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Änderungen

Antragsfabrik/Aufteilung Mitgliedsbeitrag aus Landessicht

1.273 Bytes hinzugefügt, 18:22, 21. Jun. 2012
Diskussion
{{Antragsfabrikat
| Antragsteller = [[Benutzer:Uk|Uk]]
| Titel = SA003 - Aufteilung Mitgliedsbeitrag aus Landessicht| Kurzbeschreibung = Eine kurze(!) Beschreibung für Der Landesparteitag soll beschließen, dass in der Landessatzung die ÜbersichtsseiteAufteilung des Mitgliedsbeitrages zwischen den Gliederungen neu geregelt wird.
| Satzung = [[Satzung/Landessatzung|Landessatzung]]
| Paragraph = § 29 (5)
§ 29 Kassen- und Kontoführung, Finanzen wird um einen Absatz 5 ergänzt:
(5) <sup>1</sup>Die Verteilung aller dem Landesverband nach Abzug des Anteils des Bundesverbands zustehender Mitgliedsbeitragsanteile wird wie folgt festgelegt: Der Landesverband erhält 50% des Beitragsanteils. <sup>2</sup>Der für das Mitglied zuständige Stadt-, Kreis- oder Regionalverband erhält 30%. <sup>3</sup>Der für das Mitglied zuständige Ortsverband erhält 20%. <sup>4</sup>Sollte im Falle einer Aufteilung kein für das Mitglied zuständiger Orts-, Kreis-, Stadt- und/oder Regionalverband existieren, fällt der ihm zustehende Anteil an die nächsthöhere Gliederung.
| Begründung =
| Gremium = LPT 2012.1
| Fabrik = Antragsfabrik/LPT 2012.1
| Nummer = (offen)SA003| Eingereicht = 16.05.2012
}}
==== Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen ====
# ?[[Benutzer:RicoB CB|RicoB CB]] - bitte einreichen. :-)# ?[[Benutzer:Mücke|Mücke]]# [[Benutzer:K.P.|K.P.]]
# ...
=== Diskussion ===
Bitte hier das Der Antrag ist in erster Linie ein Alternativantrag zu SA002, um den LV nicht schlechter zu stellen (siehe Grafik unten). Ich habe kein Problem damit SA003 zurückzuziehen, wenn SA002 zurückgezogen wird. Wenn kein Antrag angenommen wird, ändert sich an den Geldbeträgen zum aktuellen Zeitpunkt für unsere bestehenden Gliederungen nichts. Wir hätten aber die Chance die Beitragsanteile im LV selbst zu bestimmen, und wider eintragensind dabei unabhängig von Änderungen in der Bundessatzung, welche wir als LV nur schwer beeinflussen können. Die Frage ist, ob man diese Reglung in der Landessatzung haben will oder nicht. Man kann es machen, man muss es aber nicht machen. --[[Benutzer:Uk|Uk]] 18:22, 21. Jun.2012 (CEST)
==== Argument 1 ====
Dein Argument?[[Datei:Vergleich-SA-002-003.png]] Der Vergleich zeigt, dass sich an der aktuellen Situation unserer Gliederungen überhaupt nichts ändert! --[[Benutzer:Uk|Uk]] 16:17, 20. Jun. 2012 (CEST)
==== Argument 2 ====
Nach [[:Datei:Finanzentwicklung Prognose 12-14.pdf|Finanzentwicklung Prognose 12-14]] braucht der LV eher mehr Geld und nicht weniger, wie in SA002 vorgeschlagen.--[[Benutzer:Uk|Uk]] 16:24, 20.Jun. 2012 (CEST)
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