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AG TDBD/Treffen/2010-12-08

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Sitzung am 08.12.2010
Zeit: 20.00 Uhr
Ort: Mumble-Server: mumble.piratenbrandenburg.de

Anwesenheit

  1. Heiko
  2. uk
  3. Christoph B.
  4. FireFox

Beginn: 20:15 Uhr

vorl. TO

bisheriger Text

Veröffentlichung von Sachspenden und Dauerleihgaben durch Firmen

Der Vorstand möge beschließen: Sachspenden, Dauerleihgaben und Unterstützung durch Firmen an den Landesverband Brandenburg der Piratenpartei Deutschland werden an einer öffentlich zugänglich und sichtbaren zentralen Stelle, beispielsweise im Landeswiki des Landesverbandes Brandenburg, zeitnah aufgelistet. In dieser Übersicht wird der entsprechende Gegenstand beziehungsweise die Dienstleistung, wenn möglich der Sach- beziehungsweise Einkaufswert und der Spender aufgeführt. Der Dokumentationszeitraum beginnt rückwirkend mit dem 07.08.2010. Der Vorstand empfiehlt außerdem allen Untergliederungen des Landesverbandes Brandenburg, also allen Stadt-, Kreis- und Ortsverbänden, sich ebenfalls an diese Richtlinien zu orientieren - die rückwirkenden Dokumentationszeiträume können dabei variieren.

Veröffentlichung von Sachspenden und Dauerleihgaben durch Privatpersonen

Der Vorstand möge beschließen: Sachspenden, Dauerleihgaben und finanzielle Unterstützung durch Privatpersonen an den Landesverband Brandenburg der Piratenpartei Deutschland werden an einer öffentlich zugänglich und sichtbaren zentralen Stelle, beispielsweise im Landeswiki des Landesverbandes Brandenburg, zeitnah aufgelistet, wenn der Wert 100,00 Euro übersteigt. In dieser Übersicht wird der entsprechende Gegenstand beziehungsweise die Dienstleistung, wenn möglich der Sach- beziehungsweise Einkaufswert und, sofern die Privatperson dem zustimmt, der Spender aufgeführt. Der Dokumentationszeitraum beginnt rückwirkend mit dem 07.08.2010. Der Vorstand empfiehlt außerdem allen Untergliederungen des Landesverbandes Brandenburg, also allen Stadt-, Kreis- und Ortsverbänden, sich ebenfalls an diese Richtlinien zu orientieren - die rückwirkenden Dokumentationszeiträume können dabei variieren.

  • Antragsteller ist leider zur AG Sitzung nicht anwesend
  • vorher Überlegen was der Antragssteller erreichen will
  • Text überarbeiten und als Empfehlung an den Antragssteller senden
  • Ich gebe zu Bedenken, dass eine Stückelung von Spenden nach PartG verboten ist. Daher bewirkt jegliche Grenze, dass alle übersteigende Spenden, sei es auch nur eine Briefmarke oder ein Liter Kraftstoff, angegeben und offen gelegt werden muss. Das bedeutet für Firmen eine gleichlautende Buchung in ihrer Buchhaltung. Insofern ist das hochproblematisch, es sei denn, man wünscht, zukünftig auf die Unterstützung von Firmen zu verzichten.
  • eigentlich geht es nicht um Stückelung von Spenden sondern um die Dokumentation dazu
  • Doch indirekt schon, es sei denn, die Grenze für die Bekanntmachung liegt in der Größenordnung des PartG. Dann ist das ohnehin Verpflichtung.

Ich schlage daher vor, dass man sich grundsätzliche Gedanken über die Behandlung von Spenden in diesem Landesverband im Allgemeinen und im Besonderen macht und verweise auf unsere mehr als prekäre Finanzlage.

  • Heiko: mir wäre es lieber, wenn der Landesschatzmeister im Wiki eine Seite pflegt, in der Spenden veröffentlicht werden, unterteilt in Privat und Firmenspenden. Erst wenn eine bestimmte Grenze überschritten ist (pro Spende egal ob Person oder Firmen) soll sich der Landesvorstand damit befassen ob die Spend(n) angenommen werden sollen
  • Spender anfragen, ob er benannt werden will oder nicht.
  • Ja, klar
  • Vorschlag: interne Liste von Spenden beim LSM führen und auf Anfrage Auskunft geben? ist sowas möglich??
  • Das MUSS der LSM ohnehin machen für den Rechenschaftsbericht, genauer als genau. Wir haben das gerade hinten uns. Das mit der Auskunft ist kein wirkliches Problem, wenn das summarisch umgesetzt wird. Einzelposten sind das größte Problem.
  • MUSS oder KANN/DARF er auch Auskunft geben? Falls ja, gegenüber wem und in welchem Umfang?
  • Ich denke er wird die Erlaubnis der Firmen (summarisch) bekommen. Wenn das verweigert wird, sind das ZULÄSSIGE ANONYME SPENDEN. Das sieht das PartG ausdrücklich vor - bis zu einer gewissen Grenze. Und mir erschließt es sich nicht, warum die äußerst strengen Regelungen des PartG hier auch noch verschärft werden sollen. Tatsächlich schaden wir uns als LV nicht unerheblich.

Beispiel: Eine verdeckte Spende wäre z.B. eine Miete, die nicht der Kostenmiete entspricht.

  • Wie sieht es mit einer Auskunftspflicht aus?
  • Das steht in der Verantwortung des LSM.
  • Er könnte und dürfte also?
  • Er könnte und dürfte, sofern Spenden nicht unter der ausdrücklichen Weisung gegeben werden, dass sie als "anonym" im Sinne der §§23 ff. PartG zu behandeln sind.
Empfehlung der AG TDBD an den Antragsteller und LaVo:

Der Landesschatzmeister möge in vierteljährlichen Berichten zusammenfassen, welche Spenden (in Summen) den Landesverband erreicht haben - die Zuarbeit der Kreise ist Voraussetzung.

Begründung: Die äußerst strengen Regelungen des PartG hier sollte nicht in der Art verschärft werden, dass Zuwendungen an den Landesverband nachhaltig gefährdet werden. Im Übrigen stellt eine ständige, vollständige Darstellung aller Spenden im Wiki eine unzumutbare Belastung des LSM dar.


  • Wird auf die Diskussionsseite des Antrags gestellt und ausserdem an den Landesvorstand gemailt

Anfragen zu verschiedenen Themen

  • Zensus 2011

Petition (bis 16.12.2010 Mitzeichnungsfrist): https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=14703

  • Die Haustüraufkleber kommen noch vor Weihnachten.
http://extdsb.wordpress.com/volkszahlung-protestaufkleber/
  • Antrag zum LPT zu Stellungnahme Polizeistrukturreform (Positionspapier oder Wahlprogramm)
  • zusammentragen von Informationen
  • wieviele Beamte sind in den Orten/Gemeinde und wieviele Überstunden sind bisher angefallen
  • wieviele Anzeigen sind eingegangen und wie hoch ist die Aufklärungsrate
  • mit Statistik der vergangenen Jahre
  • Antrag Positionspapier "Verbot von illegal erlangten Beweismitteln"
  • Hintergrund des Antrages/Anfrage ist das Urteil des BVerG
  • Antrag als Positionspapier für den BPT da Bundesthema
  • Antrag Positionspapier "Kennzeichnungspflicht von Polizeibeamten"
  • GP 048 wurde auf dem BPT 2010.2 als Positionspapier beschlossen
  • Übertragung des GP048 auf den Landesverband als Positionspapier (oder greift Bundesposition automatisch auf Landesebene?)

nächster Termin

  • Slot 6 beim 5. AG-Treffen gebucht
  • nächste Mumble-Sitzung am 29.12.2010 um 20:00 Uhr

Ende der Sitzung: 22:00 Uhr