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{{Antragsfabrikat
| Antragsteller = [[Benutzer:Uk|Uk]]
| Titel = SA003 - Aufteilung Mitgliedsbeitrag aus Landessicht| Kurzbeschreibung = Eine kurze(!) Beschreibung für Der Landesparteitag soll beschließen, dass in der Landessatzung die ÜbersichtsseiteAufteilung des Mitgliedsbeitrages zwischen den Gliederungen neu geregelt wird.
| Satzung = [[Satzung/Landessatzung|Landessatzung]]
| Paragraph = § 29 (5)
§ 29 Kassen- und Kontoführung, Finanzen wird um einen Absatz 5 ergänzt:
(5) <sup>1</sup>Die Verteilung aller dem Landesverband nach Abzug des Anteils des Bundesverbands zustehender Mitgliedsbeitragsanteile wird wie folgt festgelegt: Der Landesverband erhält 50% des Beitragsanteils. <sup>2</sup>Der für das Mitglied zuständige Stadt-, Kreis- oder Regionalverband erhält 30%. <sup>3</sup>Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 20%. <sup>4</sup>Sollte im Falle einer Aufteilung kein für das Mitglied zuständiger Orts-, Kreis-, Stadt- und/oder Regionalverband existieren, fällt der ihm zustehende Anteil an die nächsthöhere Gliederung.
| Begründung =
| Typ = Satzungsänderungsantrag
| Gremium = LPT 2012.1
| Fabrik = Antragsfabrik/LPT 2012.1
| Nummer = (offen)SA003| Eingereicht = 16.05.2012
}}
==== Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen ====
# ?[[Benutzer:RicoB CB|RicoB CB]] - bitte einreichen. :-)# ?[[Benutzer:Mücke|Mücke]]# [[Benutzer:K.P.|K.P.]]
# ...
=== Diskussion ===
==== Argument 1 ====
==== Argument 2 ====
Nach [[:Datei:Finanzentwicklung Prognose 12-14.pdf|Finanzentwicklung Prognose 12-14]] braucht der LV eher mehr Geld und nicht weniger, wie in SA002 vorgeschlagen.--[[Benutzer:Uk|Uk]] 16:24, 20.Jun. 2012 (CEST)