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Antragsfabrik/Gleiches Kommunalwahlrecht für alle Bürger

58 Bytes hinzugefügt, 21:36, 18. Mai 2012
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| Begründung = Bisher gibt es in der Kommunalverfassung die Einheitsgemeinde mit einem von den Bürgern direkt gewählten hauptamtlichen Bürgermeister und daneben das Amtsmodell mit einem Amtsdirektor den die Bürger nicht direkt wählen können (siehe Kommunalverfassung Brandenburg).Diese Ungleichbehandlung der Brandenburger Wählerinnen und Wähler ist nicht länger hinnehmbar. Auch vor dem Hintergrund der Brandenburger Landesverfassung ist dieses unterschiedliche wahlrechtliche Zweiklassenwahlrecht zweifelhaft. Mit der Einführung der Direktwahl der Landräte hat der Landesgesetzgeber bei den Landkreisen die wahlrechtliche Gleichheit hergestellt. Warum auch nicht gleich bei den Kommunen ? Jetzt entscheidet bei den Ämtern nur der Amtsausschuß über die Wahl des Amtsdirektors der de facto die gleichen Kompetenzen hat wie ein hauptamtlicher Bürgermeister. Dem Amtsausschuß gehören oft nur wenig mehr als 10 Mitglieder an. Die Wahl des Hauptverwaltungsbeamten als Amtsdirektor für 8 Jahre wird oft von einer entsprechenden Anzahl von z. B. nur 6 Mitgliedern entschieden. Eine so wichtige Personalentscheidung an der Spitze ihrer unmittelbaren Kommunalen Verwaltung darf den Bürgerinnen und Bürgern in einigen Gebieten Brandenburgs nicht vorenthalten werden. In allen Brandenburger Kommunen sollen die Bürger ihren Hauptverwaltungsbeamten direkt wählen dürfen.Es gibt keinen Grund warum z. B. die Gemeindeverwaltung Milower Land einen hauptamtlichen direkt von den Bürgern gewählten Bürgermeister hat und die Amtsverwaltung Rhinow einen nicht direkt von den Bürgern gewählten Amtsdirektor hat (Havelland). Sowohl im Milower Land und im benachbarten Amt Rhinow leben jeweils ca. 5000 Einwohner, die ländliche Struktur ist vergleichbar. Diese Ungleichbehandlung beim Wahlrecht gibt es in allen Regionen des Landes.
Dieser Antrag fand auf dem Landestreffen mehrheitlich Zustimmung. Eine gewünschte verbesserte Ausformulierung ist erfolgt.
Links als Info:<br />
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