und Rauch sind, wieso bekommt nur der Kassierer/Schatzmeister zugriff auf die Mitgliederdaten? Es sind doch alle im Vorstand gleich... Oder wie jetzt? Kolben69
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