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Thema: Aufgabenverteilung im Regionalvorstand
Name: Umlaufbeschluss, Antragsteller Andreas Schramm
Datum: 27.11.2020 - Beginn 12.40 Uhr, 24h
Status: angenommen
Aufgabenverteilung im Regionalvorstand
Der Regionalvorstand Westbrandenburg möge beschließen:
Der Beschluss des Regionalvorstandes Westbrandenburg vom 06.04.2020 (2020-004) wird -aus Klarstellungsgründen- aufgehoben. Es verbleibt bei der ursprünglichen Aufgabenverteilung im Regionalvorstand.
Begründung
Das Landesschiedsgericht hat mit einstweiliger Anordnung (LSG Bbg 20/4) entschieden, dass dass der am 24.11.2019 gewählte Vorstand des Regionalverbandes Westbrandenburg auch nach Erlass der auf Grund des Beschlusses B2020-050 vom 15.10.2020 ergehenden Ordnungsmaßnahme im Amt bleibt, längstens jedoch bis zur Bestandskraft der Ordnungsmaßnahmebzw. einer Neuwahl des Regionalvorstandes.
Damit ist der Beschluss 2020 - 004 hinfällig. Eine ausdrückliche Benennung des Beschlusses 2020 - 004 ist durch das Schiedsgericht hierbei allerdings nicht erfolgt. Zur besseren Rechtssicherheit für die nächste Mitgliederversammlung sollte der Beschluss 2020 - 004 von uns aufgehoben und klargestellt werden, dass die ursprüngliche Aufgabenverteilng im Vorstand wieder besteht.
Anmerkung
Bitte hier rein oder weglassen! :-)
Abstimmung
Abstimmung: | 2020-018 |
Dafür: | Andreas, Mathias, Raoul, Raimond, Jeannette |
Dagegen: | |
Enthaltung: | |
nicht abgestimmt: | |
Ergebnis: | angenommen |
Bemerkung: | keine |