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Änderungen

AG Quatschbude/GO

6 Bytes hinzugefügt, 23:00, 20. Mai 2014
Update
3. <sup>1</sup>Beschlüsse werden grundsätzlich in einer Sitzung diskutiert und abgestimmt. <sup>2</sup>Alternativ gibt es ein Umlaufverfahren, bei dem jedes zuständige Mitglied 3 Tage Zeit hat, seine Stimme abzugeben. <br />
4. Es gilt dabei eine einfache Mehrheit der anwesenden Mitglieder bei Sitzungen, im Umlaufbeschluss müssen 66% der aktiven AG-Mitglieder zustimmen. <br />
5. <sup>1</sup>Angelegenheiten, die den normalen Betrieb betreffen, werden durch die Koordinatoren mit einfacher Mehrheit der Anwesenden gefällt. <sup>2</sup> Die Entscheidungen bezüglich des Tagesgeschäftes werden von dem bzw. den Administratoren der Dienste Koordinator(en) getroffen.<br />
=== Art. 4.1. Allgemeine Beschlüsse ===
1. <sup>1</sup>Die AG Quatschbude hat, wenn möglich, einmal im Monat eine formelle Sitzung. <sup>2</sup>Diese Sitzung findet als Telefonkonferenz, Onlinekonferenz oder Realsitzung statt.<br />
2. <sup>1</sup>In dieser Sitzung werden Anträge abgearbeitet und Beschlüsse gefasst. <br />
3. Über die Sitzungen wird jeweils ein gemeinsames Protokoll (inkl. Anwesenheitsliste) geführt. <br />
4. Darüber hinaus finden informelle Treffen, vorzugsweise zu später Tageszeit im BB-Mumble statt. Das Aufzeichnen von informellen Treffen ist unzulässig.
1. Jeder Teilnehmer an einer Sitzung bzw. Treffen hat das Recht zur freien Rede. Wortbeiträge sind keine Beiträge im Sinne des öffentlich gesprochenen Wortes, sondern stets als private Meinungsäußerungen zu verstehen. <br />
2. Ein respektvoller Umgang untereinander – sei es mündlich oder schriftlich – ist die Grundlage für eine Mitgliedschaft in der AG und die Ausübung des Rede- und Schreibrechtes. Bei Zuwiderhandlung können diese entzogen werden. In besonders dringenden Fällen entscheidet der Koordinator bzw. entscheiden die Koordinatoren, deren Beschluss auf der nächsten ordentlichen Sitzung der AG gemäß Artikel 4.1. bestätigt oder verworfen wird. <br />
3. Für überlange Redebeiträge können rosa Negativ-Punkte vergeben könnenwerden. Die AG entscheidet nach dem Prinzip des Fahreignungsregisters, wann das Punktekonto voll ist und welche Maßnahmen abweichend von § 6 Landessatzung einzuleiten sind: <br />
a) 5 EUR in das virtuelle Sparschwein, <br />
b) 30 Minuten Vortrag (auswendig) aus Werken von Loriot, <br />
c) 30 Minuten Vortrag (auswendig) aus der Weltliteratur, oder Vergleichbarem. <br />
=== Art. 6.2. Mailingliste===
1. Zwischen den Sitzungen sind alle wichtigen Informationen auf die Mailingliste ({{email|brb-ag-Quatschbude |lists.piratenpartei|de}}) zu senden. <br />
2. Die Registrierung erfolgt über https://service.piratenpartei.de/mailman/listinfo/brb-ag-Quatschbude <br />
3. Kritische sowie unter Unter Datenschutz / Vertraulichkeit fallende Informationen gehen nicht über die Mailingliste! <br />
== Art. 7. Inkrafttreten und sonstige Regelungen==
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