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Berechtigtes Interesse
{{Antragsfabrikat
| Antragsteller = [[Benutzer:FireFox|FireFox]]
| Titel = PP09 - Positionspapier "Eingeschränkte Datenherausgabe durch Kommunalverwaltungen"
| Kurzbeschreibung = Positionspapier "Eingeschränkte Datenherausgabe durch Kommunalverwaltungen"
| Antragstext =
Der Antrag beinhaltet zu Teilen die Begründung. Wichtiger Hintergrund besteht darin, dass der Bürger in Kenntnis gesetzt wird, wer welche Daten über ihn abgerufen hat (zB. GEZ, Firmen usw.). Darunter fallen nicht die Auskunftsersuchen zB. seitens der Polizei und Staatsanwaltschaften.
| Typ = Sonstiger Antrag
| Gremium = LandesverbandLPT 2011.1| Fabrik = Antragsfabrik/LPT 2011.1| Nummer = (offen)PP09| Eingereicht = 15.01.2011
}}
==== Piraten, die vrstl. FÜR diesen Antrag stimmen ====
# ?[[Benutzer:Sebastian Pochert|Sebastian Pochert]] 16:05, 16. Jan. 2011 (CET)
# ?
# ...
==== Piraten, die vrstl. GEGEN diesen Antrag stimmen ====
# ?[[Benutzer:Christoph B.|Christoph B.]] 22:27, 19. Jan. 2011 (CET)
# ?
# ...
Bitte hier das für und wider eintragen.
==== Argument 1 Berechtigtes Interesse ====Dein Argument?* Eine eingeschränkte Datenherausgabe unterstütze ich. Wie auf dem Arbeitstreffen in Brandenburg besprochen, sollte jedoch eine Auskunft möglich sein, wenn ein berichtigtes Interesse existiert. (Strafverfahren, Schulden, ...):* eine Auskunft auf Grund eines anliegenden/laufenden Strafverfahrens ist von der Position unberührt, da dazu rechtliche Rahmen existieren und dies erlaubt ist. Wie auf dem Arbeitstreffen in BRB ist ein mögliches Verfahren anzudenken, wie bei Anfragen eines berechtigten Interesses verfahren werden soll - ein Vorschlag wäre, dass in diesem Fall die Verwaltung den möglichen Delinquenten kontaktiert. Die Frage ist zudem auch, wie bei berechtigtem Interesse mit Nachweisen hantiert wird, ohne dass die Verwaltung zu viele Informationen über den Sachverhalt erhält - eine Verwaltung muss nicht wissen, dass Firma XY meine Daten wegen Nichtzahlung möchte. Es ist recht komplex und ich würde hier schon darauf plädieren, dass eine Herausgabe nur mittels eines vorzeigbaren Titels/Anspruches/Amtsbescheid möglich ist .. ([[Benutzer:FireFox|FireFox]] 10:10, 20. Jan. 2011 (CET))
==== Argument 2 ====
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